Auszug - Mobilitätsgesetz in Mitte anwenden
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen und SPD wünschen die Überschrift und den Text zu ändern, der wie folgt lautet:
Mobilitätsgesetz in Mitte
Das Bezirksamt wird ersucht, über die sich aus dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) ergebenden Planungen und Umsetzungen halbjährlich im zuständigen Ausschuss zu berichten.
Begründung: Das Mobilitätsgesetz gibt dem Bezirksamt Möglichkeiten in die Hand, den Bezirk von einem autogerechten in einen Einwohner*innengerechten Bezirk zu verwandeln. Hierzu hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2018 das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung („Berliner Mobilitätsgesetz“) beschlossen. Die Berliner Bezirke spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Insbesondere die Förderung des stadt-, klima- und sozialverträglichen Umweltverbundes entspricht den Mobilitätsbedürfnissen vieler Bürger*innen in Mitte, sich barrierefrei mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln schnell, sicher und kostengünstig fortzubewegen.
Abstimmuingsergebnis: Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE). |
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