Auszug - Gut Wohnen und Leben in Berlin-Mitte – auch mit körperlicher Behinderung und im Alter?
Herr BzStaR Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Fraktion der AfD. Ich kann es mir im Vorfeld nicht verkneifen zu sagen, dass ich gerade wieder die Gelegenheit hatte eine Sammlung von Sprüchen Ihrer Parteiforderungen zu hören. Da ist mir ehrlich gesagt ganz übel geworden. Das tut mir wirklich leid, aber ich muss das hier mal sagen können. Aber nun zur Sache. Zu Ihrer ersten Frage gibt es keine Übersicht. In der Tat liegt hier ein Mangel vor. Ich werde das auch zum Anlass nehmen, auf diesen Aspekt aufmerksam zu machen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist dabei ein Wohnraumkonzept bzw. ein Wohnraumbedarfskonzept zu erarbeiten, wo alle Sonderbedarfe erfasst werden und die man braucht, wenn man den kommunalen Wohnungsbau in Zukunft sinnvoll programmieren will. Wenn man dort auf diese besonderen Bedarfe eingehen will, ist das sicherlich ein richtiger Hinweis.
Herr BzStaR Gothe antwortet: Auch das können wir statistisch nicht nachweisen bzw. nicht auflisten. Obwohl das sicherlich ein interessanter Punkt wäre. Es ist aber zu sagen, dass die neue Bauordnung seit neuestem fordert, dass ein Drittel aller neugeschaffenen Wohnungen barrierefrei nutzbar sein müssen und ab Januar 2020 sogar die Hälfte alle Wohnungen. Es ist allerdings wichtig zu wissen, was die Bauordnung unter dem Begriff barrierefrei meint. Das bedeutet nämlich nicht automatisch rollstuhlgerecht. Da geht es am Ende zum Beispiel um Türbreiten. Eine barrierefreie Wohnung hat 80 Zentimeter breite Türen, eine rollstuhlgerechte Wohnung bräuchte 88 Zentimeter und eine Wohnung die auch große Elektrorollstühle beherberge kann bräuchte sogar einen Meter breite Türen. Der Rat der Bürgermeister und das bezieht sich auch auf die Frage sechs, hat dazu eine Initiative ergriffen. Oliver Igel, der Bürgermeister für den Bezirk Treptow-Köpenick, hat das in die Wege geleitet, weil ihm genau das aufgefallen ist. Es gibt einen Antrag über den Rat der Bürgermeister, dass das Land Berlin hier nachbessern muss. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen beim Neubau so programmiert werden, dass es in Zukunft nicht nur die baurechtlich geforderten barrierefreien Wohnungen, sondern auch rollstuhlgerechte Wohnungen geben muss. Da ist politisches Handeln unterwegs und ich unterstütze das auch von Herzen
Herr BzStaR Gothe antwortet: Auch das wissen wir leider nicht, weil wir diesen Wohnbedarf nie statistisch erfasst haben.
Herr BzStaR Gothe antwortet: Auch diese Frage ist aufgrund der vorher genannten Gründe nicht zu beantworten.
Herr BzStaR Gothe antwortet: Dazu haben wir eine Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen. Diese Beratungsstelle hilft den Menschen, Anträge an die Vermieter zu stellen, Informationsangebote zu vermitteln und Wohnungsgesellschaften anzuschreiben. Über den Träger Schildkröte unterstützen und helfen wir den richtigen Wohnraum zu finden.
Herr BzStaR Gothe antwortet: Wir müssen auf die Einhaltung der Bauaufsicht achten und das tun wir auch, wenn ein Bauantrag eingereicht wird. Wir prüfen ab, ob die Zahl der barrierefreien Wohnungen eingehalten wird. Jedoch nicht die der rollstuhlgerechten Wohnungen, weil das, wie gesagt, noch nicht gesetzlich verankert ist.
Das ist der Fall. Dazu gibt es gerade über den BBU Jahreskonferenzen, spezielle Konferenzen, die sich mit solchen Themen der Wohnbedarfe auseinandersetzen. Da ist das Gegenstand der Besprechungen. Ich hoffe, dass wir in Zukunft mit unserer städtischen Wohnungswirtschaft noch stärker auf diese Bedarfe reagieren. Vielen Dank.
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