Auszug - 7. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes - AZG (öffentliche Beleuchtung) und die Auswirkungen auf den Haushaltsplan  

 
 
54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass am 29.04.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin das Gesetz veröffentlicht wurde und am 30.04.2006 in Kraft getreten ist. In der Anlage 2 (Zuständigkeit der Senatsverwaltung) ist mit der Ziffer 15 die Aufgabe für die Öffentliche Beleuchtung in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung gegangen. Infolge dessen gab es ein Gespräch zum Übergang der Aufgabenwahrnehmung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es wurde vereinbart, dass zeitnah nicht nur Unterlagen und Vorgänge, sondern auch die Mitarbeiter/innen ihren Sitz in der entsprechenden Abteilung finden werden. Seit dem heutigen Tage ist das Bezirksamt Mitte nicht mehr zuständig. Außerdem wird voraussichtlich folgendes passieren: Die Mittel, die im Haushaltsplan des Bezirks Mitte veranschlagt sind, werden zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das lfd. Haushaltsjahr 2006 und vermutlich auch für das Haushaltsjahr 2007 umgesetzt. Wann konkret diese Umsetzung erfolgt, wurde noch nicht vereinbart. Für das Haushaltsjahr 2007 wird dies praktische Auswirkungen hinsichtlich der Fortschreibung des Produktsummenbudget haben. Man geht davon aus, dass in der Fortschreibung des Produktsummenbudget die Mittel für das Jahr 2007 nicht mehr auftauchen. Das würde zur Folgen haben, dass man die entsprechenden Sperren im Haushaltsplan anbringen müsste, die die Grundlage für die Umsetzung der Mittel zur Senatsverwaltung sind. Frühestens am 18.05. wird eine Fortschreibung des Produktsummenbudget für 2007 erwartet.

 

Die Nachfrage von Herrn Bertermann, ob beim damaligen Übergang der Aufgaben für die öffentliche Beleuchtung an den Bezirk ebenfalls auch das Personal übergangen ist, wird von Herrn Dr. Heuer bejaht. Es wurden insgesamt sieben Stellen an den Bezirk abgeschichtet. Im dem geführten Gespräch wurde auch verabredet, dass die abgeschichteten Stellen wieder an die Senatsverwaltung gehen. Von diesen Stellen ist ein Mitarbeiter prämienbegünstigt ausgeschieden. Diese Stelle ist somit weggefallen. Voraussichtlich werden sechs Stellen mit dem entsprechenden Geld aufgeschichtet.

 

Herr Spallek hat den Eindruck, dass die aufgeschichteten Stellen nicht unbedingt auch etwas mit den Mitarbeitern zu tun haben.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass tatsächlich nur Stellen verlagert werden. Sinnvollerweise werden aber die Mitarbeiter mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet. Eine Stelle ist von den sechs Stellen ist gegenwärtig nicht besetzt. Diese Stelle würde frei abgegeben werden (mit Geld aber ohne Person). Ansonsten werden die beschäftigten Personen vollständig mit dem Ziel der Versetzung zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgeordnet.

 

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Kalex, ob die Umsetzung der Mittel für 2006 vorerst anteilmäßig erfolgt wird von Herrn Dr. Heuer dahingehend beantwortet, dass dies noch nicht bekannt ist. Man kann theoretisch auch noch über einen gewissen Zeitraum hinweg die Zahlung aus dem Bezirkshaushalt vornehmen und dann tatsächlich den Ist-Stand umbuchen zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dafür besteht aber die Voraussetzung, dass die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen dann bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch den entsprechenden Titel haben.

 

Herr Zander fragt nach, warum die Senatsverwaltung die Umschichtung angeschoben hat, dass die Zuständigkeit wieder zurück geht. Muss der Bezirk Mitte nun mit gesenktem Haupt durch Berlin gehen und feststellen, dass man es nicht gut genug gemacht hat. Woran lag es, dass diese Aufgabe dem Bezirk wieder entnommen wurde.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der Antrag auf einen Beschluss der Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus zurückgeht. In der Begründung des Antrages verweisen die Fraktionen darauf, dass die ursprüngliche Abschichtung im Jahre 2001 eigentlich zum Ziel hatte, lediglich Durchführungsaufgaben (z.B. Schulhelfer, Schrottautos) aus der Senatsebene in die Bezirke abzuschichten. Die antragstellenden Fraktionen haben nun darauf verwiesen, dass dies bei der öffentlichen Beleuchtung wohl keine zutreffende Annahme war, dass es sich nur um eine Durchführungsaufgabe handelt. Es handelt sich schließlich um die Entwicklung und Realisierung eines Konzeptes der öffentlichen Beleuchtung für das Land Berlin. Und damit sei ein Bezirk, der vor allem seine eigenen Interessen sieht, möglicherweise überfordert. Das stand nicht so explizit in der Begründung, es war etwas feinfühliger formuliert. Es handelt sich also nicht um eine Durchführungsaufgabe, sondern um Aufgaben von strategischer Bedeutung und somit müsse es auch beim Land realisiert werden.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Zander, ob es evtl. auch einen finanziellen Hintergrund gab teilt Herr Dr. Heuer mit, dass er sich dies nicht vorstellen kann.


 

 
 

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