Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
19: öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:17 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich zum Thema „Zusammenfassen und Besetzen von befristeten Stellenresten“ nach dem aktuellen Stand und auch, ob eine Übersicht zur Verfügung gestellt werden könne.

Herr BzBm von Dassel erläutert, dass die SE PersFin, resp. die Stellenwirtschaft, haushaltsrechtliche Bedenken äerte bzgl. der Einrichtung von dauerhaften Stellen auf Basis von befristeten Stellenresten. Aus diesem Grund habe das Bezirksamt heute ein neues System besprochen, um den Ämtern, die aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen hohe Differenzen zu den VZÄ aufweisen, zu helfen. Die Ämter bekommen pauschal einmalig 50% ihrer Stellenreste als zusätzliches Stellenkontingent (stichtagsbezogen), das sie sofort und dauerhaft besetzen können. Dies sei haushaltsrechtlich konform und werde im laufenden Doppelhaushalt als „Beschäftigungsposition“ abgesichert. Den Ämtern werde dieses Verfahren vorgestellt. Das Bezirksamt strebt an, in zwei Wochen den entsprechenden Beschluss zu fassen. Es handelt sich um 33 zusätzliche VZÄ. Davon unabhängig sind die Stellenbesetzungen der noch offenen 200 Stellen, die auf Hochtouren laufen.

 

Herr BV Dr. Hanke hinterfragt, weshalb das Bezirksamt nicht zusätzliche Stellen schafft, diese mit einer Summe im Haushaltsplan unterlegt und nach einem rationalen Verfahren auf die Ämter verteilt. Herr BzBm von Dassel begründet dies mit der unterschiedlichen Betroffenheit der Ämter. Die Differenz zur VZÄ werde als Schlüssel herangezogen.

 

Herr BV Urchs von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob die Besetzung dieser zusätzlichen Stellen gleichbehandelt werde zur Besetzung der bisher offenen Stellen, sprich, ohne Priorisierung parallel erfolge, was Herr BzBm von Dassel bejaht.

 

Herr BV Hauptenbuchner von der Fraktion SPD hinterfragt die Stellenzumessung in Vollstellen im Rahmen der Stellenplanung vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den letzten Jahren. Die Teilzeitbeschäftigung bestehe in den jeweiligen Ämtern sicherlich bereits mehrere Jahre, eine Entwicklung sei sicherlich erkennbar, die in die Planung hätte einbezogen werden können. Herr BzBm von Dassel erkrt, dass die Frage, ob die Stellenpläne zum Aufgabeportfolio eines Amtes passen, eine grundsätzliche Frage sei. Verschiedene Faktoren hätten darauf Einfluss. Fakt sei, dass die Ämter schon immer aus Stellenresten neue Stellen schufen, die jedoch nur befristet besetzt wurden. Dieses Dilemma soll nun beendet werden.

 

Frau BV Schrader plädiert, eine aufgabenkonkrete Würdigung vorzunehmen.

 

 
 

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