Auszug - 7. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes - AZG (öffentliche Beleuchtung) und die Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Herr Dr. Heuer teilt mit, dass am 29.04.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin das Gesetz veröffentlicht wurde und am 30.04.2006 in Kraft getreten ist. In der Anlage 2 (Zuständigkeit der Senatsverwaltung) ist mit der Ziffer 15 die Aufgabe für die Öffentliche Beleuchtung in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegangen. Infolge dessen gab es ein Gespräch zum Übergang der Aufgabenwahrnehmung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es wurde vereinbart, dass zeitnah nicht nur Unterlagen und Vorgänge, sondern auch die Mitarbeiter/innen ihren Sitz in der entsprechenden Abteilung finden werden. Seit dem heutigen Tage ist das Bezirksamt Mitte nicht mehr zuständig. Außerdem wird voraussichtlich folgendes passieren: Die Mittel, die im Haushaltsplan des Bezirks Mitte veranschlagt sind, werden zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das lfd. Haushaltsjahr 2006 und vermutlich auch für das Haushaltsjahr 2007 umgesetzt. Wann konkret diese Umsetzung erfolgt, wurde noch nicht vereinbart. Für das Haushaltsjahr 2007 wird dies praktische Auswirkungen hinsichtlich der Fortschreibung des Produktsummenbudget haben. Man geht davon aus, dass in der Fortschreibung des Produktsummenbudget die Mittel für das Jahr 2007 nicht mehr auftauchen. Das würde zur Folgen haben, dass man die entsprechenden Sperren im Haushaltsplan anbringen müsste, die die Grundlage für die Umsetzung der Mittel zur Senatsverwaltung sind. Frühestens am 18.05. wird eine Fortschreibung des Produktsummenbudget für 2007 erwartet. Die
Nachfrage von Herrn Bertermann, ob beim damaligen Übergang der Aufgaben für die
öffentliche Beleuchtung an den Bezirk ebenfalls auch das Personal übergangen
ist, wird von Herrn Dr. Heuer bejaht. Es wurden insgesamt sieben Stellen an den
Bezirk abgeschichtet. Im dem geführten Gespräch wurde auch verabredet, dass die
abgeschichteten Stellen wieder an die Senatsverwaltung gehen. Von diesen
Stellen ist ein Mitarbeiter prämienbegünstigt ausgeschieden. Diese Stelle ist
somit weggefallen. Voraussichtlich werden sechs Stellen mit dem entsprechenden
Geld aufgeschichtet. Herr
Spallek hat den Eindruck, dass die aufgeschichteten Stellen nicht unbedingt
auch etwas mit den Mitarbeitern zu tun haben. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass tatsächlich nur Stellen verlagert werden.
Sinnvollerweise werden aber die Mitarbeiter mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.
Eine Stelle ist von den sechs Stellen ist gegenwärtig nicht besetzt. Diese
Stelle würde frei abgegeben werden (mit Geld aber ohne Person). Ansonsten
werden die beschäftigten Personen vollständig mit dem Ziel der Versetzung zur
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgeordnet. Auf
die Nachfrage von Frau Dr. Kalex, ob die Umsetzung der Mittel für 2006 vorerst
anteilmäßig erfolgt wird von Herrn Dr. Heuer dahingehend beantwortet, dass dies
noch nicht bekannt ist. Man kann theoretisch auch noch über einen gewissen
Zeitraum hinweg die Zahlung aus dem Bezirkshaushalt vornehmen und dann
tatsächlich den Ist-Stand umbuchen zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Dafür besteht aber die Voraussetzung, dass die entsprechenden Kolleginnen und
Kollegen dann bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch den
entsprechenden Titel haben. Herr
Zander fragt nach, warum die Senatsverwaltung die Umschichtung angeschoben hat,
dass die Zuständigkeit wieder zurück geht. Muss der Bezirk Mitte nun mit
gesenktem Haupt durch Berlin gehen und feststellen, dass man es nicht gut genug
gemacht hat. Woran lag es, dass diese Aufgabe dem Bezirk wieder entnommen
wurde. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass der Antrag auf einen Beschluss der
Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus zurückgeht. In der Begründung des
Antrages verweisen die Fraktionen darauf, dass die ursprüngliche Abschichtung
im Jahre 2001 eigentlich zum Ziel hatte, lediglich Durchführungsaufgaben (z.B.
Schulhelfer, Schrottautos) aus der Senatsebene in die Bezirke abzuschichten.
Die antragstellenden Fraktionen haben nun darauf verwiesen, dass dies bei der
öffentlichen Beleuchtung wohl keine zutreffende Annahme war, dass es sich nur
um eine Durchführungsaufgabe handelt. Es handelt sich schließlich um die
Entwicklung und Realisierung eines Konzeptes der öffentlichen Beleuchtung für
das Land Berlin. Und damit sei ein Bezirk, der vor allem seine eigenen
Interessen sieht, möglicherweise überfordert. Das stand nicht so explizit in
der Begründung, es war etwas feinfühliger formuliert. Es handelt sich also
nicht um eine Durchführungsaufgabe, sondern um Aufgaben von strategischer
Bedeutung und somit müsse es auch beim Land realisiert werden. Auf
die Nachfrage von Herrn Zander, ob es evtl. auch einen finanziellen Hintergrund
gab teilt Herr Dr. Heuer mit, dass er sich dies nicht vorstellen kann. |
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