Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Nominierung Herrn BzStR Spalleks für das Europaparlament:

Herr BzStR Spallek informiert, dass die CDU ihn auf dem zweiten Listenplatz für die Wahl des Europaparlaments nominiert habe. Bei einem Berliner Wahlergebnis von weniger als 60% für die CDU werde er weiter das Amt des Bezirksstadtrats in Mitte bekleiden, voraussichtlich bis zum Ende der Wahlperiode.

 

Besetzung der vakanten Stelle „AL SchuSpo“:

Herr BzStR Spallek stellt Herrn Lüthke als neuen Leiter des Schul- und Sportamtes vor. Herr Lüthke, der in der IV. Wahlperiode Bezirksverordneter für die Fraktion der SPD war, stellt sich kurz selbst vor. Er arbeite sich ein, wobei er sich auch die Prozesse im Einzelnen in Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten anschaue. Herr Schmidt (SchuSpo 2 100) habe diese Aufgaben neben seinen originären Aufgaben mit übernommen und werde durch die nun erfolgende Entlastung die Kapazitäten wieder auf den Bereich Sport fokussieren können.

 

Sportlerehrung am 26.11.2018:

Herr BzStR Spallek informiert, dass am 26.11.2018 mehr als 200 Sportler*innen geehrt worden seien. Darunter seien einige selbst aktiv, andere ehrenamtlich tätig.

 

Eröffnung der Skateranlage am Poststadion:

Am 08.12.2018 ab 12:00 Uhr werde die Skateranlage am Poststadion eröffnet. Diese sei nach einer frühzeitig begonnenen Planung, auch unter Beteiligung der Bürger, fertiggestellt.

 

Entwicklung des Schulbaus am westlichen Melchiorblock (bzw. Adalbertstraße):

Das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sei an den Landessportbund gerichtet, Herr BzStR Spallek habe dieses lediglich in Kopie erhalten. Aus diesem werden zwei Absätze vorgelesen, in denen die Senatsbaudirektorin in Bezug auf den Wettbewerb ausführe, dass die Bewerber*innen zunächst die für den Schulbetrieb gesetzlich vorgeschriebenen und vom Musterraumprogramm geforderten Flächen nachweisen müssten, erst nach Abschluss des laufenden Wettbewerbsverfahrens werde geprüft, wie die parallele Nutzung von Tennisplätzen und Schule möglich sein könne. Sämtliche Beteiligte würden einbezogen. Die Anregungen des Bezirks würden somit im Nachgang berücksichtigt.

Auf Nachfrage des Herrn BV Lehmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob es Gründe gebe, den Tennisverein im Wettbewerb unberücksichtigt zu lassen, berichtet Herr BzStR Spallek, dass es möglich sei, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Fokus auf einen Baukörper r Schulsport lege, der auf andere Stadtteile übertragbar sei. Es bestehe die Gefahr, dass damit die Vereinbarkeit mit dem privaten Sport verbaut würde. Ausweichplätze bzw. standorte zu finden, könnte aufgrund der bestehenden Nutzungskonflikte schwierig sein (Kita, Schule, Grünfläche u.a.). Die Möglichkeiten am Baukörper seien bisher nicht mitgedacht worden, ggf. sei der Handlungsdruck nicht so groß.

 

Auf Nachfrage von Herrn BV Dr. Hanke von der Fraktion der SPD erläutert Herr BzStR Spallek, dass das Musterraumprogramm für den Neubau von Grundschulen gesetzt sei. Bezüglich weiterführender Schulen, z.B. der integrierten Sekundarschule (ISS) werde es weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben.

Das Bezirksamt Mitte vertrete die Auffassung, dass aktuelle Bauvorhaben nicht bis dahin verzögert werden sollten, sondern nach Maßstäben der aktuell gültigen Fassung gearbeitet würde, als Beispiele werden genannt die Putbusser Str. 12 in 13355 Berlin und /oder die Schulstraße 97 in 13347 Berlin.

 

Im Nachgang der Sitzung wird das Musterraumprogramm an den Ausschuss übersandt.

 

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erfragt, ob die Beschlüsse der BVV ebenfalls der Senatsverwaltung für Bildung, Familie und Jugend weitergeleitet werden, da diese den Standard setze. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setze diese Standards dann um.

Im Bezirk Mitte seien es zwei solcher Fälle in dieser Tranche, in der es um die parallele Nutzung von Schule und Freizeitsport gehe. Nach Aussage von Frau Bausenatorin Lüschers sei dies nur mit Einschränkung der Flächennutzung möglich. Herr BzStR Spallek zitiert aus dem Schreiben, wonach die Auslobung auf den Standardvorgaben für modulare Basisbaukörper für eine vierzügige Kompartment-Schule sowie für modulare Sporthallen sowie für die erforderlichen Pausen- und Sportfreiflächen basiere. Die Flächenvorgaben werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Familie und Jugend festgelegt.

 

 

 
 

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