Auszug - Bericht zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Zielvereinbarungsprozess mit der Hauptverwaltung (SozAL)  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 5.3
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Schlese vermittelt, was in den nächsten Monaten anstehe. Herr Zühlke, Gruppenleiter Grundsicherung, stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Planungen für die nächsten Monate vor. In den nächsten Wochen werde ein eigener Fachbereich geplant.

Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern im Vorfeld zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, schlägt vor, in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über den Erfahrungsbericht zu sprechen.

Herr BV Kurt (Grüne) bezieht sich auf das Raumproblem und fragt nach, ob es Gespräche mit dem Senat gebe? Herr Gothe vermittelt, dass das Haus der Teilhabe im Haus A des Hauses der Statistik zu etabliert werden soll, weil das ins Profil des Hauses gut hineinpasse. Es soll dort aber nur eine Zwischennutzung sein, um dann in das neue fertige Haus 2028 umzuziehen.

Herr Dr. Schlese teilt ergänzend mit, dass ihm 30 Arbeitsplätze fehlen. Er bekomme das nur in den Griff, in dem eine Verdichtung stattfinden muss. Das Land Berlin habe an Stellen gedacht, aber nicht daran gedacht habe, dass die Bezirke proportional mehr Räume benötigen. Eine Diskussion darüber sei nun aber zu spät. Das Land habe keinen Plan über die physische Realisierung der Häuser der Teilhabe. Leider wurde das nie richtig diskutiert. Die Bezirke wurden somit allein gelassen. Problem sei nun, dass man aufbaue und Stellen erhalte, aber wo man die Mitarbeiter/-innen unterbringen könne, wisse Herr Dr. Schlese nicht.

Frau BV Stein (Grüne) fragt nach, was passieren würde, wenn der Termin 16.12.2019 nicht gehalten werde? Wie könne man sicherstellen, dass die Klienten/-innen Gelder erhalten, auf die sie angewiesen seien? Herr Zühlke teilt mit, dass es Probleme geben werde, wo sich der Rechtskreis von SGB XII, SGB IX ändere. Es gebe die klare Ansage von der Senatsverwaltung: 16.12.2019. Sollte man den Termin nicht halten können, werden Abschlagszahlungen vorgenommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Einführung BTHG (505 KB)    
 
 

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