Auszug - Wurde mit der Bayer AG im voraus über eine mögliche Schule in der Sellerstraße 27-30 gesprochen?  

 
 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 7.5
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2056/V Wurde mit der Bayer AG im voraus über eine mögliche Schule in der Sellerstraße 27-30 gesprochen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Koleckar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie konnte die Sellerstraße 27-30 in die Schulbauplanung aufgenommen werden, wenn der derzeitige Mieter eine vertraglich gesicherte Verlängerungsoption für dieses Grundstück hat?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Koleckar. Die Frage ist natürlich berechtigt, wieso machen wir uns da Hoffnungen bei einem solchen Grundstück, wenn doch klar ist, dass wir da zu spät rankommen. Tatsächlich war es aber so, dass im Rahmen der Erarbeitung des sozialen Infrastrukturkonzeptes, alle bezirks- und landeseigenen Flächen gescreent worden sind und man dann eben festgestellt hat, dass das eine Fläche ist, die zwar an Bayer vermietet ist, aber die ist so groß und so gut gelegen, dass da eigentlich eine Schule gebaut werden könnte. Deswegen ist sie erstmal reingekommen. Nachdem wir dann den Mietvertrag, den es dort gibt, genauer untersucht haben, wir zuerst noch sehr hoffnungsvoll waren, weil die Laufzeit des Mietvertrages bis zum Jahr 2022 war. Das wäre sozusagen perfekt und dann stand da noch etwas von einer zehnjährigen Verlängerungsoption. Wir hatten zunächst, gutgläubig wie wir sind, gedacht, dass diese Verlängerungsoption dann funktioniert, wenn beide Seiten damit einverstanden sind, aber so war es eben nicht, sondern die Bayer AG konnte diese Verlängerungsoption einseitig ziehen. Das haben die auch getan. Deshalb ist es so, dass wir erst im Jahr 2032 an dieses Grundstück herankommen. Das ist sehr misslich und vermutlich haben Sie auch, die den Schulentwicklungsplan aufmerksam gelesen haben, entdeckt, dass die Sellerstraße einer der Standorte ist, wo wir perspektivisch eine ISS sehen und die auch schon mit eingerechnet haben. Das müssen wir bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans klar stellen und einen anderen Zeithorizont vorgeben.

  1. Wurden im Voraus seitens des Bezirksamtes Gespräche mit dem derzeitigen Mieter, der Bayer AG, gesucht, um zu klären, ob dieser von der Verlängerungsoption Gebrauch machen möchte?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Ich habe am 03.05.2019 dazu ein Gespräch in einem vertrauensvollen Verhältnis mit den Behördenansprechpartner der Bayer AG geführt und darum gebeten, den Feuerwehrstandort zu verlagern, da wir diesen Standort für eine Schule brauchen. Da haben die natürlich gesagt, dass das nicht so einfach ist, da es viele Pläne r das Arial gäbe, auch der Ausbau, woran wir natürlich auch ein großes Interesse haben müssen. Wir müssen immer froh sein, wenn Bayer, mit Sitz in Uerdingen, an diesen Standort weiter glaubt und dort Dinge verändern und verbessern will. Das sieht schwierig aus. Das ist zwar ein großes Grundstück, aber eine solche Betriebsfeuerwehr bringt man nicht so einfach woanders unter. Trotzdem haben wir dafür geworben, haben aber die rechtliche Situation, dass die Bayer AG ein Recht hat, dies bis zum Jahr 2032 zu nutzen. Wir haben nichtsdestotrotz als Bezirksamt, mit der Unterschrift des Bezirksbürgermeisters, nochmal einen Brief geschrieben an den entsprechenden Menschen im Vorstand von Bayer, also quasi auf der obersten Etage und darin nochmal erläutert, wie groß unsere Not bei der Suche nach Schulstandorten ist und dass das halt ein guter Schulstandort wäre und nochmal darum gebeten im Einvernehmen zu anderen Lösungen zu kommen. Vielleicht lassen die sich dann wenigstens darauf ein, dass man nicht die vollen zehn Jahre ausschöpft, sondern vielleicht nur fünf Jahre. Auf der anderen Seite ist klar, wenn die wissen, dass sie über kurz oder lang die Betriebsfeuerwehr verlagern, dass sie es dann auch schon etwas früher angehen. Deshalb nochmal dieser Brief, der dafür wirbt, dass wir uns nochmal zusammensetzen und über eine kürzere Frist nachdenken. Vielen Dank.

Herr Koleckar (Linke): Vielen Dank für die Beantwortung Herr Gothe. Ich habe noch zwei Nachfragen. Ist das Bezirksamt tatsächlich von dem guten Willen Bayers ausgegangen, dort eben nicht den Vertrag und hat man tatsächlich einfach übersehen, dass diese Verlängerungsoption auch einseitig Bestand haben kann? Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es bereits konkrete Pläne für weitere Gespräche gibt oder ob es erstmal bei diesem Brief belassen wird?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Gutgläubig ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Wir haben den Vertrag studiert, da stand drin bis zum Jahr 2022 plus zehn Jahre als Option. Wir haben dann unser Rechtsamt gefragt. Die Antwort, ob dies von einer Seite aus geschehen kann oder von beiden Seiten aus geschehen muss, war etwas indifferent. Deswegen hatten wir noch Hoffnung. Wir haben dann mit der BIM, die das Grundstück verwaltet und den Vertrag abgeschlossen hat, einen Austausch gehabt und haben von dort die Information bekommen, dass diese Verlängerungsoption einseitig in Anspruch genommen werden kann von Bayer. Man muss erstmal immer die Rechtslage bei solchen Verträgen klären. Den Brief haben wir vor ungefähr 14 Tagen an den Vorstand von Bayer geschickt. Die Zusammenarbeit mit der Firma Bayer läuft ehrlich gesagt immer sehr gut, reibungslos und vertrauensvoll. Deshalb denke ich, dass wir dazu relativ schnell eine Antwort bekommen und dass wir dann schauen, wie wir dann an diesem Thema weiterstricken. Vielen Dank.

Herr Bertermann (Grüne): Viele Dank für die Beantwortung Herr Gothe. Hat man denn im Ergebnis dieses Vorgangs geprüft, ob man uns nicht bei anderen Grundstücken ähnliches zustoßen kann?  Ich habe jetzt verstanden, es haben Menschen das soziale Infrastrukturkonzept erarbeitet, diese haben anscheinend keinen Kenntnisstand von den Verträgen gehabt. Jetzt wäre für mich der logische Rückschluss, dass man bei anderen Grundstücken schaut, ob das da nicht auch so sein könnte. Ist das geprüft worden?

BzStaR Herr Gothe: Sehr geehrter Herr Bertermann. Solche Prüfungen gehören quasi zum Arbeitsalltag der Gruppe, die das macht und auch des Bereiches bei Herrn Spallek. Tatsächlich ist es so, dass wir nicht nur ganz grob prüfen, sondern derzeit über 30 Standorte auseinander genommen werden, die im Detail immer solche Belastungen mit sich bringt, weil man beispielsweise feststellt, dass da noch eine Fernwärmeleitung drin ist oder eine Stromtrasse durch geht oder jemand noch ein Wegerecht besitzt. Das ist tatsächlich bei jedem Grundstück möglich, dass es da solche Zwänge gibt, die dann alle bedeuten, dass die Baufeldfreimachung oder ein möglicher Baubeginn für eine Erweiterung mit Zeit verbunden sein kann. Das gehört wirklich zum Alltagsgeschäft. Auf die Standorte für den Neubau von ganzen Schulen geblickt, kann man es aber ausschließen. Wir haben die drei Standorte für die Grundschulen in der Müllerstraße, Adalbertstraße und Reinickendorfer Straße. Da wissen wir, dass wir darüber verfügen, da dürfte eine solche Überraschung nicht mehr ausstehen. Das Gleiche gilt für die anderen Standorte für weiterführende Schulen. Bei diesen sieben Standorten kann man es ausschließen, dass da noch ein Mieter draufsitzt.

Herr Koleckar (Linke): Eine Nachfrage habe ich noch. Gibt es zur Einschätzung des Rechtsamtes einen Schriftverkehr?

BzStaR Herr Gothe: Meines Wissens nicht. Ich habe das bilateral besprochen.

 
 

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