Auszug - Verhängung haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen 2006
Frau Wildenhein-Lauterbach merkt an, dass Herr Dr. Heuer dieses Thema schon in der letzen Sitzung vorgestellt hat. Herr
Dr. Heuer verteilt die Verhängung haushaltswirtschaftlicher
Verfügungsbeschränkungen 2006 in der Fassung des BA-Beschlusses unter Berücksichtigung
der heute getroffenen Entscheidungen an die Mitglieder. Leider kann die
vorbereitete Power-Point-Präsentation nicht stattfinden. PersonalWie
die Vorgehensweise stattfinden soll, hat Herr Dr. Heuer in der letzten Sitzung
erläutert. Mit Stand vom 31.03.2006 wurden die Personalausgaben für die
Obergruppe 42, ohne die Honoraransätze, titelkonkret geprüft und auf ein
voraussichtliches Ergebnis des Jahres 2006 hochgerechnet. Diese wurden dann
nach Geschäftsbereichen zusammengefasst und geprüft, ob die Grundthese, dass
die Ansätze des Jahres 2006 im Personalbereich eine bestimmte Reserve in einer
Größenordnung von rd. 3,5 Mio. € beinhalten, gedeckt wird und auch konkret
betrachtet werden muss. Es hat sich gezeigt, dass über alle Ansätze der
Obergruppe 42 hinweg tatsächlich eine voraussichtliche Unterausschöpfung im
Personalbereich von rd. 3,8 Mio. € eintreten wird. Es gibt einige
Geschäftsbereiche, bei denen diese Unterausschöpfung voraussichtlich nicht
eintreten wird. Das ist der Geschäftsbereich Bildung und Kultur. In einem
anderen Geschäftsbereich gibt es die Unterausstattung, sie verteilt sich jedoch
über die Geschäftsbereiche ungleichmäßig. In besonderem Maße ist davon der
Geschäftsbereich I betroffen und hier insbesondere ein Titel, bei dem die bei
der Haushaltsplanaufstellung des Jahres 2006 zusätzlich von SenFin zugewiesenen
Personalmittel für die SV-Beiträge komplett abgeschafft wurden. Das ist das
Kapitel 3304 Titel 425 01. In der Übersicht ist zu erkennen, dass bei diesem
Titel eine Sperre in Höhe von 2,767 Mio. € angebracht wurde, weil die erhöhten
SV-Beiträge natürlich trotzdem gezahlt aber jeweils aus den sachlich
zuständigen Titeln entnommen werden. Der Rest, der noch bis zur vereinbarten
Größe von 3,5 Mio. € fehlte, wurde über die Geschäftsbereiche verteilt. Und
zwar nach dem Anteil, den die Geschäftsbereiche an der voraussichtlichen
Unterausschöpfung der Personalmittel in der Obergruppe 42 haben werden. Es
wurde dann pro Geschäftsbereich ein Titel gesucht, der voraussichtlich
besonders gut ausgestattet ist, und dieser eine Titel wurde dann den Leitern
der Geschäftsbereiche zur Sperrung vorgeschlagen. Herr Dr. Heuer möchte darauf
hinweisen, dass damit keine Verhängungen von kw-Stellen verbunden sind. Das ist
die einfache Beschränkung der Ausgabeverfügung. Sollte sich im Laufe des Jahres
herausstellen, dass die Prognose per 31.03. an der einen oder anderen Stelle
nicht zutreffend sein würde, kann man selbstverständlich diese Sperre von einem
auf einen anderen Titel verschieben. Auf diese Art und Weise werden 3.501.000 €
an Verfügungsbeschränkungen in den Personaltiteln angebracht. T- und Z-Teil
Hier
besteht die Vermutung, dass im Bereich entgeltfinanzierter Betreuungsleistungen
die Ansätze durchaus oberhalb des vermutlichen Bedarfs im Jahre 2006 liegen
werden. Die Ergebnisse per 30.04. haben diese Vermutungen auch weiter genährt.
Man liegt per 30.04.2006 unter dem Ist des Jahres 2005. Vermutlich wird man zum
Ende des Jahres auch das Ist des Jahres 2005 unterschreiten. Die Ansätze für
das Jahr 2006 liegen aber 2 Mio. € über dem Ist des Jahres 2005, so dass es
möglich war, bei den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen Sperren in einer
Größenordnung von insgesamt 1,7 Mio. € anzubringen. Das verteilt sich mit
500.000 € auf den Jugendbereich und mit 1,2 Mio. € auf den Bereich Soziales. Man
hatte sich allerdings dazu verabredet, insgesamt 2 Mio. € im T- und Z-Teil zu
sperren. Somit mussten weitere Bereiche hinsichtlich der Nichtausschöpfung
geprüft werden. Die Wahl ist auf den Ansatz „Tagespflege im Jugendbereich“
gefallen, der mit mindestens 100.000 € (vermutlich jedoch mehr) über dem Bedarf
der Tagespflege ausgeschöpft ist. Weiterhin ist die Wahl auf den Grundtitel
„Ersatz von Ausgaben an die Bundesagentur für Arbeit“ gefallen. Hier wurde eine
Sperre in Höhe von 120.000 € angebracht. Abschließend ist die Wahl auf die
„Berufshilfe“ gefallen. Dort werden 100.000 € gesperrt. Der Hintergrund liegt
darin, dass die Ansatzbildung von Voraussetzungen geprägt war, die zumindest in
den ersten vier Monaten des lfd. Jahres nicht tatsächlich eingetreten sind.
Insgesamt sind dadurch im T- und Z-Teil 2 Mio. € für Sperren vorgesehen. Investitionen und RücklagenIn
Diskussionsrunden mit den Bedarfsträgern und den mittelbewirtschaftenden
Stellen ist man jede einzelne Investitionsmaßnahme und jede Rücklage
durchgegangen, um zu sehen, welche Mittel in 2006 entweder ....?... oder von
den vorhandenen Rücklagen nicht mehr gebraucht werden. Es war ausdrücklich
nicht das Ziel, Investitionsmaßnahmen nicht durchzuführen oder zu schieben,
sondern tatsächlich nicht benötigte Mittel, die auch in zukünftigen Jahren
nicht mehr benötigten werden, zu erschließen und einer Sperre zu unterwerfen
bzw. aus der Rücklage zu entnehmen und ohne Ausgaberechte dem Haushalt
zuzuführen. An folgenden Stellen ist man fündig geworden: Maßnahme
Hemingway-Schule – Gartenstraße. Hier befanden sich 50.000 € in der Rücklage,
die nicht mehr benötigt werden. Weitere 40.000 € sind aus den in der Rücklage
befindlichen Mitteln im Jahre 2006 durch praktische Festlegungen bzw.
Bestellungen oder Bedarfe nicht gedeckt, so dass insgesamt 90.000 € aus der
Rücklage entnommen werden können. Bei den noch aus früheren Jahren im
Zusammenhang mit dem KSSP in der Rücklage befindlichen Mittel in Höhe von
544.000 € hat man sich dazu entschlossen, 125.000 € nicht weiter zu verwenden,
da sie nicht mit konkreten Maßnahmen des KSSP-Programms untersetzt waren. Diese
Mittel waren für die Realisierung von Maßnahmen der Kita Emdener Str. und
Koloniestraße eingestellt. Weiterhin hat man sich dazu entschlossen, noch
weitere in der Rücklage befindliche Mittel in Höhe von 7.100 € aus dem 3.
Bauabschnitt einer Maßnahme auf dem Schulhof der James-Krüss-Grundschule aus
der Rücklage dem Haushalt zuzuführen. Die Maßnahme ist seit fast zwei Jahren abgeschlossen.
Es wurden 19.500 € aus der Rücklage entnommen, die zur Maßnahme Grünanlage
Henriette-Herz-Park gehören. Auch diese Maßnahme ist seit langer Zeit
abgeschlossen. Dasselbe trifft für 17.000 € zu, die noch zur
Investitionsmaßnahme Tilla-Durieux-Park gehören. 3.495 € aus der Maßnahme
Spielplatz Travemünder Straße und 4.000 € aus der Maßnahme Spielplatz
Liebenwalder Straße. Es war bislang immer so, dass alle Gelder, die in der
Investitionsplanung für Einzelmaßnahmen eingestellt waren aber für die Maßnahme
nicht gebraucht wurden, der Rücklage zugeführt wurden. Diese Rücklagen wurden
nun zu nicht unbeträchtlichen Teilen abgeräumt. Im Tiefbaubereich hat es die
inzwischen abgeschlossene Maßnahme in der Amrumer Straße getroffen. Hier waren
noch 79.000 € in der Rücklage enthalten, die dem Haushalt zugeführt wurden.
Außerdem hat man sich dazu entschlossen, aus der Maßnahme Ostteil Großer
Tiergarten eine Ansatzsperre vorzunehmen. Für diese Maßnahme stehen in diesem
Jahr 383.000 € in der Investitionsplanung als Kofinanzierungsanteil des Bezirks
für eine GA-Maßnahme. Inzwischen gab es von der Senatsverwaltung für Finanzen
die Mitteilung, dass diese Kofinanzierung vom Land übernommen wird. Demzufolge
werden diese 383.000 € nicht benötigt. Diese 383.000 € wurden gesplittet.
225.000 € davon werden gesperrt für die Kofinanzierung der GA-Maßnahme
Quitzowstraße – 2. Bauabschnitt. Die verbleibenden 158.000 € werden gesperrt.
Des weiteren hat man sich zu einer etwas komplizierten Transaktion
entschlossen. Die Ordnungsmittel tauchen bei den Sperren nicht auf. Man hat
sich darauf verständigt, die zur Verfügung stehenden Ordnungsmittel im lfd.
Haushaltsjahr zur Ausfinanzierung von echten Investitionsmaßnahmen verwendet
werden und dann eine Sperre auf den Investitionstitel gelegt werden kann, weil
gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgesprochen angezeigt
ist, die Ordnungsmittel nicht mit einer Ausgabensperre zu belegen. In diesem
Zusammenhang hat das Bezirksamt heute folgende Entscheidungen getroffen, dass hinsichtlich
der Finanzierung aus dem Einnahmetitel (Titel 341 92), das ist der
korrespondierende Einnahmetitel zur Verwendung von Sanierungsmitteln innerhalb
der Sanierungsgebiete, insgesamt 350.000 € für den Ausbau der Auguststraße 21
zur Verfügung gestellt werden. In diesem Einnahmetitel stehen durch Rücklagen
aus dem Jahre 2005 und gesicherter Einnahmen des Jahres 2006 insgesamt rd. 1,3
Mio. € zur Verfügung. Weitere 650.000 € davon sollen für die Sporthalle
Ruppiner Straße verwendet werden. Die verbleibenden 288.000 € sollen gemeinsam
mit noch nicht festgelegten Mitteln aus dem 31er Sanierungstitel der Sporthalle
Ruppiner Straße zugeführt werden. Die Maßnahme Ruppiner Straße ist eine
Maßnahme innerhalb der I-Planung. Zum 39er hat man sich auch dazu entschlossen,
die zunächst geplante Kofinanzierung der baulichen Unterhaltungsmaßnahme in
drei Kitas des jetzigen Eigenbetriebes nicht mehr weiter zu verfolgen. Man
hatte sich dazu entschlossen, aus den Ordnungsmitteln 350.000 € als
Kofinanzierung für eine geplante EFRE-Finanzierung als Zuwendung an den
Eigenbetrieb zu geben. Inzwischen hat aber die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung die Kofinanzierung durch EFRE-Mittel gestrichen. Damit wäre es
ein reines Geschenk für die Eigenbetriebe gewesen und man hat die 350.000 €
aufgehoben. Außerdem wurde in der 39er Titelplanung verankert, dass 350.000 €
für die Realisierung der Maßnahme Musikschule und Jugendfreizeiteinrichtung
Wallstraße im Jahre 2006 vollständig als Festlegung aufgehoben wird.
Hintergrund dafür ist, dass im lfd. Jahr 2006 diese 350.000 € nicht mehr
verbaut werden können (Bauablaufplan sieht einen Baubeginn nicht vor dem
01.11.2006 vor). Entsprechend den Hinweisen des Bedarfsträgers, wurde die
Bereitstellung von Mitteln für die Weiterführung der Sanierung des Poststadions
(in der 39er Maßnahmeplanung mit 250.000 € ausgewiesen) um 20.000 € erhöht. In
der Summe war es dadurch möglich, im 39er Titel insgesamt 719.000 €
umzuschöpfen. Diese Summe wurde auch der Ruppiner Straße zur Verfügung gestellt
(300.000 € - 31er Titel, 719.000 € 39er Titel). Das hat dann dazu geführt, dass
bei der Investitionsmaßnahme 1.019.000 € für die Ruppiner Straße gesperrt
werden konnten. In
der Summe insgesamt hat man daher 350.000 € aus den Rücklagen dem Haushalt
zugeführt und 6.678.000 € gesperrt. Davon 2 Mio. € aus dem T- und Z-Teil, 3,5
Mio. € Personal und den Rest bei den Investitionen. Insgesamt stehen damit im
31er und 39er Titel noch immer nicht verfügte Mittel in Höhe von rd. 46.000 €
zur Verfügung. Herr
Dr. Heuer sagt zu, dass er die Power-Point-Präsentation in der nächsten Sitzung
nachholt. Frau
Dr. Stiller bezieht sich auf die Aussagen zum Bereich Personal und was
passiert, wenn sich die Umstände ändern bzw. Vermutungen nicht eintreffen. Sie
geht davon aus, dass dies auch grundsätzlich für die anderen Bereiche gilt,
zumindest da, wo sie auf Einnahmen basieren. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass der Punkt 3 des Beschlussentwurfes besagt, dass die
SE Finanzen beauftragt wird, dem Bezirksamt nach dem 30.06.2006 eine Übersicht
zur Entwicklung der Ausgaben in der Anlage 1 genannten Titel zur Verfügung zu
stellen, damit das Bezirksamt in der Lage ist, ggf. auch Sperren zu verlagern. Herr
Zander bezieht sich auf die Maßnahme Kita Emdener Straße und Koloniestraße und
fragt nach, wie viel als Gesamtsumme dort geplant war und wie viel eingespart
werden konnte. Herr
Dr. Heuer teilt mit, dass eine Rücklagen in Höhe von 544.036 € gebildet wurde.
Für die Maßnahme Koloniestraße wurden 90.000 € und für die Emdener Straße
318.000 € benötigt. Außerdem wurden zusätzlich 10.000 € für den Abschluss der Maßnahme Berlin-Colleg
aus dem KSSP zur Verfügung gestellt. Somit konnten insgesamt 408.000 €
eingespart werden. Herr
Bertermann bezieht sich auf die nicht mehr durchgeführte Kofinanzierung und
fragt nach, um welche drei Kitas es sich handelt. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass es sich u.a. um die Kita Nordbahnstraße und die Kita
Schönwalder Straße handelt. Die dritte Kita muss er nachliefern. Auf
die weitere Nachfrage von Herrn Bertermann, was dies nun für den Eigenbetrieb
bedeutet führt Herr Dr. Heuer aus, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus
dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes allein finanziert werden müssen. Auf
die Nachfrage von Frau Heider, ob es sich nun um eine Vertragsverletzung
handelt teilt Herr Dr. Heuer mit, dass dies nicht Bestandteil des Vertrages
war. Abschließend
hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. |
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