Auszug - Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten durch die Diese e.G. BE: BA Mitte, Herr Werner Landwehr (Vorstandsmitglied Diese e.G.)   

 
 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe informiert, dass er im Rahmen der Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus auf die Hürden im Bezirk Mitte hinsichtlich der Gewährleistung des Milieuschutzes hingewiesen habe. Das Instrument „Ausübung des Vorkaufsrechts“ hänge von der Bereitschaft Dritter ab und sei derzeit nicht einsetzbar, sofern der finanzielle Rahmen nicht erweitert werde. Den Ausschussmitgliedern sind vorab Informationen übersandt worden. Mithilfe einer Präsentation stellt sich die „Diese e.G.“ vor (Anlage 1).

 

Die „Diese e.G.“ trete ein, wenn andere Möglichkeiten nicht greifen. Obwohl es bislang noch keinen konkreten Fall im Bezirk Mitte gebe, sei die Zusammenarbeit mit Herrn BzStR Gothe sehr gut.

 

Den Mietern eines betreffenden Hauses werde die Möglichkeit angeboten, das Haus im Rahmen des Vorkaufsrechts zu erwerben, indem sie sich zu einer Genossenschaft zusammenschließen und eine Kombination aus Förderungen und Bankdarlehen nutzen können. Ein eigenes Kapital liege nicht vor. Jede und jeder könne Mitglied der Genossenschaft werden, der Anteil betrage 100,- €. Dem Bezirk und der Senatsverwaltung werde empfohlen, ebenfalls Mitglied zu werden, um sicherzustellen, dass die Interessen nachhaltig einfließen. Voraussetzung sei, dass der Anteil am Haus nicht weniger als 25% beträgt.

 

Zur Nachfrage aus dem Ausschuss, ob sich die Wohnungsbaugenossenschaften aufgrund dieses Modells zurückziehen könnten, wird erläutert, dass das Modell der „Diese e.G.“ nachrangig zu den Wohnungsbaugesellschaften sei. Herr BzStR Gothe informiert, dass die Senatsverwaltung zudem vor zwei Wochen beschlossen habe, dass Wohnungsbaugesellschaften einen Anteil ihres Gewinns für das Vorkaufsrecht verwenden müssen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bausch (BüDep der Fraktion Bü90/Die Grünen) zu Möglichkeiten der Kaufpreisminderung wird erläutert, dass diese Möglichkeiten mittelfristig anzusetzen seien und von der Beschaffenheit des betreffenden Hauses abhängen. Der Ausbau eines Daches könne bspw. mindernd wirken.

 

Herr BV Leuschner von der Fraktion der CDU bezieht sich auf Presseartikel und hinterfragt kritisch den Interessenkonflikt des Vorsitzenden der „Diese e.G.“ mit seiner beruflichen Beschäftigung in der die Genossenschaft finanzierenden GLS- Bank. Der Presse sei zudem zu entnehmen, dass es sich bei den Mitgliedern der Genossenschaft größtenteils um Mitglieder der Partei DIE LINKE handle, in einem Fall auch um einen einstigen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, auch das Gründungsziel der Genossenschaft habe sich verändert. Zudem soll es zur Gewährung von Krediten an eine solche Genossenschaft keine gesetzliche Grundlage geben.

 

Herr Landwehr erklärt, das Land Berlin Förderprogramme für Genossenschaftsanteile anbiete. Er erläutert zudem die Programme der Banken. Mit dem Wegfall des Grundes zur Gründung sei die Satzung geändert worden. Die politischen Gesinnungen der Mitglieder dürfen nicht abgefragt werden und werden es auch nicht. Interessenkonflikte gebe es seinerseits nicht, da er nicht oder zumindest nicht allein über evtl. Kreditanträge entscheide. Der Presse seien die Hintergründe ebenfalls erläutert worden.

 

Herr BzStR Gothe informiert, dass es aufgrund dieses Artikels von vielen Seite Nachfragen gegeben habe. Die Stellungnahme der „Diese e.G.“ zu dem genannten Artikel werde über den Vorsitzenden dem Ausschuss zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 2).

 

Herr Kociolek (Fraktion Bü 90/Gr) sieht die Problematik, dass sich evtl. die Wohnungsbaugesellschaften von der Ausübung des Vorkaufsrechtes mit dem Verweis auf die Diese eG zurückziehen könnten.

 

Ergänzend dazu informiert Herr BzStR Gothe, dass auch mit dem Erbbauverein Moabit (EVM Berlin eG) Gespräche geführt worden seien und dieser ebenfalls in die Prüfvorgänge einbezogen werde.

 

Frau BV Mayer von der Fraktion DIE LINKE begrüßt die Lösungsansätze auf dem Wohnungsmarkt. Sie erkundigt sich nach den Konditionen für den Bezirk für eine Mitgliedschaft sowie nach dem Zeitfenster, um als nachrangige Lösung zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften agieren zu können.

Herr Landwehr erläutert, dass der zeitliche Umfang von den jeweiligen Umständen abhänge. Anhand eines Beispiels schildert er einen möglichen zeitlichen Ablauf.

Herr BzStR Gothe erklärt, dass er den Mitgliedseintritt des Bezirks in die Genossenschaft prüfen werde.

 

Herr BV Schug von der Fraktion der SPD verweist auf die Möglichkeit des Bezirks, Aktien zu kaufen, sodass dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen kein Grund entgegenstehen sollte. Über die Fraktion hinaus stehe die SPD-Mitte der Idee der Genossenschaft positiv gegenüber, sehe aber auch die Gefahr, dass die Wohnungsbaugesellschaften mehr Gründe finden könnten, sich zurückzuziehen. Es sei niemanden geholfen, wenn die „Diese e.G.“ aufgrund vieler „Notfälle“ pleiteginge. Für das Portfolio an Möglichkeiten sei dieses Modell wichtig.

 

Frau Lier (BA Mitte) erkundigt sich vor dem Hintergrund des komplexen Finanzierungsmodells zur finanziellen Ausstattung, um die rechtssichere Finanzierungszusage zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts geben zu können. In dem Zusammenhang auch, wie hoch das Bankdarlehen in der Hinterhand sei.

Herr Landwehr erläutert, dass anhand eines Beispiels, dass das von der Bank gewährte Volumen nicht habe vollumfänglich ausgeschöpft werden müssen. Banken kooperieren ggf. auch miteinander. Eine Finanzierung werde vor Abschluss des Kaufvertrags seitens der Bank nicht verfügbar.

 
 

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