Auszug - Zukunft des alten Diesterweg-Gymnasiums & von ps wedding - BVV - Beschluss ohne öffentliche und nachvollziehbare Faktenlage   

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 10.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1516/V Zukunft des alten Diesterweg-Gymnasiums & von ps wedding
- BVV - Beschluss ohne öffentliche und nachvollziehbare Faktenlage
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Ursache wurde für den Wasserrohrbruch ermittelt bzw. wann wird die Schadensursache öffentlich bekannt gemacht?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die beiden Untergeschosse des ehemaligen Schulgebäudes sowie die Turnhalle sind aufgrund des stehenden Wassers bislang unzugänglich. Daher konnte die Schadensursache bisher noch nicht einwandfrei ermittelt werden. Wir hatten u.a. im Vor-Ort-Termin aber auch im Ausschuss die Vermutung geäert, dass es um ein Leck in einer Trinkwasserversorgung, in einem der beiden Trinkwasserringe auf diesem Grundstück gehen könnte.“

 

  1. Welche Ergebnisse brachten die entnommenen Wasserproben hinsichtlich der Schadstoffbelastung?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die entnommene Mischprobe aus der Turnhalle, auch hier bereits im Schulausschuss informiert, zeigte eine Grenzwertüberschreitung hinsichtlich des Parameters Sulfat. Die aus dem ehemaligen Schulgebäude entnommene Mischprobe zeigt eine Grenzwertüberschreitung hinsichtlich schwerflüchtiger lipophiler Stoffe. Das sind Fette, Öle und ähnliche Dinge. Wir werden erst einmal die letztgenannten Stoffe absaugen mit einer mobilen Dekontaminationseinheit, und den Rest des Wassers, der den überwiegenden Anteil ausmacht, werden wir nach Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe voraussichtlich in die Kanalisation einleiten.“

 

  1. Wie und wann wird das Wasser aus dem Gebäude entsorgt?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Das Wasser wird mit Unterstützung des Technischen Hilfswerkes (THW) und in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben voraussichtlich innerhalb weniger Tage beginnen. Ob das noch Ende dieser oder Anfang kommender Woche gelingen wird, vermag ich nicht zu beurteilen, im Ausschuss sagte ich noch während des Novembers, aber nageln Sie mich bitte nicht darauf fest, denn es hängt von den Kapazitäten des THW ab. Wir selbst verfügen nicht über die dafür notwendige Ausstattung.“

 

  1. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt vor, wonach es Jugendlichen möglich war, sich Zugang zum Gebäude zu verschaffen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Informationen, wonach Jugendliche sich unberechtigt Zutritt zum Gebäude verschafft haben sollen, liegen dem Bezirksamt nicht vor. Alle Fenster und Türen waren zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung verschlossen und unversehrt. Inwieweit sich das innerhalb der letzten Stunden und Tage vielleicht geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Hinweise sind willkommen.“

 

  1. Inwiefern ist der Bezirk seiner Sorgfaltspflicht zur Sicherung des Gebäudes nachgekommen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Der Bezirk ist seiner Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Grundsätzlich sind alle Gebäudebereiche so hergerichtet worden, dass sich Unbefugte nicht ohne Gewaltanwendung Zutritt zum Gebäude verschaffen können. Das Gebäude, bzw. das Grundstück, wurde regelmäßig, weitestgehend einmal wöchentlich, begangen. Im Zuge der Wartung der Funktion verbliebener technischer Anlagen wurde das ehemalige Schulgeude mindestens einmal jährlich begangen. Festgestellte Beschädigungen an Fenstern und Türen wurden unverzüglich und nachhaltig beseitigt. Die Herausgabe von Zugangsschlüsseln an Berechtigte wurde überwacht und aktenkundig vermerkt. Zum zuständigen Polizeiabschnitt besteht regelmäßiger Kontakt.“

 

  1. Wie, warum und wann wurde der Sicherheitsdienst abgezogen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Der Sicherheitsdienst war bis zum 30. August 2018 im Gebäude tätig. Bereits seit dem 27. August 2018 war das ehemalige Schulgebäude ohne Strom. Die Mitteilung hierzu erfolgte am 28. August 2018, woraufhin unverzüglich der Auftrag zur Mängelbeseitigung ausgelöst wurde. Da die vereinbarten Voraussetzungen, hier bezüglich Beleuchtung, für die Innenbewachung nicht mehr gegeben waren, wurde diese ab dem 31. August 2018 eingestellt. Nach Feststellung des Ausmaßes des Wasserschadens durch den die technische Versorgungseinrichtung in den Kellergeschosse des Gebäudes überflutet wurden, und damit der Grund der Innenbewachung auf nicht absehbare Zeit weggefallen war, wurde der bestehende Vertrag mit dem Sicherheitsunternehmen fristgerecht, d.h. zum 30 September 2018 gekündigt. Das Sicherheitsunternehmen hat keine Arbeitsleistungen mehr für den Monat September in Rechnung gestellt.

 

  1. Welche der folgenden Maßnahmen wurden und werden hinsichtlich des Gebäudeerhalts getroffen?

 

  1. Sicherung gegen unerlaubte Zutritte

Herr BzStR Spallek antwortet: „Der Schadensbereich, einschließlich des Zugangsbereichs zur Turnhalle, wurde mittels eines Bauzaunes am 05. September 2018 gegen das Betreten Unberechtigter gesichert. Diejenigen, die bei der Ortsbesichtigung dabei waren, konnten das selbst in Augenschein nehmen. Seit der Feststellung des Schadensereignisses wurde der Begehungsrhythmus des Grundscks auf mindestens zwei Mal wöchentlich erhöht. Darüber hinaus finden wöchentlich zahlreiche Vor-Ort-Termine im Zusammenhang mit der laufenden Schadensbeseitigung statt. Wenn wir das dazuzählen wollten, sind das weitere unregelmäßige Besichtigungen, bzw. Betreten des Gebäudes, um zu schauen, was dort passiert oder auch nicht.“

 

  1. Verhinderung von Havarien (Meldung durch die Berliner Wasserbetriebe)

Herr BzStR Spallek antwortet: „Nicht benötigte Anlagekomponenten wurden außer Betrieb genommen und, soweit möglich, abgesperrt. Alle Versorgungsmedien, das betrifft Strom, Wasser und Gas, wurden getrennt. Nach Bekanntwerden wurden die Berliner Wasserbetriebe über das Schadensereignis unverzüglich informiert.“

 

  1. Brandschutz

Herr BzStR Spallek antwortet: „Das im ehemaligen Schulgebäude zwischengelagerte Mobiliar, was als Brandlast eingeschätzt werden kann, wir haben die Innenbesichtigung gemacht und die Tische und anderes gesehen, wird derzeit aus dem Gebäude entfernt. Zwei der ursprünglich drei vorhandenen Überflurhydranten in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude konnten in Betrieb bleiben. Einer ist nicht mehr betriebsfähig. Der diesen Umstand berücksichtigende Brandschutznachweis liegt der Berliner Feuerwehr vor. Sie sind also darüber informiert, dass einer von dreien, und auch welcher, nicht mehr funktionstüchtig ist.“

 

  1. Warum wurde das Gelände erst so spät als Schulstandort in die Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung mit einbezogen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Hier möchte ich formal beginnen und sagen, dass das Gebäude oder Gelände bisher nicht im Schulentwicklungsplan aufgeführt ist. Diejenigen im Schulausschuss wissen, dass der letzte Entwurf, der vorgestellt wurde, schon etwas länger her ist. Er ist so lange her, dass die Diskussion über eine etwaige Nutzung der Putbusser Str. 12 jüngeren Datums ist. Dennoch, aufgrund der steigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, die auch im Rahmen des jährlichen Monitorings mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ausgewiesen wurde, wird der Standort derzeit geprüft, in Erwägung gezogen und nach einer Klärung ggf. auch zukünftig in die Schulentwicklungsplanung mit aufgenommen. Wir hatten u.a. in der letzten BVV eine Diskussion dazu. Es gab den ersten Ansatz im Schulausschuss. Die Verabredung war auch hier, keinen Bezirksamtsbeschluss herbeizuführen, bevor nicht in der BVV darüber diskutiert werden konnte. Ich habe den Eindruck, dass unsere Zielsetzung, in der nächsten Woche darüber zu beraten im Bezirksamt, weitergeschoben werden muss, weil zumindest im Schulausschuss nach meinem Erinnerung kein Meinungsbild hergestellt wurde, auch aufgrund der Zeit vielleicht.

 

  1. Was passiert mit der Musikschule Fanny Hensel?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die Musikschule Fannynsel ist derzeit in den MURs, den Mobilen Unterrichtsräumen an der ehemaligen Diesterweg-Schule untergebracht. Diese Räume werden für die Zeiten der Durchführung der Baumaßnahme des Stammhauses an der Ruheplatzstraße 4 als Ersatzräume genutzt. Nach Beendigung der Baumaßnahme in der Ruheplatzstraße 4 wird die Musikschule die mobilen Klassenräume leerziehen. Die Baumaßnahme in der Ruheplatzstraße ist geplant mit einem Fertigstellungstermin zum September 2020. Das wird sich zeigen, inwieweit er teilweise zu diesem Datum gehalten wird. Aber das ist die Perspektive. Inklusive eventueller Bauverzögerungen und des Rückzugs kann mit einem Leerzug der Ersatzräume nicht vor dem Ende 2020 gerechnet werden. Bei den mobilen Klassenräumen handelt es sich allerdings um ein separates Gebäude mit einer eigenen Adresse, das ist in diesem Fall Swinemünder Straße 80. Durch die Havarie war das Gebäude nur durch den Ausfall der Wasserversorgung betroffen, weil sie bis zu dem Zeitpunkt an der selbigen hing. Als sie dann abgestellt wurde, um weiteren Wassereintrag in das Gebäude und die Turnhalle zu verhindern, waren sie dann auch vorübergehend wasserlos. Mittlerweile ist die Medientrennung zum Hauptgebäude des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums vollständig vollzogen und mit einer eigenständigen Wasserversorgung ausgestattet.

 

  1. Wie wird PS Wedding in den weiteren Prozess mit einbezogen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die Senatsverwaltung für Finanzen hat grundsätzlich zur Übertragung einer Teilfläche an PS Wedding zur Bedingung gemacht, dass ein tragfähiges Nutzungs- und Finanzierungskonzept von PS Wedding bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht wird. Das Bezirksamt geht davon aus, dass diese Bedingung weiterhin Bestand hat. Die degewo hatte geäert, und das hatte ich auch schon u.a. im Schulausschuss meines Erachtens erwähnt, ob auch in der BVV weiß ich nicht mehr genau, ggf. PS Wedding auch in einem Neubau zu integrieren bzw. Flächen zur Nutzung anzubieten. Ob und inwieweit das dann zum Tragen kommt, werden die weiteren Diskussionen dann erst zeigen.

 

 

Frau BV Meyer von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, auf welcher Grundlage das Finanzierungskonzept erstellt werden solle, wenn eine Grundstücksteilung noch nicht erfolgt ist. Herr BzStR Spallek berichtet, dass es sich um eine Vereinbarung zur Bedingung handle, die die Senatsverwaltung und PS Wedding beinhalte, der Bezirk sei nicht involviert gewesen, sodass sich ihm die Kenntnis dazu entzöge, so auch die Anforderungen der Senatsverwaltung an ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept, z.B. zum Kapital u.a.. Seinem Informationsstand nach hänge vom Nutzungskonzept ab, welche Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Er habe darüber informiert, dass es eine Änderung bzw. Weiterentwicklung bei der Haltung einer Senatsverwaltung gebe. In der vorletzten oder letzten BVV habe er über den Plan der degewo und PS Wedding informiert. Der Plan, ein L auszuschneiden, werde von der Senatsverwaltung für Finanzen nicht mehr unterstzt, was von ihm zitiert worden sei. Inwieweit dieses Einfluss auf die Nutzungspläne von PS Wedding nehme, entziehe sich seiner Kenntnis.

Nach seinem letzten Kenntnisstand sollte das gesamte Grundstück, das noch Landeseigentum sei, an die degewo übertragen werden. Diese sehe sich nicht in der Lage, das gesamte Grundsck zu übernehmen, sondern einen Teil an PS Wedding weiterzugeben. Ihm sei die Grundstücksteilung nicht bekannt und damit auch das weitere damit zusammenhängende nicht. Das Bezirksamt kann PS Wedding daher nicht bei der Erstellung des Nutzungs- und Finanzierungskonzepts unterstützen.

 

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach der Zeitschiene zur Ermittlung des Schadensumfangs im und am Gebäude und bei wem welche Verantwortlichkeiten liegen. Herr BzStR Spallek informiert, dass in Kürze Mithilfe des THW das Wasser abgepumpt werde. Die dafür benötigt Zeit könne nicht eingeschätzt werden. Nach dem Abpumpen könne kein weiterer Schaden entstehen, da die Wasserzufuhr abgestellt sei. Nach einer kurzen ersten Erörterung im Bezirksamt sei beschlossen worden, das Objekt gegen unbefugtes Eindringen weiterhin zu sichern sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchgeführt werden. Darüberhinausgehende Sanierungsmaßnahmen können nicht in Aussicht gestellt werden, da noch keine Zweckbestimmung vorliege. Kosten und Zeit für die Trocknung des Gebäudes könne noch keine Aussage getroffen werden.

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich, ob die Beantwortung von Schriftlichen Anfragen die Auffassung eines Stadtrates wiedergebe, oder die Auffassung des gesamten Bezirksamts. Herr BzStR Spallek informiert, dass jedes Bezirksamtsmitglied einen eigenen Verantwortungsbereich habe und ansonsten grundsätzlich und damit fast immer mit einer Stimme spreche.

 

Frau BV Schrader hakt zu ihrer Frage weiter nach und erkundigt sich, ob untersucht werde, ob das Gebäude nach diesem Wasserschaden überhaupt noch genutzt werden könne, und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Herr BzStR Spallek informiert, dass das Bezirksamt bereits vor 7 Jahren basierend auf dem Kostenvoranschlägen von 16 und 17 Mio. € festgestellt habe, dass eine Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich und nicht geboten re, also bereits vor dem Wasserschaden. Diese Feststellung werde sich nach dem Wasserschaden eher verfestigen. Das Bezirksamt würde auch nicht in eine Gebäude investieren, das perspektivisch abgerissen werde. So sehe es auch die degewo und habe dieses bereits geäert. Als Partner bliebe PS Wedding. Es sei rechtlich jedoch nicht vertretbar, kostenverbundene Untersuchungen vorzunehmen, die zu Lasten des Bezirksamt und lediglich zugunsten eines Dritten erfolgten, wenn das Bezirksamt selbst das Gebäude abreißen lassen würde. Der Dritte müsste ggf. auf eigene Kosten untersuchen lassen. Die Anhandgabe sei von der Senatsverwaltung r Finanzen bereits angeboten worden, die Bedingungen seien seitens der oder des Interessenten seiner Kenntnis nach bisher nicht erfüllt worden.

 

Herr BV Bertermann spricht Beschlüsse aus der letzten BVV an, so z.B. die Nutzung des Areals für Schule, Flüchtlingsunterkünfte und wenn Platz bleibt für PS Wedding. Er nehme nicht an, dass bezüglich Schule damit gerechnet worden sei, das bestehende Gebäude zu sanieren. Dieses dürfte den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Frau BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe in einer Schriftlichen Anfrage die ISS-Standorte erfragt. Es sei geantwortet worden, dass eine Bürgerbeteiligung nicht im Benehmen des Bezirks liege, die Zuständigkeit liege bei der Senatsverwaltung. Für eine neue Schule sei die Bildungsverwaltung zuständig. Es bestehe kein Sinn, das Thema Diesterweg in der BVV-Mitte zu erörtern, da das Bezirksamt eh´ nicht zuständig sei.

 
 

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