Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bürgerdienste und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer berichtet, dass sich die Situation im Standesamt verbessere. Die personelle Situation sei jedoch nach wie vor angespannt. Die Wartezeit für eine Geburtsurkunde betrage derzeit vier Wochen. Im Petitionsausschuss sei festgehalten worden, dass die Plattform, über die die Terminbuchungen getätigt werden, zukünftig modifiziert werden sollen. Die Senatsverwaltung arbeite derzeit, zusammen mit den Bezirken, an einem intelligenten Terminmanagementsystem. Weiterhin betont sie erneut, dass sich aus der Organisationsuntersuchung ergeben habe, dass man drei zusätzliche Standesbeamte/ Standesbeamtinnenr den Bezirk Mitte bräuchte. Das höre sich wenig an, ist aber sehr viel für die Alltagsarbeit. Ferner berichtet sie, dass bei den Eheschließungen eine Steigerung von 22 Prozent von 2017 auf 2018 zu verzeichnen sei, sich die Situation trotz der Mehrarbeit trotzdem gebessert habe. Vom Chaos im Standesamt könne somit keine Rede sein. Sie fügt an, dass eine Personalaufstockung in der Verwaltung seine Zeit brauche. Am Anfang des Jahres 2017 habe es die Entscheidung zur Personalaufstockung gegeben. Bis das Personal letztendlich für die Menschen im Bezirk wirken könne, würden eineinhalb Jahre vergehen. Man müsse dahingehend die Haushaltsplanaufstellung, das Ausschreibungsverfahren und die Einarbeitungszeit berücksichtigen. Für die Personalnot seien nicht schlecht organisierte Prozesse verantwortlich, sondern vielmehr der Personalabbau in der vergangenen Legislaturperiode. Sie sichert den Ausschussmitgliedern die Vorlage der aufbereiteten Antworten für den Petitionsausschuss im Nachgang an die Sitzung zu. Auf Nachfrage von Herrn Bilaloglu (SPD) antwortet BzStaRin Frau Dr. Obermeyer, dass die Eheschließung an sich nicht das Problem darstelle, sondern vielmehr der Weg der Anmeldung der Eheschließung. Sie halte es für ausgeschlossen, dass im Bezirk Mitte Anforderungen gestellt werden, die sich nicht aus den gesetzlichen Vorgaben begründen und die Prozesse aufhalten. Des Weiteren berichtet BzStaRin Frau Dr. Obermeyer, dass der Bereich Einbürgerung durch die Entscheidung zum letzten Haushaltsplan personell deutlich verstärkt wurde. Die Wartezeiten seien von einem Jahr auf acht Monate zurückgegangen. Im Moment diskutiere man über die Ziele für 2019. Durch das rückläufige Beschwerdeaufkommen in den Bürgerämtern sei es nun ratsam zu überlegen, welchen Bereich man für weitere Verbesserungen ins Auge fassen könne. Vor allem über die räumliche Situation müsse man sich Gedanken machen, da man die Kapazitäten derzeit völlig ausgeschöpft habe. Der Bereich Wohngeld stellt sich ähnlich dar. Auch hier brauche man weiteres Personal, um die Wartezeiten zu verkürzen. Im Hinblick auf die Fallzahlen habe sich das derzeitige Personal gesteigert. Jedoch haben sich die Fallzahlen von 2700 im Jahre 2017 auf 4300 im Jahre 2018 gesteigert was den Personalmehrbedarf nochmals unterstreiche. Abschließend berichtet BzStaRin Frau Dr. Obermeyer, dass durch die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und die damit verbundenen Registrierungsnummern zum Anstieg der Anzahl der Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum geführt habe. Auch hier müsse man über die Verstärkung des Personals nachdenken. Ferner sei der Vorgang hinsichtlich der Spenerstraße weiter geprüft worden. Man habe den Ursprungsbescheid aufgehoben und sei unter anderen Vorzeichen in die Prüfung des Gesamtbescheides eingestiegen. Die Kernaussage hierbei sei, dass es sich hinsichtlich der Spenerstraße 4 und 5 um schützenswerten Wohnraum handele. Es sei somit für die leerstehenden Wohnungen die Wiederzuführung zum Wohnungsmarkt angeordnet. Auf Nachfrage von Herrn Radloff-Gleitze (SPD) betont BzStaRin Frau Dr. Obermeyer, dass auf die Aufhebung des Bescheides noch nicht reagiert wurde und man davon ausgehen könne, dass gegen den Bescheid von der Gegenseite rechtlich vorgegangen werde. Ihrer Meinung nach werde es schwer darzulegen, warum es sich nicht um schützenswerten Wohnraum handele. Auf Nachfrage von Herrn Lehmann (Grüne) antwortet Frau BzStaRin Dr. Obermeyer, dass die Widerspruchsfrist einen Monat betrage. Auf Nachfrage von Herrn Bilaloglu (SPD) antwortet Herr Rinner (Amtsleitung Bürgerdienste), dass es keine durchschnittliche Bearbeitungszeit hinsichtlich der Einbürgerungen gebe, da jeder Einzelfall individuell zu prüfen sei. Frau BzStaRin Frau Dr. Obermeyer ergänzt, dass die Voraussetzungen des Einbürgerungsrechts Bundesrecht seien und oftmals die Voraussetzungen für die Einbürgerung fehlen rden. Zuweilen lägen letztendliche Entscheidungen bei der Senatsverwaltung für Inneres.

 
 

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