Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:18 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek

  • teilt mit, dass heute gegenüber der Presse über aktuelle Zahlen zu den Schulversäumnisanzeigen informiert wurde. Seit September 2017 bis Mai 2018 gibt es 1.212 Schulversäumnisanzeigen, die bearbeitet wurden. Das seien 819 Schulschwänzer*innen. Es wurden 270 Anhörungen durchgeführt und man musste 850 Bußgeldbescheide  verschicken. Es gab 6 polizeiliche Zuführungen. Auf Grundschulen entfallen 260 Schulversäumnisse; 410 auf Schulen der Sek I; 18 bei den Gymnasien; bei den Sonderpädagogischen Förderzentren betrifft es 57. Des Weiteren vermittelt er, dass die Bezirke unterschiedlich damit verfahren, was verfolgt und wie geahndet werde. In der letzten Schulstadträtesitzung verständigte man sich darüber, ob ein einheitliches und ein ähnliches Vorgehen über die Bezirke angestrebt werden sollte. Es gebe unterschiedliche Haltungen dazu.
  • informiert darüber, dass die Initiative für die zwei geplanten 4-zügigen Grundschulen in der Reinickendorfer Str. 60/61 und Adalbertstr. 53 abweichend vom sogenannten Standardprogramm, jeweils gestapelte 3-Felder-Turnhallen genehmigt zu bekommen, erfolgreich war. Die Planänderung wurde von der Senatsfinanzverwaltung mitgezeichnet. Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses habe dem an beiden Standorten zugestimmt. Das habe wesentliche Mehrausgaben zur Folge, die das Land trage. Die Argumentation des Bezirksamtes Mitte habe gefruchtet, dass in den Bereichen, wo man einen Mangel an gedeckten Sportflächen habe, zusätzliche Sportflächen geschaffen werden können. Lt. Senat sollen die Bezirke nicht schlechter gestellt werden, wenn sie am HOWOGE-Modell teilnehmen. Die Inbetriebnahme werde in ca. 3 bis 4 Jahren sein.
  • informiert, dass sich das BA hinsichtlich der Schaffung der Voraussetzung für die Wettbewerbsverfahren an den beiden Standorten mit der Senatsverwaltung über einen weiteren Punkt verständigt habe. Hinsichtlich des Standortes Reinickendorfer Str. 60/61 habe sich das BA auf Bitten der Senatsverwaltung mit einer Variantendiskussion befasst, wie mit welcher Baukörperstellung die Senatsverwaltung das Wettbewerbsverfahren gestalten soll. Anhand einer Karte gibt er Erläuterungen dazu. Das BA habe sich dazu durchgerungen, dass ein 3. Aspekt betrachtet werden soll. Unter der Maßgabe, geringstmöglich in den Flächenbedarf des SUZ einzugreifen und unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms für die geplante Schule (einschließlich des Bedarfs an Freifläche)  wird geprüft, ob darüberhinaus noch Flächen für ein Bürodienst- oder sonstiges Gebäude vorhanden sind. Auch sollte geprüft werden, ob Sportnutzungen, die sonst auf dem eigenen Schulgrundstück verortet würden, nicht auch auf der gegenüberliegenden Hanne-Sobeck-Sportanlage abgebildet werden können.
  • berichtet zum Neubauvorhaben Adalbertstr. 53: In einem Brief des Tennisclubs wurde eindringlich formuliert, dass sicher zu stellen sei, dass nicht nur Schulnutzung und eine 3-Felder-Tennis-Nutzung gewährleistet werde. Herr Spallek vermittelt, dass das nicht das Bezirksamt bestimme. Bedarfsträger sei die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Schulbauvorhaben umsetze. In einem Schreiben der Senatsbaudirektorin wird darauf hingewiesen, dass der Standort Adalbertstr. 53 über eine Gesamtfläche von ca. 1230 qm verfüge und eine durchschnittliche 4-zügige Grundschule mit Sporthalle als Mindestfläche 13.600 qm benötige. Eine Gegenüberstellung verdeutliche, dass eine Realisierung des Schulstandortes nur mit erheblichen Reduzierungen bei den Schulfreiflächen und mittels maximal optimierter Baukörper erfolgen könne. Das bedeute, dass deswegen für den Standort im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit eines kompakten 5-geschossigen Schulbaukörpers untersucht werden soll. Das stelle eine absolute Ausnahme im Schulbereich dar, weil normalerweise bei 3 Obergeschossen die Oberkante sei. Die Machbarkeitsstudie empfehle, um eine sinnvolle Doppelnutzung realisieren zu können, dass geprüft werden soll, einen Teil der Pausenflächen mit 3 kombinierten sogenannten Tennisbolzplätzen und einer dauerhaften Einzäunung (ähnlich wie beim SUZ) eine wechselseitige Nutzung erreicht werden könne. Derzeitiger Stand sei, das eine Doppelnutzung mittels Nutzungsüberlagerungen grundsätzlich möglich erscheine. Ob diese dann tatsächlich realisiert werden könne, werde die weitere Planung zeigen.
 
 

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