Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
24. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 4.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 31.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Reiser berichtet von der Landesebene, hinsichtlich des Mietendeckels, dass es eine Einigung der Koalition und einen Gesetzesentwurf gebe. Die Idee sei, dass die Aufgaben auf drei Instanzen aufgeteilt werden. Zum einen solle die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Aufgaben rund um die Kappung übernehmen. Die Investitionsbank Berlin nehme sich der Fragen zu Modernisierungsmieterhungen, Härtefallentscheidungen und Mietzuschüssen an. Der Bezirk kümmere sich um die restlichen Angelegenheiten, vor allem in Bezug auf die Überwachung, das Verschicken von Untersagungsverfügungen und der Anordnung von Bußgeldern. Bezüglich des Personals habe man geplant, 48 Beschäftigungspositionen, verteilt auf die Bezirke, entsprechend der Anzahl an Wohnungen im Bezirk, einzurichten. Für den Bezirk Mitte würden somit im Idealfall fünf Stellen in Frage kommen. Mit der Unterarbeitsgruppe Mietendeckel habe man bereits über die Erarbeitung von Geschäftsprozessen, die Erarbeitung von Anforderungsprofilen und die Bewertung der Stellen diskutiert. Dies sei auch für die Zukunft geplant. Der Gesetzesentwurf werde voraussichtlich Ende Februar, Anfang März des Jahres 2020 in Kraft treten. Frau Wolf (Amtsleitung Bürgerdienste) ergänzt, dass ein Fachverfahren entwickelt werden solle, um eine Einheitlichkeit in der Bearbeitung in den jeweiligen Bezirken zu finden. Weiterhin solle es hinsichtlich des Personals eine zentrale Ausschreibung über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geben. Nach der Ausschreibung finde die Einstellung dann in den Bezirken statt. Auf Nachfrage von Herrn Lehmann (Grüne), ob die angesprochenen fünf Stellen ausreichend sein würden, antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass sich die Ausgangslage durch die Aufteilung der Aufgaben verändert habe. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, den Bezirken alle Aufgaben zuzuweisen. Viele komplizierte Aufgaben seien nun der Investitionsbank Berlin oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zugewiesen, was eine deutliche Entlastung sei. Ob die fünf Stellen ausreichend seien müsse abgewartet werden. Auf Nachfrage von Herrn Gün (SPD) merkt Frau Wolf an, dass zusätzliche Stellen, als Beschäftigungspositionen, eingerichtet werden sollen. Das Gesetz solle zunächst für fünf Jahre gelten und für diese fünf Jahre würden Personen, befristet für diesen Sachgrund, eingestellt. Auf Nachfrage von Herrn Konrad (Die Piraten) antwortet Frau Wolf, dass es durchaus möglich sei, auf fünf Jahre zu befristen, da es den einen Sachgrund zur Umsetzung des Gesetzes gebe. Die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen für die Stellenbesetzungsverfahren sei diskutiert worden. Man werde versuchen, dass die bezirklichen Beschäftigtenvertretungen ihre Rechte an den Hauptpersonalrat abtreten. Der Hauptpersonalrat solle dann, sprechend für alle Bezirke, die Entscheidung treffen. Herr Lehmann (Grüne) fragt nach, ob es dem Bezirksamt möglich sei, jemanden einzuladen, der dem Ausschuss allgemeine Informationen hinsichtlich des Mietendeckels liefern kann. BzStaRin Frau Reiser merkt an, dass sie diese Anfrage bereits im Vorfeld zur Sitzung von der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Ullrich (Grüne) erhalten habe. Sie finde diese Idee sehr hilfreich und werde das Nötige veranlassen. Weiterhin berichtet BzStaRin Frau Reiser, dass das Standesamt derzeit erneut einen deutlichen Personalschwund aufzuweisen habe. Bis Ende des Jahres würden drei Standesbeamte/ Standesbeamtinnen und im neuen Jahr eine weitere Person ihre Tätigkeit im Standesamt Mitte beenden. Derzeit würden Auswahlgespräche zur Neubesetzung geführt werden. Bezüglich der Aufgaben im Standesamt lege man den Schwerpunkt nach wie vor auf die Geburts- und Sterbeurkunden. Die Bearbeitungszeit für die Sterbeurkunden liege aktuell bei zwei Wochen. Dafür sei die Bearbeitungszeit für die Geburtsurkunden stark angestiegen. Es seien Mitarbeiter*innenstellen ausgeschrieben worden, wo in absehbarer Zeit zwei Stellen besetzt werden sollen. Zur weiteren Entlastung überlege man zudem E3 Stellen einzuführen. Des Weiteren habe sie ein Gespräch mit der Staatssekretärin Frau Smentek geführt und ein Amtshilfegesuch gestellt. Eine Rückmeldung sei zur nächsten Woche zu erwarten.

 
 

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