Auszug - Aktuelles Thema Teil I: Besuch des Jobcenter Mitte, BE: Geschäftsführer Lutz Mania Hauspolitik des Jobcenters Mitte, bewährtes und neues erfahren über Maßnahmen für Langzeitarbeitslose, geflüchtete Menschen, behinderte Menschen, über die Erfahrungenmit der Ombudsstelle, über geschlechterspezifische Betreuung und über die Anmeldung des Eingliederungsmanagements zum Teilhabegesetz vom Jobcenter und Bezirksamt   

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Jobcenter Berlin Mitte, Seydelstr. 2-5, 10117 Berlin, Raum C4. 10
Ort: Jobcenter Berlin Mitte, Seydelstr. 2-5, 10117 Berlin, Raum C4. 10
 
Wortprotokoll

In Vertretung für den Geschäftsführer, Herrn Mania, hält Herr Wingert, stellvertretender Geschäftsführer, eine Präsentation zu diesem Thema ab. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Im Anschluss daran erwähnt BzBm Herr von Dassel, dass sich das Land Berlin dafür ausgesprochen habe 3000 Förderfälle zu kofinanzieren. Der Anteil für Mitte betrage 373 Förderfälle, analog des Anteils von Langzeitarbeitslosen. Weitere dahingehende Informationen finden sich in der Anlage Mitteilungen des Bezirksamtes (Mitteilungen des Jobcenters) sowie in den beigefügten Excel Tabellen (Planung § 16 i SGB II und Berlin Verteilung Langzeitarbeitslose). Auf Nachfrage von Herrn Kurt (Grüne) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass die Überlegung gewesen sei, nicht die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, sondern die Arbeit an sich. Wenn diese Arbeit vom Markt nicht nachgefragt und finanziert werde, müsse sich die öffentliche Hand fragen, was die sinnvollen Tätigkeiten sind. Es sei anhand der Aufgaben größtenteils nur bedingt zu erwarten, dass damit Qualifikationen erreicht werden. Auf der anderen Seite gebe es Erweckungserlebnisse. Wenn Menschen wieder eine Tätigkeit aufnehmen, könnte sich daraus in Zukunft auch weiteres entwickeln. In der Regel finde die Arbeit selbst auch im Bezirk Mitte statt, es sei denn, dass es fachlich geboten ist, über die Bezirksgrenzen hinaus zu arbeiten. Herr Wingert gibt im Folgenden eine Einschätzung zum Programm mit Hinblick auf die Kundenstruktur ab. Es gebe Kunden im SGB II Bereich, die nicht am ersten Arbeitsmarkt platziert werden könnten. Dieses werde weder in der Kurzfrist oder der Mittelfrist passieren. Bei Menschen, die seit sechs Jahren nicht gearbeitet haben, würden gewichtige Gründe dahinterstecken. Insofern ermögliche dieses Programm diesen Menschen eine Chance, die sie sonst höchstwahrscheinlich nicht bekommen hätten, mit einer Perspektive über fünf Jahre. Die Verpflichtung des Trägers, ab dem dritten Jahr miteinzusteigen, sei ebenfalls neu und als positiv zu betrachten. Man dürfe nicht vergessen, dass bei den bisherigen Instrumenten zu 100 Prozent gefördert worden sei. Im Hinblick auf das Alter der Kunden für dieses Programm, richte sich der Schwerpunkt auf die Altersgruppe 35-45 Jahre. Konkret gebe es derzeit ca. 200 Eintritte in das Programm, von denen ungefähr 90 bei Arbeitgebern aus dem ersten Arbeitsmarkt, also ohne Kofinazierung, untergekommen sind. Dies sei eine unerwartet hohe Zahl, die zeigt, dass das Programm gut angenommen werde. Die Hälfte der ca. 90 Menschen sei von Trägern eingestellt, jedoch sei die andere Hälfte bei regulären Abreitgebern untergekommen. Mit Hinblick auf die Maßnahme nach § 16 e SGB II tue sich die Umsetzung noch sehr schwer. Dort stehe man derzeit noch im einstelligen Bereich mit Blick auf die Eintritts- und Förderzahlen. Dies liege wohl ein Stück weit an dem verzögerten Start des Instruments. Das Marketing und der Bekanntheitsgrad müsse dahingehend noch ausgebaut werden. Um dem zu entsprechen,hre man aktuell Werbemaßnahmen durch und kontaktiere Arbeitgeber direkt mit dem bewerberorientierten Arbeitgeberservice. Auf Nachfrage von Herrn Lötzer (Linke) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass 30 Kiezmütter mit dem Projekt finanziert werden. Weiterhin führt BzBm Herr von Dassel aus, dass sich dieses Programm vorwiegend nicht an Träger, sondern an normale Arbeitgeber richte, die für Erschwernisse einen Großteil der Lohnkosten erhalten. Somit sei es auch das Ziel gewesen, dass das Bezirksamt selbst als Arbeitgeber auftritt und die Kofinazierung, die für die Träger vom Land Berlin bezahlt wird, selbst übernimmt. Das Ziel sei 50 Menschen im Rahmen dieses Projektes im Bezirksamt unterzubringen. Derzeit habe man ca. 30 Einsatzfelder identifiziert, wonach das Bezirksamt als Arbeitgeber selbst, je nach Qualifizierung der Person, nach dem Förderinstrument 16 e oder 16 i, beschäftigt. Ein großer Teil davon sei die Aufgabe als Hausmeisterhelfer*in. Dahingehend gebe es ca. 15 Schulen, bei denen sich die Hausmeister bereit erklärt haben. Ein weiterer Teil sei die Aufgabe als Bibliothekshelfer*in. Ferner solle beim Straßen- und Grünflächenamt eine große Anzahl von Personen über einen Träger angestellt sein. Aus seiner Sicht könne man das so machen, allerdings müsse man auf der anderen Seite ein annährend gleiches Kontingent von Personen haben, die nicht über einen Träger angestellt sind, um die Perspektive realistischer zu gestalten. Hinsichtlich des solidarischen Grundeinkommens habe man festgestellt, dass man diesbezüglich kaum geeignete Personen finden würde. Die Voraussetzung sei, dass man im Übergang vom SGB III (ALG I) zum SGB II ist. Die beschriebenen Tätigkeiten seien vorwiegend im Helferbereich und aus seiner Sicht sehr niedrigschwellig. Es sei fragwürdig, ob diese Personen nicht eher über den normalen Weg in den Arbeitsmarkt zurückkehren, als dass sie sich solchen Maßnahmen unterziehen. Man habe sich als Arbeitgeber dagegen entschieden. Man habe bisher keinen Träger mobilisieren können. Aus seiner Sicht sei dieses Programm gut gemeint, gehe aber an der Arbeitsmarktrealität vorbei. Hinsichtlich des Modellprojetes einer unabhängigen Ombudsstelle im Jobcenter ist den Ausschussmitgliedern im Vorfeld zur Sitzung ein Bericht zugegangen. Dieser ist dem Protokoll ebenfalls als Anlage beigefügt. Auf Nachfrage von Herrn Lötzer (Linke) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass die Ombudsstelle noch größeren Bekanntheitsgrad erreichen müsse, damit sich die dortige Bearbeitungszahl von Anliegen erhen kann. Das Stundenkontingent sei erhöht worden. Man dürfe nicht vergessen, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handele. Laut Herrn Wingert sei nicht der Durchschnittswert, sondern die Entwicklung entscheidend. In den ersten drei Monaten habe es zwei Vorsprachen pro Monat, im Januar seien es schon acht Vorsprachen gewesen und seit dem stetig ansteigend. Man müsse der Thematik Zeit geben und das Jobcenter werde die Ombudsstelle weiterhin stark bewerben. Auf Nachfrage von Herrn Kociolek (Gne) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass eine berentete Ex-Mitarbeiterin des Sozialamtes in der Ombudsstelle eingesetzt sei. Auf Anregung von Herrn Bilaloglu die Onbudsstelle gesondert auf den Bescheiden aufzuführen erwidert Herr Wingert, dass er diese Idee, ob rechtlich möglich oder nicht, nicht befürwortet, da dahingehend nur gezielt beworben werden sollte. Würde es auf jedem Bescheid aufgeführt werden, würde es zu immens langen Wartezeiten kommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP_3_Präsentation_Jobcenter_Berlin_Mitte (699 KB)    
Anlage 2 2 2.Bericht_Ombudsstelle (50 KB)    
 
 

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