Auszug - Soziale Erhaltungsverordnung: Vertiefende Untersuchung Beobachtungsgebiete Oranienburger Straße, Alexanderplatzviertel, Invalidenstraße BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schröder von der „Landesweiten Planungsgesellschaft mbH“ (LPG) berichtet mithilfe einer Präsentation. Der Aufbau und die Struktur der Untersuchung sind den Ausschussmitgliedern bereits aus vorangehenden Berichten bekannt. Insofern erfolgt ein kurzer Einstieg in die Grundlagen der Analyse.

 

Im Ergebnis werden fünf mögliche negative Folgen prognostiziert, so z.B., dass weiter preisgünstiger Wohnraum verloren gehe und ein hohes Verdrängungspotenzial bestehe.

 

Es werde empfohlen, ein Teil des Gebietes festzusetzen.

 

Herr Bausch (BüDep der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich nach dem Risiko von zwei Blöcken am Rand des empfohlenen Gebiets, zu denen Herr Schröder berichtet, dass mehrere Kriterien erfüllt sein müssten, um als Milieuschutzgebiet festgesetzt werden zu können. In den beiden angesprochenen Blöcken werden diese nicht erfüllt.

 

Herr Dr. Schulze (BüDep von der Fraktion der CDU) erkundigt sich nach der Repräsentanz der Rückläufe. Herr Schröder berichtet, dass die erforderliche Quote weit übertroffen worden sei. Selbst bei einer Fluktuation sollte der Querschnitt des befragten Gebiets repräsentiert sein.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn BV Diedrich von der Fraktion DIE LINKE bezüglich der Struktur der vorgestellten Gebiete wird besprochen, dass eine Mieterhöhung bis zum Mietspiegel zuzüglich 10% nicht immer mit einer vorangehenden Modernisierung begründet sei. Mieten würden bis zur maximal möglichen Grenze erhöht.

 

Frau BV Meyer von der Fraktion DIE LINKE merkt an, dass mit der fortlaufenden Gentrifizierung nicht die Einkommensverhältnisse maßgeblich sein sollten, sondern die Wohnkostenbelastung, die in den vorgestellten Gebieten sehr hoch sei, nicht nur bei den unteren, sondern auch bei den mittleren Einkommensschichten. Sie plädiert daher für eine Ausweitung des Milieuschutzgebiets und Anwendung des Vorkaufsrechts, sowie dem Vorziehen von Verordnungsmieten zu Kooperationsvereinbarungen.

 

Frau BV Kreitmair von der Fraktion der SPD bittet um eine Klassifizierung des Gebietes nördlich des vorgestellten Areals. Daran schließt sich eine Debatte über die Kriterien und die Bewertung dieser an.

 

Frau BV Meyer regt an, Teilgebiete innerhalb eines Beobachtungsgebiets gesondert zu betrachten und zu bewerten, insbesondere bei der Aufhebung eines Milieuschutzes. Herr Schröder erläutert die Kriterien der Bewertung und auch die Notwendigkeit der Einbindung in die Stadtplanung eines Gebietes.

 

 

 
 

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