Auszug - Verhängung haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen 2006  

 
 
54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 02.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass Herr Dr

Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass Herr Dr. Heuer dieses Thema schon in der letzen Sitzung vorgestellt hat.

 

Herr Dr. Heuer verteilt die Verhängung haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen 2006 in der Fassung des BA-Beschlusses unter Berücksichtigung der heute getroffenen Entscheidungen an die Mitglieder. Leider kann die vorbereitete Power-Point-Präsentation nicht stattfinden.

Personal

Wie die Vorgehensweise stattfinden soll, hat Herr Dr. Heuer in der letzten Sitzung erläutert. Mit Stand vom 31.03.2006 wurden die Personalausgaben für die Obergruppe 42, ohne die Honoraransätze, titelkonkret geprüft und auf ein voraussichtliches Ergebnis des Jahres 2006 hochgerechnet. Diese wurden dann nach Geschäftsbereichen zusammengefasst und geprüft, ob die Grundthese, dass die Ansätze des Jahres 2006 im Personalbereich eine bestimmte Reserve in einer Größenordnung von rd. 3,5 Mio. € beinhalten, gedeckt wird und auch konkret betrachtet werden muss. Es hat sich gezeigt, dass über alle Ansätze der Obergruppe 42 hinweg tatsächlich eine voraussichtliche Unterausschöpfung im Personalbereich von rd. 3,8 Mio. € eintreten wird. Es gibt einige Geschäftsbereiche, bei denen diese Unterausschöpfung voraussichtlich nicht eintreten wird. Das ist der Geschäftsbereich Bildung und Kultur. In einem anderen Geschäftsbereich gibt es die Unterausstattung, sie verteilt sich jedoch über die Geschäftsbereiche ungleichmäßig. In besonderem Maße ist davon der Geschäftsbereich I betroffen und hier insbesondere ein Titel, bei dem die bei der Haushaltsplanaufstellung des Jahres 2006 zusätzlich von SenFin zugewiesenen Personalmittel für die SV-Beiträge komplett abgeschafft wurden. Das ist das Kapitel 3304 Titel 425 01. In der Übersicht ist zu erkennen, dass bei diesem Titel eine Sperre in Höhe von 2,767 Mio. € angebracht wurde, weil die erhöhten SV-Beiträge natürlich trotzdem gezahlt aber jeweils aus den sachlich zuständigen Titeln entnommen werden. Der Rest, der noch bis zur vereinbarten Größe von 3,5 Mio. € fehlte, wurde über die Geschäftsbereiche verteilt. Und zwar nach dem Anteil, den die Geschäftsbereiche an der voraussichtlichen Unterausschöpfung der Personalmittel in der Obergruppe 42 haben werden. Es wurde dann pro Geschäftsbereich ein Titel gesucht, der voraussichtlich besonders gut ausgestattet ist, und dieser eine Titel wurde dann den Leitern der Geschäftsbereiche zur Sperrung vorgeschlagen. Herr Dr. Heuer möchte darauf hinweisen, dass damit keine Verhängungen von kw-Stellen verbunden sind. Das ist die einfache Beschränkung der Ausgabeverfügung. Sollte sich im Laufe des Jahres herausstellen, dass die Prognose per 31.03. an der einen oder anderen Stelle nicht zutreffend sein würde, kann man selbstverständlich diese Sperre von einem auf einen anderen Titel verschieben. Auf diese Art und Weise werden 3.501.000 € an Verfügungsbeschränkungen in den Personaltiteln angebracht.

T- und Z-Teil

Hier besteht die Vermutung, dass im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen die Ansätze durchaus oberhalb des vermutlichen Bedarfs im Jahre 2006 liegen werden. Die Ergebnisse per 30.04. haben diese Vermutungen auch weiter genährt. Man liegt per 30.04.2006 unter dem Ist des Jahres 2005. Vermutlich wird man zum Ende des Jahres auch das Ist des Jahres 2005 unterschreiten. Die Ansätze für das Jahr 2006 liegen aber 2 Mio. € über dem Ist des Jahres 2005, so dass es möglich war, bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen Sperren in einer Größenordnung von insgesamt 1,7 Mio. € anzubringen. Das verteilt sich mit 500.000 € auf den Jugendbereich und mit 1,2 Mio. € auf den Bereich Soziales.

Man hatte sich allerdings dazu verabredet, insgesamt 2 Mio. € im T- und Z-Teil zu sperren. Somit mussten weitere Bereiche hinsichtlich der Nichtausschöpfung geprüft werden. Die Wahl ist auf den Ansatz „Tagespflege im Jugendbereich“ gefallen, der mit mindestens 100.000 € (vermutlich jedoch mehr) über dem Bedarf der Tagespflege ausgeschöpft ist. Weiterhin ist die Wahl auf den Grundtitel „Ersatz von Ausgaben an die Bundesagentur für Arbeit“ gefallen. Hier wurde eine Sperre in Höhe von 120.000 € angebracht. Abschließend ist die Wahl auf die „Berufshilfe“ gefallen. Dort werden 100.000 € gesperrt. Der Hintergrund liegt darin, dass die Ansatzbildung von Voraussetzungen geprägt war, die zumindest in den ersten vier Monaten des lfd. Jahres nicht tatsächlich eingetreten sind. Insgesamt sind dadurch im T- und Z-Teil 2 Mio. € für Sperren vorgesehen.

Investitionen und Rücklagen

In Diskussionsrunden mit den Bedarfsträgern und den mittelbewirtschaftenden Stellen ist man jede einzelne Investitionsmaßnahme und jede Rücklage durchgegangen, um zu sehen, welche Mittel in 2006 entweder ....?... oder von den vorhandenen Rücklagen nicht mehr gebraucht werden. Es war ausdrücklich nicht das Ziel, Investitionsmaßnahmen nicht durchzuführen oder zu schieben, sondern tatsächlich nicht benötigte Mittel, die auch in zukünftigen Jahren nicht mehr benötigten werden, zu erschließen und einer Sperre zu unterwerfen bzw. aus der Rücklage zu entnehmen und ohne Ausgaberechte dem Haushalt zuzuführen. An folgenden Stellen ist man fündig geworden: Maßnahme Hemingway-Schule – Gartenstraße. Hier befanden sich 50.000 € in der Rücklage, die nicht mehr benötigt werden. Weitere 40.000 € sind aus den in der Rücklage befindlichen Mitteln im Jahre 2006 durch praktische Festlegungen bzw. Bestellungen oder Bedarfe nicht gedeckt, so dass insgesamt 90.000 € aus der Rücklage entnommen werden können. Bei den noch aus früheren Jahren im Zusammenhang mit dem KSSP in der Rücklage befindlichen Mittel in Höhe von 544.000 € hat man sich dazu entschlossen, 125.000 € nicht weiter zu verwenden, da sie nicht mit konkreten Maßnahmen des KSSP-Programms untersetzt waren. Diese Mittel waren für die Realisierung von Maßnahmen der Kita Emdener Str. und Koloniestraße eingestellt. Weiterhin hat man sich dazu entschlossen, noch weitere in der Rücklage befindliche Mittel in Höhe von 7.100 € aus dem 3. Bauabschnitt einer Maßnahme auf dem Schulhof der James-Krüss-Grundschule aus der Rücklage dem Haushalt zuzuführen. Die Maßnahme ist seit fast zwei Jahren abgeschlossen. Es wurden 19.500 € aus der Rücklage entnommen, die zur Maßnahme Grünanlage Henriette-Herz-Park gehören. Auch diese Maßnahme ist seit langer Zeit abgeschlossen. Dasselbe trifft für 17.000 € zu, die noch zur Investitionsmaßnahme Tilla-Durieux-Park gehören. 3.495 € aus der Maßnahme Spielplatz Travemünder Straße und 4.000 € aus der Maßnahme Spielplatz Liebenwalder Straße. Es war bislang immer so, dass alle Gelder, die in der Investitionsplanung für Einzelmaßnahmen eingestellt waren aber für die Maßnahme nicht gebraucht wurden, der Rücklage zugeführt wurden. Diese Rücklagen wurden nun zu nicht unbeträchtlichen Teilen abgeräumt. Im Tiefbaubereich hat es die inzwischen abgeschlossene Maßnahme in der Amrumer Straße getroffen. Hier waren noch 79.000 € in der Rücklage enthalten, die dem Haushalt zugeführt wurden. Außerdem hat man sich dazu entschlossen, aus der Maßnahme Ostteil Großer Tiergarten eine Ansatzsperre vorzunehmen. Für diese Maßnahme stehen in diesem Jahr 383.000 € in der Investitionsplanung als Kofinanzierungsanteil des Bezirks für eine GA-Maßnahme. Inzwischen gab es von der Senatsverwaltung für Finanzen die Mitteilung, dass diese Kofinanzierung vom Land übernommen wird. Demzufolge werden diese 383.000 € nicht benötigt. Diese 383.000 € wurden gesplittet. 225.000 € davon werden gesperrt für die Kofinanzierung der GA-Maßnahme Quitzowstraße – 2. Bauabschnitt. Die verbleibenden 158.000 € werden gesperrt. Des weiteren hat man sich zu einer etwas komplizierten Transaktion entschlossen. Die Ordnungsmittel tauchen bei den Sperren nicht auf. Man hat sich darauf verständigt, die zur Verfügung stehenden Ordnungsmittel im lfd. Haushaltsjahr zur Ausfinanzierung von echten Investitionsmaßnahmen verwendet werden und dann eine Sperre auf den Investitionstitel gelegt werden kann, weil gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgesprochen angezeigt ist, die Ordnungsmittel nicht mit einer Ausgabensperre zu belegen. In diesem Zusammenhang hat das Bezirksamt heute folgende Entscheidungen getroffen, dass hinsichtlich der Finanzierung aus dem Einnahmetitel (Titel 341 92), das ist der korrespondierende Einnahmetitel zur Verwendung von Sanierungsmitteln innerhalb der Sanierungsgebiete, insgesamt 350.000 € für den Ausbau der Auguststraße 21 zur Verfügung gestellt werden. In diesem Einnahmetitel stehen durch Rücklagen aus dem Jahre 2005 und gesicherter Einnahmen des Jahres 2006 insgesamt rd. 1,3 Mio. € zur Verfügung. Weitere 650.000 € davon sollen für die Sporthalle Ruppiner Straße verwendet werden. Die verbleibenden 288.000 € sollen gemeinsam mit noch nicht festgelegten Mitteln aus dem 31er Sanierungstitel der Sporthalle Ruppiner Straße zugeführt werden. Die Maßnahme Ruppiner Straße ist eine Maßnahme innerhalb der I-Planung. Zum 39er hat man sich auch dazu entschlossen, die zunächst geplante Kofinanzierung der baulichen Unterhaltungsmaßnahme in drei Kitas des jetzigen Eigenbetriebes nicht mehr weiter zu verfolgen. Man hatte sich dazu entschlossen, aus den Ordnungsmitteln 350.000 € als Kofinanzierung für eine geplante EFRE-Finanzierung als Zuwendung an den Eigenbetrieb zu geben. Inzwischen hat aber die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Kofinanzierung durch EFRE-Mittel gestrichen. Damit wäre es ein reines Geschenk für die Eigenbetriebe gewesen und man hat die 350.000 € aufgehoben. Außerdem wurde in der 39er Titelplanung verankert, dass 350.000 € für die Realisierung der Maßnahme Musikschule und Jugendfreizeiteinrichtung Wallstraße im Jahre 2006 vollständig als Festlegung aufgehoben wird. Hintergrund dafür ist, dass im lfd. Jahr 2006 diese 350.000 € nicht mehr verbaut werden können (Bauablaufplan sieht einen Baubeginn nicht vor dem 01.11.2006 vor). Entsprechend den Hinweisen des Bedarfsträgers, wurde die Bereitstellung von Mitteln für die Weiterführung der Sanierung des Poststadions (in der 39er Maßnahmeplanung mit 250.000 € ausgewiesen) um 20.000 € erhöht. In der Summe war es dadurch möglich, im 39er Titel insgesamt 719.000 € umzuschöpfen. Diese Summe wurde auch der Ruppiner Straße zur Verfügung gestellt (300.000 € - 31er Titel, 719.000 € 39er Titel). Das hat dann dazu geführt, dass bei der Investitionsmaßnahme 1.019.000 € für die Ruppiner Straße gesperrt werden konnten.

In der Summe insgesamt hat man daher 350.000 € aus den Rücklagen dem Haushalt zugeführt und 6.678.000 € gesperrt. Davon 2 Mio. € aus dem T- und Z-Teil, 3,5 Mio. € Personal und den Rest bei den Investitionen. Insgesamt stehen damit im 31er und 39er Titel noch immer nicht verfügte Mittel in Höhe von rd. 46.000 € zur Verfügung.

Herr Dr. Heuer sagt zu, dass er die Power-Point-Präsentation in der nächsten Sitzung nachholt.

 

Frau Dr. Stiller bezieht sich auf die Aussagen zum Bereich Personal und was passiert, wenn sich die Umstände ändern bzw. Vermutungen nicht eintreffen. Sie geht davon aus, dass dies auch grundsätzlich für die anderen Bereiche gilt, zumindest da, wo sie auf Einnahmen basieren.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der Punkt 3 des Beschlussentwurfes besagt, dass die SE Finanzen beauftragt wird, dem Bezirksamt nach dem 30.06.2006 eine Übersicht zur Entwicklung der Ausgaben in der Anlage 1 genannten Titel zur Verfügung zu stellen, damit das Bezirksamt in der Lage ist, ggf. auch Sperren zu verlagern.

 

Herr Zander bezieht sich auf die Maßnahme Kita Emdener Straße und Koloniestraße und fragt nach, wie viel als Gesamtsumme dort geplant war und wie viel eingespart werden konnte.

 

Herr Dr. Heuer teilt mit, dass eine Rücklagen in Höhe von 544.036 € gebildet wurde. Für die Maßnahme Koloniestraße wurden 90.000 € und für die Emdener Straße 318.000 € benötigt. Außerdem wurden zusätzlich 10.000 €  für den Abschluss der Maßnahme Berlin-Colleg aus dem KSSP zur Verfügung gestellt. Somit konnten insgesamt 408.000 € eingespart werden.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf die nicht mehr durchgeführte Kofinanzierung und fragt nach, um welche drei Kitas es sich handelt.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es sich u.a. um die Kita Nordbahnstraße und die Kita Schönwalder Straße handelt. Die dritte Kita muss er nachliefern.

 

Auf die weitere Nachfrage von Herrn Bertermann, was dies nun für den Eigenbetrieb bedeutet führt Herr Dr. Heuer aus, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes allein finanziert werden müssen.

 

Auf die Nachfrage von Frau Heider, ob es sich nun um eine Vertragsverletzung handelt teilt Herr Dr. Heuer mit, dass dies nicht Bestandteil des Vertrages war.

 

Abschließend hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird.


 

 
 

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