Auszug - Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG vom 15. März 2018 zu Sanierungsaus-gleichsbeträgen  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream)
TOP: Ö 9.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1279/V Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG vom 15. März 2018 zu Sanierungsaus-gleichsbeträgen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F. Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche organisatorischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für den Bezirk Mitte aus dem Urteil des BVerwG vom 15. März 2018, welches die Entscheidung des OVG bestätigt hat, dass die Berechnung der Sanierungsausgleichsbeträge für das ehemalige Sanierungsgebiet „Spandauer Vorstadt“r fehlerhaft erklärt hat, da hierbei der Einfluss sog. „wendebedingter Effekte“ nicht berücksichtigt wurde?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Die Wendung in der Rechtsprechung hat uns in eine gewisse Sorge gestimmt. Wir müssen sehen, wie es weitergeht. Allerdings ist es nicht so, dass es jetzt ein Urteil gab, sondern es ging um die Nichtzulassung einer Revision. Als Konsequenz wurden die angegriffenen Inhalte unter erneuter Hinzuziehung eines externen Wertermittlers argumentativ überarbeitet und dem OVG zum weiteren anhängigen Klageverfahren als bezirkliche Stellungnahme übersandt. Was damit jetzt passiert, müssen wir abwarten. Wir hoffen natürlich, dass wir mit den Argumenten unseres Gutachters unsere bisherige Haltung bestätigt bekommen.“

 

  1. r wieviel Grundstücke müssen Nachberechnungen erfolgen?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Das können wir derzeit noch nicht richtig abschätzen. Wir haben derzeit noch nicht begonnen, die Überarbeitung aller offenen Widerspruchsverfahren zu beginnen. Das würde erst dann erfolgen, wenn wir wiederum eine Rückäußerung vom Gericht bekommen haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Materie äußerst kompliziert und komplex ist. Es geht um die Streitfrage, ob wir die Wertsteigerungen in den Sanierungsgebieten richtig berechnet haben in unserer Zielbaummethode. Ich würde vorschlagen, dass, wenn Sie auf Details eingehen wollen würden, wir das im Stadtentwicklungs-Ausschuss mit den entsprechenden Experten besprechen. Wir würden dann unsere Sanierungsverwaltungsstelle dazu holen, um es im Kern und in der Tiefe erläutern zu können. Es ist äußerst schwierig, und wenn man sich dort hinein begibt, dann braucht man viele Stunden, um das zu durchdringen. Aber, es ist tatsächlich ein sehr wichtiger Gegenstand, denn, wenn wir unsere Methode korrigieren müssten, würde es in der Tat ziemlich viele Verfahren betreffen, alle noch offenen, und dann hätten wir in der Tat auch sehr viel Arbeit in der Sanierungsverwaltungsstelle.“

 

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt, ob der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung absehbar sei. Herr BzStR Gothe informiert, dass keine Frist gesetzt worden sei.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen