Auszug - Einbruch im Schulumweltzentrum – wer zahlt, wenn es keinen Versicherungsschutz gibt?  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 7.5
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1261/V Einbruch im Schulumweltzentrum – wer zahlt, wenn es keinen Versicherungsschutz gibt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Schäden, die infolge eines Einbruchs im Schulumweltzentrum des Bezirks entstanden sind?

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Spallek: „Das Schulamt ist natürlich über den Einbruch informiert worden und hat dann die Schäden gemeinsam mit dem Schulumweltzentrum aufgenommen und auch schon repariert. Ich kann Ihnen jetzt leider nicht sagen, um welches Ausmaß und welche Schäden es dabei ging.“

 

  1. Warum war die bezirkseigene Einrichtung nicht versichert?

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Spallek: „Bezirks- und landeseigene Einrichtungen sind grundsätzlich nur gebäude-feuerversichert. Würden alle eventuellen Risiken abgesichert, wäre die Zahlung der Beiträge eine eigentlich unverhältnismäßig hohe Belastung für den Berliner Haushalt, also auch für unseren Bezirkshaushalt. Die Abwicklung innerhalb von Ersatz und Reparatur, wenn so etwas passiert wie dieser Einbruch im Schulumweltzentrum, scheint regulär günstiger zu sein, als die Versicherung dieser Risiken und die Zahlung der anfallenden Beträge.“

 

  1. Wer trägt die Kosten für die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände und die Reparatur der beschädigten Anlagen?

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet in Vertretung für Herrn BzStR Spallek: „Das macht das Bezirksamt Mitte als Schulträger, das auch für die bauliche Unterhaltung verantwortlich ist. Für diesen außerschulischen Lernort sind entsprechende Summen veranschlagt. Ich kann Ihnen jetzt aber keinen genauen Umfang nennen, was bei der Schadensaufnahme und Reparatur aufgetreten ist. Das müsset ggf. im Nachgang beantwortet werden, wenn es Sie detaillierter interessiert.“

 

 

 
 

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