Auszug - a) Umwandlung und weitere Schließungen von Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen im Bezirk, was tut das Bezirksamt? Berichterstattung: BA b) Personelle Ausstattung der Seniorenfreizeiteinrichtungen im Bezirk, wann können die Seniorenfreizeiteinrichtungen mit qualifiziertem Personal rechnen?  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.1
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

a)

Einleitend erinnert der Vorsitzende, Herr Lötzer, dass es dazu mehrere Berichte in der Presse gab. Er begrüßt Herrn Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

 

Herr BzStR Gothe teilt mit, dass er dieses Thema in der Baustadträtekonferenz angesprochen habe. Dort wurde deutlich, dass es noch kein flächendeckendes Philomen sei. Des Weiteren vermittelt er, dass lt. Bauplanungsrecht keine Handhabe bestehe und es gab den Hinweis, dass es eine Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung gebe. Herr Gothe habe sich mit Frau Staatssekretärin König in Verbindung gesetzt. Sie habe erläutert und meint, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung über die Versorgung in den Bezirken wache und verfolge, wie die Angebote seien, wie die Auslastungssituation sei, gebe es noch Reserven oder zeigen sich irgendwo Engpässe. Auch teilte sie mit, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht nur reaktiv aufgestellt sei, sondern auch aktiv. Es werde mit Blick auf den demografischen Wandel auf die Entwicklung einer Strategie hingewirkt, wie man in Zukunft mit diesem Thema umgehen könnte. In der Gesundheitsstadträtekonferenz habe man sich dieses Thema auch platziert.
 

Anschließend vermittelt Herr Ilte, dass er Leiter der Abteilung Pflege in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sei. Er vermittelt dem Ausschuss, dass die Pflegeabteilung neu entstanden sei und befinde sich noch im Aufbau. Er leite die Pflegeabteilung seit 7 Monaten.

Das Thema Stationäre Einrichtungen im Bezirk Mitte und Heimschließungen, wie es dargestellt wurde, werde nicht als stadtweiter Trend wahrgenommen, sondern es handele sich um Einzelfälle, die sich einzeln unterscheiden. Sie müssen heimrechtlich und leistungsrechtlich unterschiedlich bewertet werden. Er vermittelt dem Ausschuss, was die Senatsverwaltung tun könnte. Einerseits sei die Senatsverwaltung dafür zuständig für die Umsetzung des Bundesrechtes, für die Infrastruktur nach dem SGB XI. Das Land habe nach dem SGB XI die Verantwortung, ausreichende Infrastruktur in der pflegerischen Versorgung. Den Blick darauf habe die Senatsverwaltungr Pflege. Die Abteilung Pflege erstelle einen Landespflegeplan, der im Kern eine IST-Situation darstelle. Man gehe bislang davon aus, dass es im Bereich der stationären Versorgung SGB XI eine Überversorgung in Berlin gebe und man gehe davon aus, dass ca. 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze nicht belegt seien. Es gebe also immer noch Reserven, die auch den angenommenen Aufwuchs von Pflegebedarfen oder pflegebedürftigen Menschen im Sinne des demografischen Wandels durchaus gerecht werden. Im Bezirk Mitte gebe es 4 Pflegeeinrichtungen, davon befinden sich 3 Einrichtungen im Schließungsverfahren oder seien geschlossen. Eine weitere Einrichtung befindet sich in der Rosenthaler Straße. Die rechtliche Situation sei unklar. Die Bewohner*innen seien ausgezogen. Der Heimbetrieb an sich sei aber nicht eingestellt, so dass hier die Perspektive rechtlich noch gar nicht ganz klar sei, wie es weiter gehen könnte. Im Versorgungsbereich des SGB XI gebe es als Steuerungselement Marktmechanismen. Die Versorgungsverträge werden nicht durch die Senatsverwaltung geschlossen, sondern durch die Verbände der Pflegekassen, die Versorgungsverträge mit Leistungsanbieter, sowohl im Bereich er Wohlfahrtspflege, als auch im Bereich der Privatwirtschaft schließen. In erster Linie sei die Versorgungssituation den selbstverwalteten Systemen überlassen. Die Senatsverwaltung überwache das und schaue, ob die Infrastruktur so aufgebaut sei, dass die zu erwartenden Bedarfe tatsächlich bedient werden können. Die Senatsverwaltung sei auch zuständig für das Heimrecht. Die Senatsverwaltung sei die Fachaufsicht über das LAGESO. Insofern habe die Abteilung Pflege einen sehr engen Blick und gute Informationen über das laufende Geschehen. Die Einstellung eines Heimbetriebes sei anzeigepflichtig. In jedem Fall werde nicht nur durch Beschwerden und Pressesituation, sondern tatsächlich in jedem Fall die Schließung von stationären Einrichtungen sehr genau in den Blick genommen. Die Bewohner*innen von stationären Einrichtungen haben durch das Bundesvertragsrecht einen hohen Schutzstatus. Man könne diese Menschen nicht ohne weiteres auf die Straße setzen. Diese Wahrung der Interessen der Bewohner*innen habe die Heimaufsicht Berlin im Blick. Man gehe davon aus, dass die Schließungsverfahren ordnungsgemäß vor sich gehen. Die Verfahren wurden ordentlich angezeigt, in denen zwingend für jede/n einzelne/n Bewohner*in für eine angemessene Weiterversorgung gesorgt werden müsse. Das sei nachgewiesen der Fall.

 

Herr BV Kurt (Grüne) dankt für die Ausführungen. Er fragt nach, wenn die Einstellung eines Heimbetriebs anzeigepflichtig sei, ob die Eröffnung eines Heimbetriebs auch genehmigungspflichtig sei? Herr Ilte vermittelt, dass sie anzeigepflichtig sei. Des Weiteren möchte Herr Kurt wissen, ob es die Möglichkeit gebe zu sagen, in bestimmten Kiezen werden mehr Heime benötigt, um das zu steuern? Da es im Bezirk Mitte eine Schließung gab möchte er wissen, ob die Senatsverwaltung das durch die Presse erfahren habe? Er befürchte das in 10 Jahren das Problem in der gesamten Innenstadt auftreten werde. Das sei verbunden mit der Frage, dass eine Immobilie immer mehr an Wert gewinne, bevor der Bezirk das mitbekomme. Herr Kurt fragt nach, ob es Überlegungen gebe, etwas kommunales in die Wege zu leiten?

 

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, meint, ob es im Bereich der Daseinsfürsorge weitere Einflussmöglichkeiten geben könnte? Er fragt weiter, warum eine Gewerbefreiheit so uferlos blühen könne? Des Weiteren fragt er nach, ob es Überlegungen seitens der Senatsverwaltung gebe, etwas regulierend in die Marktentwicklung ein zu greifen? Eine Daseinsversorgung für ältere Menschen müsse unbedingt gewährleistet sein. Herr Lötzer regt an, durch ein Landesgesetz ein zu greifen.

 

Frau Wenzel, Gast, vermittelt, dass sie das Gefühl habe, dass die Menschen eine Akte seien, die man dann beliebig verschieben könne. Sie bittet die Ausschussmitglieder alles was mit dem Alter zusammenhänge eine Mussbestimmung sein sollte. Die älteren Menschen können am wenigsten für sich selbst sorgen. Sie benötigen eine Gesellschaft, die sie unterstütze. Man müsse ein Gesetz schaffen. Solange es eine Kannbestimmung gebe, werde es nicht anders werden.

 

Herr BzStR Gothe fragt nach, was passieren würde, wenn eine Verknappung der Einrichtungen festgestellt werde? Könne dann die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aktiv etwas tun?

Herr Gothe vermittelt, dass sich der Bauausschuss mit diesem Thema auseinander gesetzt habe. Betreiber von 2 Heimen (Magazinstraße und Invalidenstraße) wurden eingeladen. Beide erläuterten, dass ihre Gebäude standardmäßig zu alt seien und auf dem Markt nicht mehr mithalten können. Es traten Leerstände in den Gebäuden auf. Der Ausschuss fragte kritisch nach, welche Möglichkeiten die Senioren*innen haben, wenn die Einrichtung geschlossen werde. Es wurde geschildert, dass die Einrichtungen an mehrere Ketten geschlossen seien und dass die Bewohner dann dort unterkommen. Eine gewisse Wahlmöglichkeit sei gegeben.
Des Weiteren vermittelt Herr Gothe zum Baurecht, dass das gesetzlich geregelt sei. Die Grundlagen befinden sich im SGB XI. In der Baustadträtekonferenz wurde zusammen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung diskutiert. Bauordnungs- und bauplanungsrechtlich habe man dort keine Handhabe. Möchte jemand ein Heim, welches gewerblich betrieben werde, in ein Bürohaus umwandeln, dann gebe es keine Handhabe, das zu verhindern.

Herr Gothe stellt abschließend klar, dass das Bezirksamt Mitte nicht veranlasst habe, ein Heim zu schließen. Das Jüdische Krankenhaus schließe aus wirtschaftlichen Gründen das Heim, welche das Krankenhaus betrieben hatte. Das Gebäude sei aus den 1950er Jahren und müsste grundrenoviert werden. Die Gebäudestruktur sei aus den 1950er Jahren. Heute seien Pflegeheime viel größer, viel tiefer, was die Grundrisse die interne Organisation angehe. Da Jüdische Krankenhaus hätte nur die Möglichkeit, das Gebäude komplett ab zu reißen und ein neues Gebäude zu bauen. Dafür würde ein Investitionsvolumen, was das Jüdische Krankenhaus nicht aufbringen könne, weil für den Krankenhausbetrieb mehrere große Investitionen vor sich her schiebe.

 

Herr Ilte vermittelt, dass die Senatsverwaltung die Möglichkeit habe, zu steuern. Man müsse berücksichtigen, dass man nicht sektoral vorgehe. Man schaue sich die pflegerische Situation insgesamt an. Die stationäre Versorgung werde als Teil des Gesamtspektrums betrachtet. Die Senatsverwaltung differenziere nach Stadtbezirken und lege die Landespflegestatistik zugrunde und die der Senatsverwaltung zur Verfügung stehende Erfassungsmöglichkeiten. Kieze werden dort nicht zugrunde gelegt. Im Bezirk Mitte beobachte die Senatsverwaltung die 4 Einzelfälle, die sich extrem unterscheiden und wo es handfeste Gründe gebe, für die Einstellung des Einrichtungsbetriebes und eine Fortführung der Betreuung für die Betroffenen. Wenn man den Markt an der Stelle seinen Lauf lassen würde, hieße das, dass sich die Einrichtungen extrem verteuern würden. Das sei für die Gesamtsituation nicht zu vertreten. Die Senatsverwaltung müsse dafür sorgen, dass die Versorgung auch finanzierbar sei, zu einer guten Qualität für Betroffene, eine gute Pflege und gutes Wohnen sicher gestellt werden kann. Das sei eine Frage der Immobilienpreise der Entwicklung in der Stadt, die sich einer pflegepolitischen Steuerung entziehe. Bei der Gesamtbetrachtung gehe die Senatsverwaltung nach wie vor davon aus, dass es keinen Anlass gebe, steuernd ein zu greifen. Wenn die Senatsverwaltung steuernd eingreifen würde, würde man nicht auf die statiore Versorgung allein konzentrieren, sondern auf die gesamte Palette in den Blick nehmen. Hier gebe es gute Anreizmöglichkeiten für die Weiterentwicklung für bestimmte Wohn- und Betreuungsformen, die nicht unbedingt stationär sein müssen und dadurch besser finanzierbar.

 

Frau BV Stein (Grüne) meint, da jede Immobilie regelmäßig renoviert und instandgehalten werden muss, solle man sich mit der Fragestellung beschäftigen, ob die Bewohner*innen umgesetzt werden oder während der Baumaßnahmen wohnen bleiben? Des Weiteren habe Sie festgestellt, dass Pflegekräfte die Pflege aufkündigen, weil ihnen die Pflege in den Wohnungen zu schwer sei, weil die Rahmenbedingungen nicht vorhanden seien. Im Wohnungsbau werde zu wenig barrierefreies Wohnen oder altengerechtes Wohnen realisiert. Diese Tendenz nehme immer mehr zu. Man sollte Pflege als Ganzes sehen, aber auch solche Aspekte berücksichtigen.

Herr Ilte teilt mit, dass es sehr weitgehende Schutzvorschriften im Zivilrecht gebe, was für die Einrichtungsträger bindend seien. Es darf nicht passieren, dass Bewohner*innen von stationären Einrichtungen in eine schlechtere Situation geraten durch Einrichtungsschließungen. Das sei bundesrechtlich vorgesehen und das werde durch die Heimaufsicht mit im Blick gehalten. Es gebe eine gute Vernetzung mit den Pflegestützpunkten. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass gerade in den Einrichtungen, die eine Rolle spielen, dass das nicht der Fall sei, dass es in keiner Weise zu einer Situation kam, in der die Wohn- und Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen dramatisch verschlechtert, in illegaler Weise vorgegangen werde. Wenn sich jemand nicht an die Vorgaben halte, dann greife das Ordnungsrecht und es werde eingegriffen.

 

Frau BD Schoeley (Grüne) fragt nach, ob es Heime in kommunaler Trägerschaft gebe? Warum ziehe sich die Stadt aus der Versorgung? Inwieweit habe die Senatsverwaltung Einfluss auf die Selbstverwaltung? Herr Ilte teilt mit, dass der Senat indirekt Einfluss habe. Ein wichtiges Element sei dabei die Beratung (Pflegestützpunkte). Den pflegebedürftigen Menschen deren Angehörigen und nahestehenden Personen müsse man verdeutlichen, welche Ansprüche sie haben und an wen sie diese zu richten haben. Es werde immer wieder festgestellt, dass es große Informationsdefizite gebe. Die vorhandenen Pflegestützpunkte seien immer noch zu wenig bekannt und viel zu spät aufgesucht werden. Hier sei der Senat dabei, die Pflegestützpunkte personell zu verstärken und flächendeckend umgesetzt werden. In Berlin sei man dabei, mit den Pflegekassen eine qualitative Aufwertung vor zu nehmen. Einen Rechtsanspruch für eine Hilfsmittelausstattung in der ambulanten Pflege gebe es keine Möglichkeit zu steuern. Man sehe hier momentan keinen Handlungsbedarf.

 

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach, ob das Bezirksamt Mitte das Grundstück am Jüdischen Krankenhaus zurück bekomme? Gebe es Überlegungen dort Wohnungen oder WG´s für ältere Menschen schaffe? Herr BzStR Gothe teilt mit, dass man mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in ein Gespräch treten müsse, wenn es um einen Neubau gehe. Die Wohnungsbaugesellschaften tun viel, wie Demenz-WG´s, abgeschlossene WG´s für Rollstuhlfahrer*innen. Herr Gothe habe sich vorgenommen, an Standorten, die noch entwickelt werden sollen, einen gewisse Mischung vor zu nehmen. Er betont, dass das BA bei den gesetzlichen Aufgaben, die das BA als Kommune habe, bei der Kitaversorgung und bei der Schulplatzversorgung in ein demenses Defizit in den nächsten Jahre bis 2021 werde man es nicht schaffen, die notwendigen Kitaplätze und die notwendigen Schulplätze zu errichten. Insofern habe man entschieden, das Grundstück, welches das BA vom Jüdischen Krankenhaus zurück erhalte, eine weitere ISS planen werde, um ein wenig gegen das Defizit zu steuern.

 

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, fragt nach, weil eine aktualisierte Strategie in Arbeit sei, wie die Zeitschiene sei? Es gehe ihm um den Umgang mit den Personen in den gereontrischen Einrichtungen. Man sollte über einen stärkeren Schutz der Person in den Einrichtungen nachdenken. Er regt an, dass Herr Ilte ergänzend darüber berichten sollte.

Herr Ilte stellt klar, dass der Senat derzeit keinen Anlass sehe, steuernd in der stationären Versorgung einzugreifen.

 

Der Vorsitzende, Herr Lötzer, bedankt sich bei Herrn Ilte für seine Ausführungen und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

 

b)

Einleitend vermittelt der Vorsitzende, Herr Lötzer, dass es derzeit nicht gehe, in den Seniorenfreizeiteinrichtungen Personal zur Verfügung zu stellen. In der letzten Sitzung waren sich die Ausschussmitglieder einig, dass eine halbe Stelle pro Einrichtung eine reelle Lösung dar stellen würde. Inzwischen habe das Bezirksamt einen anderen Beschluss gefasst. Er bittet um Erläuterung.

 

Herr BzStR Gothe teilt mit, dass im März die Seniorenvertretung in größerer Zahl anwesend war und sich vorstellte. Es wurde über die Seniorenbegegnungsstätte in der Stralsunder Straße 6 berichtet. Der Träger wies darauf hin, dass sie nicht mehr mit den bisher freiwilligen Kräften die Arbeit fortsetzen können. Entsprechenden Nachwuchs gebe es nicht. Die Träger seien in der Situation, dass sie die nicht personell finanzierte Arbeit so weiter leisten können. In der Einrichtung Stralsunder Str. 6 wurde eine Debatte geführt, dass man mit der Immobilie etwas anderes machen könnte. Das Bezirksamt räumte das aber aus. In einem Gespräch mit Frau BzStR´in Dr. Obermeyer vor Ort wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Immobilie Stralsunder Straße 6 weiterhin für die Senioren*innenarbeit zur Verfügung stehe. Es wurde ein Angebot unterbreitet, in den Zeiten, wo die Einrichtung nicht gut ausgelastet sei (abends und an den Wochenenden) sich eine weitere Öffnung für andere Gruppen vorstellen könnte.
Jetzt hänge man am Ursprungsproblem, weil die Träger nicht mehr in der Lage seien, ohne personelle Ressource die Einrichtungen weiter geführt werden können. Anfang des Jahres war angedacht, eine halbe Stelle finanzieren zu stellen. Die Bilanz der Möglichkeiten zeige auf, dass diese Zusage des Bezirksamtes nur in dem Maße aufrecht erhalten werden, über eine FAV-Stelle + eine bessere Andockmöglichkeit an das Sozialamt mit der Altenhilfekoordination + einer weiteren Stelle, die helfe mitaufsuchender Arbeit, die Senioreneinrichtungen vor Ort zu unterstützen.

Ob über FAV-Kräfte tatsächlich Personal gewonnen werden könnte, die dann mit Unterstützung aus dem Bezirksamt wirksam werden, sse man anzweifeln.

 

Auf die Frage von Herrn BV Kurt (Grüne), ob es eine Erklärung gab, teilt Herr Gothe mit: Vor Ort wurde nachgefragt, wann die Hauptaktivitätszeiten seien. Sie seien Deckungsgleich mit einem Kitabetrieb.

Des Weiteren bemerkt Herr Kurt, dass man an den gegebenen finanziellen Gegebenheiten nichts ändern könne. Er fragt nach, ob überlegt werde, das Thema zum nächsten Haushalt anzumelden? Herr Gothe sagt zu und hofft auf die Unterstützung der Ausschussmitglieder. Die Lücke in 2019 werde bleiben.

 

Herrn BV Hauptenbuchner (SPD) sei es wichtig, dass keine kurzfristige Lösung gefunden werde, sondern langfristig eine Perspektive entwickelt werde.

Er regt an darüber nachzudenken, sich mit diesem Thema in der Stadträtesitzung auseinander zu setzen. Herr Gothe vermittelt, dass er das Thema angesprochen habe. Es gebe leider keine Berliner Ebene oder etwas vergleichbares. Es gebe Bezirke, die keine Senioreneinrichtungen mehr haben. Man möchte nur noch intergenerative Angebote in Form von Begegnungsstätten, die für alle Personen offen stehen. Mitte arbeite auch daran.

 

Herr Dr. Schlese teilt ergänzend mit, dass er plane, die Altenhilfekoordinatorin erster Linie um die strategische Planung kümmern. Die 2. Fachkraft (aus Stellenresten) soll einen Tag oder einen halben Tag in der Woche im Objekt sein, um die Probleme vor Ort entgegen zu nehmen und versuchen, Abhilfe zu schaffen. Als 2. Schritt sei angedacht, dass für 2020 Mittel beantragt werden, um im Umfang mit einer halben Stelle helfen zu können. Derzeit seien die Mittel nicht verfügbar.

Des Weiteren vermittelt Herr Dr. Schlese, dass Diskussionen geführt werden müssen, wenn die Ergebnisse der Kostenrechnung für 2018 vorliegen. Wenn eine Verbesserung eingetreten sei, gebe es vielleicht einen Spielraum, anmelden könne man aber die Mittel für 2020 über den regulären Weg.

 

 

Herr BV Hauptenbuchner (SPD) verliest einen Ausschussantrag.

Der Antrag wird als Dringlichkeitsantrag in die BVV eingebracht und einstimmig angenommen.

Der Dringlichkeitsantrag lautet wie folgt:

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die finanziellen und personellen Bedarfe zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Angebots in den Seniorenbegegnungsstätten im Bezirk im Jahr 2019 unabdingbar sind.

 

r die ungedeckten Bedarfe sind umgehend Lösungsstrategien zu entwickeln, mit den betreffenden Trägern abzustimmen und wirksam zum 01.01.2019 die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Dringlichkeitsantrag einstimmig zu.

Der Dringlichkeitsantrag wird in die BVV eingebracht.

 
 

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