Auszug - Parkraumbewirtschaftung nur ein teurer Scherz? Halteverbote beim BND.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Die Einführung der Parkzone 33 folgt in drei Intervallen. Am 01.12.2018, am 01.01.2019 und dann im Sommer 2019. Die Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die haben Sie hoffentlich schon mal zur Kenntnis genommen. Denn das haben wir der BVV mit der Bezirksamtsvorlage Nummer 299 zur Kenntnis gegeben. Für alle, die das nicht so richtig präsent haben, wiederhole ich das nochmal. Das ist auch im Internet veröffentlicht. Da gehen wir davon aus, dass im ersten Jahr ein Reingewinn bzw. ein positives Ergebnis von 37.000 Euro zu Buche schlägt. In den zweiten zwölf Monaten dann von 426.000 Euro. Alle Ausgaben versus alle Einnahmen. Insofern weiß ich nicht, ob das ein Scherz ist, aber es lohnt sich für den Bezirk, das kann man auf jeden Fall sagen.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Betroffen vom Wegfall von Stellplätzen sind die Bereiche Habersaathstraße 51-57 und der Bereich Ida-von-Arnim-Straße, nördliche Straßenseite ab Chausseestraße bis Einfahrt BND Parkhaus. Also die beiden Seitenflügel dieses hübschen, kleinen, dezenten BND Neubaus. Derzeit wird geprüft, ob der Wegfall der Parkplätze, zumindest teilweise, dadurch kompensiert werden kann, indem in der Haberssathstraße bestehende Längsparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden. Aufgrund der breiten Straßenquerschnitte, das wissen alle, die die Straße kennen, wäre dies grundsätzlich möglich. Das würde vielleicht zusätzlich auch noch zur Verkehrsberuhigung beitragen. Allerdings müssen wir, und das tun wir, anders als es die Verkehrslenkung bei uns getan hat, natürlich die Behörden und auch den Bundesnachrichtendienst beteiligen und mal hören was dazu gesagt wird.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt durch Ausfall von Parkraumbewirtschaftungserlösen dürften nicht feststellbar sein, da KFZ-Nutzer*innen, die in der Haberaathstraße oder der Ida-von-Arnim-Straße in Höhe des BND Geländes mit Parkschein parken wollten, auch freie Stellplätze im angrenzenden, gebührenpflichtigen Bereich nutzen können. Also keine Einnahmeverluste.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Die bauliche Einrichtung der Parkzone 33 im Bereich Haberaathstraße, Ida-von-Arnim-Straße erfolgte Ende Dezember 2018. Ab dem 02.01.2019 wird dieser Bereich jetzt also offiziell parkraumbewirtschaftet. Mit der Anordnung der VLB vom 15.01.2019, teilte die Verkehrslenkung Berlin der Straßenbehörde Mitte erstmalig, ich betone erstmalig, mit, dass sie ein Sicherheitshaltverbot in diesem Bereich anordnet. Aufgrund einer bestehenden Eilbedürftigkeit wurde zudem auf eine auf Anhörung des Bezirksamtes Mitte verzichtet und die umgehende bauliche Installation der Halteverbote umgesetzt, um die Arbeiten bis zur Eröffnung der BND Zentrale am 08.02.2019 abschließen zu können. Deswegen muss es so schnell gehen. Bei der Eröffnung sollte da also, jetzt hätte ich beinahe freies Schussfeld gesagt, völlig unpassend, aber da sollte viel Freiraum sein. Wir haben natürlich alle Behörden beteiligt und gesagt, dass wir dort eine Parkraumbewirtschaftungszone machen wollen und gefragt, ob da jemand etwas dagegen hat. Dort haben sich die Verkehrslenkung und auch der Bundesnachrichtendienst nicht zu geäußert, so dass wir davon ausgingen, dass es keine Einwände gegen das Parken vor ihrer Eingangstür gab.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Der Parkscheinautomat im Bereich Habersaathstraße 41 wird auf die gegenüberliegende Seite in Höhe Habersaathstraße 42 versetzt werden, da das Gerät zwei Straßenseiten abdeckte und in dem Bereich weiterhin erforderlich ist. Der in der Ida-von-Arnim-Straße montierte und nun nicht mehr benötigte Parkscheinautomat ist als Ersatz für ein in der Boyenstraße durch ein Verkehrsunfall zerstörten Parkscheinautomaten vorgesehen. Sie sehen, dass wir alles weiter verwenden. Da die Umsetzung des Abbaus der Automaten verkehrlich notwendig ist und auf verkehrsbehördlichen Anordnungen beruht, trägt die entstehenden Kosten der Straßenbaulastträger, also das Bezirksamt Mitte. Im Fall von Parkscheinautomaten erfolgt die Finanzierung über den Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung. Für den Abbau und das Versetzen der Geräte werden Kosten von rund 2000 Euro entstehen.
BzBm Herr von Dassel antwortet: Dazu kann keine Aussage getroffen werden, weil die Zuständigkeit für Lichtzeichenanlagen, das sagen wir hier nicht zum ersten Mal, einschließlich deren Justierung und auch zu unserem Leidwesen, ausschließlich bei der Verkehrslenkung Berlin liegt.
Herr Schneider (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr von Dassel. Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Ich möchte Sie nochmal bestärken, dass man diese Anordnung der Parkplätze zeitnahe prüft. Ich glaube, das ist wichtig. Das ist ein wichtiges Anliegen der Anwohner, was ich an der Stelle, auch wenn ich bei Parkplätzen grundsätzlich eine kritische Position habe, aber richtig finde. Vor allen Dingen freut sich die FDP. Vor allem sollte man auch wirklich schauen, dass der Straßenschnitt dort verschmälert werden kann, der ist sehr breit. Ich halte das für eine wichtige Aufgabe. Danke.
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