Auszug - Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG vom 15. März 2018 zu Sanierungsaus-gleichsbeträgen
Herr BzStR Gothe antwortet: „Die Wendung in der Rechtsprechung hat uns in eine gewisse Sorge gestimmt. Wir müssen sehen, wie es weitergeht. Allerdings ist es nicht so, dass es jetzt ein Urteil gab, sondern es ging um die Nichtzulassung einer Revision. Als Konsequenz wurden die angegriffenen Inhalte unter erneuter Hinzuziehung eines externen Wertermittlers argumentativ überarbeitet und dem OVG zum weiteren anhängigen Klageverfahren als bezirkliche Stellungnahme übersandt. Was damit jetzt passiert, müssen wir abwarten. Wir hoffen natürlich, dass wir mit den Argumenten unseres Gutachters unsere bisherige Haltung bestätigt bekommen.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Das können wir derzeit noch nicht richtig abschätzen. Wir haben derzeit noch nicht begonnen, die Überarbeitung aller offenen Widerspruchsverfahren zu beginnen. Das würde erst dann erfolgen, wenn wir wiederum eine Rückäußerung vom Gericht bekommen haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Materie äußerst kompliziert und komplex ist. Es geht um die Streitfrage, ob wir die Wertsteigerungen in den Sanierungsgebieten richtig berechnet haben in unserer Zielbaummethode. Ich würde vorschlagen, dass, wenn Sie auf Details eingehen wollen würden, wir das im Stadtentwicklungs-Ausschuss mit den entsprechenden Experten besprechen. Wir würden dann unsere Sanierungsverwaltungsstelle dazu holen, um es im Kern und in der Tiefe erläutern zu können. Es ist äußerst schwierig, und wenn man sich dort hinein begibt, dann braucht man viele Stunden, um das zu durchdringen. Aber, es ist tatsächlich ein sehr wichtiger Gegenstand, denn, wenn wir unsere Methode korrigieren müssten, würde es in der Tat ziemlich viele Verfahren betreffen, alle noch offenen, und dann hätten wir in der Tat auch sehr viel Arbeit in der Sanierungsverwaltungsstelle.“
Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt, ob der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung absehbar sei. Herr BzStR Gothe informiert, dass keine Frist gesetzt worden sei. |
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