Auszug - Jugendfördergesetz Berichterstattung Sen BJW   

 
 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Stappenbeck und Herr Witte von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berichten anhand einer Präsentation (wird dem Protokoll beigefügt) zum aktuellen Stand der Dinge im Jugendfördergesetz.

 

Frau Stappenbeck erläutert, auf Nachfrage des Vorsitzenden Herrn BV Siewer, dass es in den letzten Jahren keine Neuregelungen zur Finanzierung der Jugendarbeit aus den Senatsverwaltung für Jugend gab. Es gab ausschließlich Neueregelungen aus den Senatsverwaltungen für Finanzen. Die finanziellen Standarts seien in der Globalsumme festgesetzt worden, nur von den Bezirken der Jugendarbeit nicht zugewiesen worden.

 

Das Produktbudget für die Jugendarbeit sei bei der letzten Haushaltsplanaufstellung um 4,9 Mio., für alle Bezirke Berlins erhöht worden. Die Bezirke setzen diese Mittel aber nicht im Bereich Jugendarbeit um. Mit der Einführung der Plausibilitätskostensätze sollte die Einhaltung von Standards gefördert werden.

Zur Einhaltung der gesetzlichen 10% -Vorgabe für die Jugendarbeit führte Frau Stappenbeck aus, dass hierzu niemals eine Rechtsverordnung zur Umsetzung gegeben habe. Auch das neue Jugendfördergesetz brauche eine Rechtsverordnung, die erarbeitet werden müsse. Da es sowas bisher noch nicht gegeben habe, gäbe es auch keine Vorgaben, was die Gestaltung angehe.

Herr BV Torno (AfD) fragt, ob das Gesetz bereits in den anderen BVVen von Berlin vorgestellt wurde? Frau Stappenbeck bejaht dies. Sie war bereits in Spandau, in Marzahn/Hellersdorf, in Lichtenberg und in Pankow. Die Reaktionen seien sehr positiv gewesen.

Herr Wichert (AG für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) fragt, ob es gewünscht sei, dass die Agen nach § 78 SGB VIII zu dem Gesetzentwurf Stellung beziehen? Herr Witte antwortet, das man natürlich niemanden abhalten könne, Stellung zu etwas zu beziehen.

Der Begriff der Leistungsstunde wird auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert. Sie solle draus errechnet werden, wieviel Arbeitskraft / wie und viele Mittel werden gebraucht, um eine Stunde Jugendarbeit qualitativ abzudecken.  Gebucht werde auch die Stunde, die der Mitarbeiter wegen Krankheit oder Urlaub fällt die Leistungsstunde nicht aus.Die derzeitige Angebotsstunde werde ausschließlich aus dem Ergebnis der KLR bestimmt.

 

Frau Stappenbeck erläutert, die 10%-Regelung sei im Jahr 1992 erfunden worden. In den letzten Jahrzehnten habe es im Bereich HZE und Kita einen enormen Anstieg der Ausgaben gegeben.

Der Vorsitzende erläutert, dass ein Platzbedarf von 18% (mit kirchlichen Trägern) der Bezugsgruppe festgelegt worden sei. Ohne kirchliche Träger liege der Bedarf bei 11,4%. Die in der Präsentation der Senatsverwaltung für Jugend an Bedraf vorgestellten Zahlen seien allerdings geringer (höchste Zahl bei den 9-17-jährigen lag bei 17%). Der Vorsitzende folgert es werde seitens der Senatsverwaltung also von niedrigeren Bedarfen ausgegangen als in früheren Planungen.

Frau Stappenbeck erklärt dazu, dass die damalige Planung finanziell nie umgesetzt worden sei. Das große Ziel sei es nun, Fach- und Finanzplanung zu verzahnen. In dieser Zielsetzung gehe die Senatsverwaltung für Finanzen sogar mit.

Herr Kühbauer (Kiezplenum Sparrplatz) fragt nach, warum der Gleichstellungsgrundsatz (öffentliche/freie Träger) nicht praktiziert worden sei.

Frau Stappenbeck erläutert, die objektive Rechtsverpflichtung (nicht freiwillige Leistung!) werde inzwischen auch von der Senatsverwaltung für Finanzen gesehen. Im Bundesgesetz sei festgelegt, dass ein angemessener Anteil für Jugendarbeit bereit zu stellen sei. Die einzelnen Bundesländer haben von als Maßgabe 5 bis 10 Prozent (1991/1992) in ihre Ausführungsgesetze zum KJHG aufgenommen, ohne aber gleichzeitig an dem Thema „Rechtsverordnung“ und Umsetzung dieser Maßgaben zu arbeiten. Demnach sei in den letzten Jahren das Thema „Jugendfördergesetze“ deutschlandweit stärker auf die Tagesordnung gekommen.

Offen sei noch, wie man die Jugendförderung effektiv ins Finanzierungssystem vom Berlin einbaue. Der Versuch, Finanz- und Jugendhilfeplanung zu verzahnen solle ein Versuch dazu sein.

r Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger gebe es zwei unterschiedliche Preise, denn man muss in den Kategorien „Budgetierung“ denken, auch wenn das rechtlich nicht so klar ist. Bei der Budgetierung der öffentlichen Träger würden mehr Umlagen mehr berücksichtigt. Deshalb sei dort die alte Angebotsstunde immer teurer gewesen und das Angebot war beim freien Träger preiswerter. Auch dies solle in Zukunft geheilt werden.

Herr BV Torno (AfD) erfragt wie es denn sei, wenn die Arbeitsgruppen nach § 78 eine Stellungnahme einreichten. und ob man sich seitens der Senatsverwaltung damit befassen werde.

Frau Stappenbeck erklärt, dass dieses Projekt nicht so aufgebaut ist, das die AGen nach § 78 einbezogen sind. Man würde in die JHA´s gehen und die Auseinandersetzungen mit den Ausschussvorsitzenden gern führen. Selbstverständlich werde aber eine Stellungnahme beachtet und besprochen.

Frau BD Lang fragt, wenn die Zuweisung nicht zweckgebunden sein könne und es eine Art unteres Limit gebe (was höher ist als das bisherige), was passiere, wenn dies seitens der Bezirke nicht eingehalten wird?

Frau Stappenbeck stellt dazu die Frage in den Raum, ob eine „negative Basiskorrektur“ ein Lösungsansatz dazu wäre. Bezirke, die das zugewiesene Geld nicht für Jugendarbeit einsetzten, müssten dann die Zuweisungen bei diesem Modell zumindest teilweise zurückgeben.

Eine Zweckbindung der mittel im Gesetz wäre ihr weitaus lieber. Es seien „nur“ 85 Mio. €r 12 Bezirke, die zugewiesen würden. Eigentlich sollte es daher keine Schwierigkeit darstellen, dieses Geld zweckgebunden für Jugendarbeit auszugeben, aber die Lage sei anders.

Frau Goral (Leiterin Jugendamt) teilt mit, dass sie diesen Prozess sehr begrüße. Nicht, weil dieser Prozess zwangsläufig dazu führen werde, dass wir eine abgesicherte Jugendarbeit in Berlin haben werden, aber vermutlich dadurch ein Gesetz auf den Weg gebracht und auch verabschiedet werde, wodurch einige große Schritte in die richtige Richtung getan würden. Es werd kein Weg daran vorbei führen, ein Finanzierungssystem zu finden, das mit der KLR und seiner Systematik zusammen passt.

Herr Kühbauer (Kiezplenum Sparrplatz) berichtet, dass er bisher immer nur ein Abbau der Kinder- und Jugendarbeit erlebt habe. Bundesweit seien über 10.000 Vollzeitäquivalente abgebaut worden. Essse stark darauf geachtet werden, wie nun das neue Verfahren umgesetzt werden.

Der Vorsitzende Herr Siewer bedankt sich herzlich bei Frau Stappenbeck und Herrn Witte und schließt den Tagesordnungspunkt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen