Auszug - Für Sicherheit und Lärmschutz: Geschwindigkeitsbegrenzungen durchsetzen  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 4.8
Gremium: Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1484/V Für Sicherheit und Lärmschutz: Geschwindigkeitsbegrenzungen durchsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Es wird eine geänderte Fassung vorgeschlagen:
 

Das Bezirksamt wird ersucht zu berichten, auf welchen Straßen des Bezirks stationäre Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsanzeigen installiert sind, und wie die Erfahrungen zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sind.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu veranlassen, sich gegenüber dem Senat und der Polizei dafür eizusetzen, die Aufstellung einer sinnvollen Anzahl von stationären Geräten zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung und -begrenzung beginnend Müllerstraße/Ecke Gerichtsstraße, endend Müllerstraße/Scharnweberstraße zu veranlassen

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob die Anbringung von mehr Geschwindigkeitsanzeigen in Nebenstraßen, insbesondere in solchen mit Schulen und Kindergärten (z. B. Triftstraße, Schöningstraße, usw.), ein sinnvolles Mittel der Verkehrserziehung darstellt.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion der CDU).

 

Der Vertreter der Fraktion der AfD ist entschuldigt und konnte somit nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Die Drucksache wird zur endgültigen Beratung dem Hauptausschuss übergeben.

 
 

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