Auszug - Wohnraumakquise BE: Bezirksamt  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 5.2
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Anhand einer Powerpoint-Präsentation wird das Vorgehen vorgestellt. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Auf die Frage von Frau BV Kreitmair (SPD) was mit den folgenden Personen im Vermittlungspool geschehe, teilt Herr mit, dass keine Wartelisten geführt werden. Man könne nur nach subjektiven Kriterien verfahren. Die Gesamtheit der Klienten soll zur Geltung kommen.

Frau BV Schoeley (Grüne) fragt nach, wie die Zahl ermittelt wurde und wer habe sie festgelegt? Wie viele Wohnungsbedarfe gibt es? Herr Freynik teilt mit, dass sich diese Zahl 80 gut handhaben lasse. Im Extremfall habe man 80 Großfamilien. Man möchte den Kontakt zu den Menschen, die im Pool sind halten, sie regelmäßig einladen und man möchte regelmäßig dem Ausschuss berichten, was man getan habe, wo stehen noch Antworten aus. Auch möchte man sehen, was diese Menschen getan haben, seit dem letzten einladen. Man möchte Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.

Herr BV Kurt (Grüne) möchte wissen, wie viele Haushalte vermittelt werden konnten? Wie laufe die Wohnraumsuche ab? Werde nur im Bezirk Mitte nach Wohnraum gesucht oder suche man darüber hinaus? Des Weiteren bittet er hinsichtlich der Nachbetreuung zu berichten. Herr Freynik teilt mit, dass er einen Erhebungsbogen entworfen habe. Hier können die Personen einige persönliche Angaben von sich machen. Die Personen können sich schon aussuchen, in welchem Teil der Stadt sie gerne wohnen möchten. Je mehr angekreuzt werde, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, für sie eine Wohnung zu finden.

Erste Vermittlungen gab es noch nicht.

Frau BV Stein (Grüne) möchte wissen, ob es Möglichkeiten gebe, situations- und fallbezogen Entscheidungen zu treffen, die von den Vorgaben abweichen? Herr Freynik teilt mit, dass eine Einzelfallentscheidung nach der AV Wohnen zulässig sei. Man möchte eine Wohnung finden, die sozialhilferechtlich angemessen sei. Würde man von der rein wirtschaftlichen Betrachtung heran gehen, könnte das eine „komische“ Entwicklung nehmen. Die AV Wohnen sehe einen 20%igen Aufschlag auf die normalen Werte vor, der genutzt werde. Gehe das darüber hinaus, dann sei das immer eine Einzelfallbetrachtung.

Da der Wohnungsmarkt sehr angespannt sei, möchte Herr Freitag (Piraten) wissen, wie man die Erfolgsaussichten einschätze? Herr teilt mit Freynik, dass Statistiken geführt werden. Wenn der Vermittlungspool mit 80 Personen bestückt sei, habe man eine Datenbasis, von der man ausgehen könne, wann man mit der Wohnungsvermittlung begonnen habe, wie lange habe es dann gedauert, bis eine Wohnung gefunden wurde. Nach einer bestimmten Zeit könne man sehen, wohin die Personen gezogen seien.

Herr Gothe teilt ergänzend mit, dass das ein Versuch wert sei, so etwas zu machen. Bei vielen Vermietern sei der Drang zur Vorsicht vorhanden, aber es mache einen anderen Eindruck, wenn das Amt begleite und der Vermieter das Gefühl habe, dass da ein seriöser Hintergrund vorhanden sei.

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, dankt Herrn Freynik für seine Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen. Im Sommer 2020 wird angeregt, erneut darüber zu sprechen.

 
 

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