Auszug - Zurverfügungstellung ausgedruckte Unterlagen Bebauungspläne für Fraktionen
Es besteht Konsens, dass den Fraktionen zukünftig nicht mehr die kompletten B-Planunterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt werden müssen. In Papierform sollen nur noch die Beschlussvorlagen und der Geltungsbereich übermittelt werden. Alle weiteren Unterlagen (Begründung, Auswertung der Beteiligungsschritte) werden den Fraktionen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. |
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