Auszug - des Bezirksamtes - Planungen der Uferhallen - Tucholskystr. 30 und 32  

 
 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Projekt am Hauptbahnhof

Das Gebiet an der Invalidenstraße, vom Hauptbahnhof bis Alt-Moabit, ist größtenteils im Landesbesitz. Die Ausnahme sei das Stück, auf dem ALDI stehe. Die Grundstücksfläche umfasse abzgl. der Straßenflächen etwa 40.000 qm. 20.000qm davon sind für einen Schulstandort und 8.500qm für Sportflächen geplant Es gebe Überlegungen, Bauten abzureißen und auf das Areal als Sekundarschul-, Büro (auch öffentliche Verwaltung)- und Wohnstandort zu entwickeln. SenFin möchte bisher einen großen Anteil an Büroflächen sicherstellen. Aufgrund des anliegenden Straßenbahnnetzes sowie der Einbindung von ALDI soll das Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung obliegen. Das Ziel sei, ein „gut gemischtes Quartier“ zu errichten. Es werde ein städtebaulicher Wettbewerb eingeleitet, in dem die Aufgabe gestellt wird, u. a. eine Schule und studentischen Wohnen zu errichten. Eines der zum Abriss angedachten Gebäude stehe leer, in dem anderen befinde sich aktuell noch eine Dienststelle der Polizei. Ob diese zukünftig einen Teil der Büroflächen einnehmen werde, sei noch nicht abschließend geplant. Aus einem gemeinsamen Planungsgespräch mit dem ALDI-Unternehmen werde die Möglichkeit geprüft, das Discounter-Gebäude mit Wohnungen aufzustocken. Die bereits eingereichte Studie sei noch nicht zufriedenstellend. Die Möglichkeiten sollen in einem städtebaulichen Wettbewerb ausgelotet werden

Tucholskystraße 30

Die Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde haben sich das Haus angesehen. Herr BzStR Gothe sowie der Ausschussvorsitzende haben die Besichtigung teilweise begleitet. Das Haus habe eigentümliche Eigenheiten und sei besonders. Es habe festgestellt werden können, dass es keine Schäden gebe, die unverzügliches Handeln erfordern. Die den Eigentümer vertretende Architektin erklärte, dass es ein Wohnhaus mit Gewerbe im Erdgeschoss bleiben soll.  Das Gebäude sei Teil des Flächendenkmals. Es werde aber auch die Ausstattung des Gebäudes begutachtet, so z.B. die Kachelöfen.  Das Haus liege weder in einem Milieuschutzgebiet noch im Sanierungsgebiet. Den Bewohnern könne lediglich durch die Einbindung der Öffentlichkeit geholfen werden. Er habe den Eindruck, dass die Modernisierung in einem guten Miteinander mit den Bewohner*innen erfolgen kann.

 

Herr Küchler (Bewohner des Hauses) erhält Rederecht.

Er bedanke sich für die bisherige Unterstützung und bittet Herrn BzStR Gothe sich dafür einzusetzen, dass der bereits beschriebene Charakter des Hauses erhalten bleibt, aber auch die Nachhaltigkeit im Sinn der Agenda 2030 berücksichtigt werde.  Am 03.10.2019 finde ein von der Anwohnerinitiative veranstaltetes Hoffest statt.

Mietendeckel Berliner Mieten WoGe“

Der Referentenentwurf habe den Verbänden vorgelegen und werde nach einer Änderung dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Anmerkungen seitens des Ausschusses können an Herrn BzStR Gothe zugeleitet werden, er werde diese weiterreichen.

Stadtteilvertretung Turmstraße

Die Wahl sei erfolgreich durchgeführt worden. Eine neue Stadtteilvertretung mit 15 Vertretern sei gewählt worden. Die Veranstaltung zur Vorstellung der Kandidaten sei ebenfalls positiv verlaufen.

Uferhallen

Es gebe zwei Prozesse, die parallel laufen,

-          Verdichtung des Areals

-          Verbleib der Mieterinnen und Mieter

Die Standortgemeinschaft habe auf Anraten des Herrn BzStR Gothe einen Verein gegründet, um an den Verhandlungen teilnehmen zu können. Die Idee, die GSE als Generalmieter einzusetzen, unter deren Schirm die Gewerbetreibenden untergebracht werden können, sei, u. a. wegen der bisher ungeklärten Mietgestaltungen, noch keine zufriedenstellende Lösung. Sollte sich der Verein zu einer Genossenschaft weiterentwickeln, käme auch ein Erbbaurechtsvertrag für einen definierten Teil des Grundstücks in Betracht. Ende Oktober 2019 werde ein von ExRotaprint organisierter Workshop durchgeführt. In diesem soll die Möglichkeit des Erbbaurechts weiter ausgelotet werden. Ein ähnliches Beispiel sei die „Wiesenburg“. Es bestehe nicht die Absicht, die Verdichtung so weit zu voranzutreiben, dass ein neuer Bebauungsplan erforderlich wird. In gewissem Maß sei diese aber möglich und mit dem bestehenden Planungsrecht (nach Baunutzungsplan WA) vereinbar. Das Planungsbüro Ortner & Ortner wurde vom Eigentümer mit den Bauplanungen beauftragt.

 
 

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