Auszug - Scham bei der Nutzung von Gutscheinen vom Jobcenter Mitte  

 
 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2118/V Scham bei der Nutzung von Gutscheinen vom Jobcenter Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Trifft es zu, dass das Jobcenter solche Schreiben, auf welchen gut sichtbar das Logo des Jobcenters Mitte zu sehen ist, über die Gewährung von Sachleistungen als Lebensmittelgutschein an Leistungsbezieher*innen aushändigt, welche Lebensmittelgutscheine erhalten?

 

 

 

Herr BzBm von Dassel antwortet:
Herr Vorsteher, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Kurt, sehr geehrte Damen und Herren, finanzielle Leistungen des Jobcenters Berlin-Mitte werden grundsätzlich bargeldlos ausgezahlt, also auf das Konto überweisen. In besonderen finanziellen Notlagen können Barzahlungen veranlasst werden. Diese erfolgen seit 2018 über das Verfahren Cash BA mit einem anonymisierten Auszahlschein, auf dem kein Logo des Jobcenters zu erkennen ist. Diese Auszahlscheine sind jedoch nur bei bestimmten Partnerunternehmen, in der Regel sind das größere Supermarkt- oder Drogerieketten und nicht in jedem Geschäft, einlösbar, in begründeten Ausnahmefällen, z. B. wenn die Leistung bereits ausgezahlt wurde, jedoch nicht zweckentsprechend verwendet wurden, können die angesprochenen Lebensmittelgutscheine, also das, was in der Anfrage abgebildet ist, ausgehändigt werden. Dieser Gutschein entspricht dem in der Anfrage beigefügten Muster. Hierbei handelt es sich um einen zentralen bundesweit verwendeten Standardvordruck des entsprechenden IT-Verfahrens. Diese Gutscheine können in jedem Geschäft nach Wahl der Kunden/-innen für den beschriebenen Zweck eingelöst werden. Der Unterschied: Man hat entweder ein Konto, auf dem man das Geld bekommt oder man kriegt so eine Cashcard, die eben nicht nur r Kunden und Kundinnen des Jobcenters zur Verfügung steht oder wenn besonderer Bedarf besteht, dann kriegt man diesen Lebensmittelgutschein, weil man eben sicherstellen will, dass wirklich Lebensmittel gekauft werden. Und daran sehen Sie, dass die Anzahl der Fälle, wo mit einem solchen Gutschein vorgegangen wird, zahlenmäßig sehr sehr gering ist.

 

 

  1. Wenn ja, ist sich das Jobcenter darüber bewusst, dass für einen Großteil der Leistungsbeziehenden die Nutzung von Lebensmittelgutscheinen mit Scham verbunden ist, da sie durch diese faktisch an den Pranger gestellt werden?

Herr BzBm von Dassel antwortet:
Im Gespräch mit den Kunden und Kundinnen wird selbstverständlich zunächst eine Lösung über die bei Frage 1 beschriebenen grundsätzlichen Auszahlungsverfahren angestrebt. Also Bankauszahlung oder eben diese Cashcard. In einigen Ausnahmefällen kann dann jedoch die Aushändigung eines entsprechenden Gutscheines die kundenfreundlichste Lösung für die finanzielle oder auch materielle Notlage sein, da dieser Gutschein eben nicht nur einen Partnernehmen, sondern überall eingelöst werden kann.

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, damit Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter derart gestaltet werden, dass auf diesen das Jobcenter Logo nicht mehr erscheint?

Herr BzBm von Dassel antwortet:
Die Angabe des Logos bzw. der Adresse des ausstellenden Jobcenters ist für den Leistungserbringer, also für die Läden, in denen man das einlöst, zwingend notwendig, da für den Leistungserbringer eindeutig erkennbar sein muss, wer die Zahlung übernimmt, also der Rechnungsempfänger ist. Ob jetzt aus Sicht des Bezirksamtes dort eine Verfahrensänderung notwendig ist, ist glaube ist unerheblich. Es ist ein bundeseinheitliches Verfahren, was nur in wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, insbesondere dann, wenn eigentlich die Klienten ein Anspruch auf Leistungen haben, aber natürlich auch nicht völlig mittellos und lebensmittellos gelassen werden sollen und dann in diesen wenigen Ausnahmefällen gibt es diese Gutscheine. Vielen Dank.

Herr BV Kurt (Grüne): Ja vielen Dank Herr von Dassel für die Antwort. Sie haben jetzt die Frage nicht beantwortet. Das wird jetzt meine erste Nachfrage, ob Sie verstehen, dass sich Leute schämen, solche Gutscheine in Anspruch zu nehmen? Zur 2. Frage: Mich würde interessieren, wenn Sie das dann im Zweifel auch der BVV nachreichen könnten. Wie hoch ist die Anzahl der Gutscheine mit Jobcenterlogo? Und wie hoch ist die Anzahl der dann eingelösten Gutscheine? Weil: Ich behaupte, die mit dem Jobcenterlogo werden selten eingelöst.

Herr von Dassel antwortet:
Ich hatte ja ausgeführt, dass die, die sie hier abgebildet sind, beschaffenen Gutscheine nur in absoluten Notlagen zur Verfügung gestellt werden. Also wenn jemand keine Leistungsansprüche mehr hat, aber er sagt, er hat nichts mehr zu essen, aus welchen Gründen auch immer. Insofern ist es die Ausnahme essen kauft oder darauf verzichtet. Die Frage der ausgestellten und dann aber vielleicht nicht eingelösten Gutscheine kann man versuchen zu ermitteln. Ich weiß nicht, ob das Jobcenter da eine Statistik führt, weil es eben absolute Ausnahmefälle sind. Diese Gutscheine werden aber wie gesagt in Notlagen ausgestellt. Und ich würde mal sagen, wenn sie dann nicht realisiert werden, dann ist die Notlage vielleicht nicht so groß.

 
 

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