Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Reiser berichtet hinsichtlich des Mietendeckels, dass der Austausch zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen Senatsverwaltung faktisch hergestellt worden sei. Die Idee sei, die Umsetzung dieses Gesetzes durch die Bezirke. Die Aufgaben dahinter seien die Prüfung der Herabsetzung erhöhter Mieten oder aber auch die Prüfung bzw. die Genehmigung von mieterseitigen Härtefällen sowie die Prüfung von Eigenbedarfskündigungen. Am 3 September sei zu diesem Thema eine Gesprächsrunde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirksvertretern geplant. Desweitern seien von Seiten des Bezirks angemerkte Kritikpunkte von der Senatsverwaltung aufgenommen worden. Auf Nachfrage des Vorsitzenden (Herrn Lemke) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass sich die genannten Kritikpunkte auf die verfügbaren Ressourcen bezögen. Für eine Umsetzung der geplanten Aufgaben würde mehr Personal benötigt werden. Anschließend berichtet BzStaRin Frau Reiser, dass sich die Raumsituation im Rathaus Tiergarten weiter zuspitze. Es habe einige Umzüge gegeben. Die Bedarfe für die Bürgerdienste und andere dort positionierter Bereiche seien hoch. Sie warte auf eine wichtige Vorlage von Herrn BzStaR Spallek hinsichtlich der Belegung dieses Standortes. Mit Hinblick auf das bald zu erwartende neu eingestellte Personal müsse eine gute Lösung gefunden werden. Auf Nachfrage von Herrn Bluhm (Die Linke) antwortet BzStaRin Frau Reiser, dass eine externe Anmietung von Räumen eine intuitive Lösung wäre, jedoch würde diese Idee vom Bezirk, aufgrund hoher finanzieller Kosten, nicht unterstützt. Weiterhin berichtet BzStaRin Frau Reiser, dass es in vier Pilotbezirken, unter anderem im Bürgeramt Mitte, ein Pilotprojekt gebe, bei dem eine wissenschaftlich begleitete Kundenbefragung durchgeführt werde. Dadurch sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, welche dann bei der Optimierung der Arbeit des Bürgeramtes unterstützend helfen können. Hinsichtlich der Dortmunder Straße 14 berichtigt BzStaRin Frau Reiser einst genannte falsche Zahlen. Laut aktuellem Stand habe der damalige Eigentümer des Standortes eine Genehmigung zum Abriss von 17 Wohneinheiten, leerstehenden Wohnungen, erhalten, unter der Auflage, neuen Wohnraum zu schaffen und unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatzwohnraum von der Anzahl und auch von der Größe vergleichbar ist. Gegen diese Genehmigung habe es einen Widerspruch gegeben, weil der ehemalige Eigentümer anders planen wollte, wonach die gleiche Anzahl der Wohnungen geplant, jedoch die Größe der Wohnungen nicht vergleichbar gewesen sei. Der Antrag sei mittlerweile komplett zurückgezogen und das Haus verkauft worden. Der neue Eigentümerchte erneut einen Antrag auf Abriss stellen. Die Genehmigung dafür könnte er unter den gleichen Voraussetzungen bekommen. Sie habe den Hinweis bekommen, dass vor Ort bereits Werbungr Eigentumswohnungen hängt. Faktisch könne man mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz nicht gegen Eigentumswohnungen vorgehen. Das Gesetz definiere  lediglich Ersatzwohnraum und dieser müsse nicht zwingend einen Mietwohnraum darstellen.

 

 
 

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