Auszug - Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern
Es wird eine geänderte Fassung eingebracht, die der Vorsitzende, Herr Lötzer, abstimmen lässt.
Das Bezirksamt wird ersucht: bei Verhängung einer Sperre des Hauses, Ersatzwohnungen für die darin lebenden Menschen zur Verfügung zu stellen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Die Menschen im Haus leben derzeit ohne Heizung, ohne Wasser und ohne Strom. Die Wohnungen wurden zimmerweise und zu überhöhten Preisen vermietet. Nicht nur das Fehlen an bezahlbarem Wohnraum, sondern auch Rassismus auf dem Wohnungsmarkt machen es vielen kaum möglich, eine Wohnung zu angemessenen Preisen und in entsprechender Größe zu finden. Manche werden daher in prekäre Wohnsituationen gezwungen. Eigentümer, die solche Situationen ausnutzen und sich an der Notlage der Menschen bereichern, sollten keine Eigentümer sein. Wir fordern die Wiederherstellung der Wohnräume für ein menschenwürdiges Wohnumfeld der Menschen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 GG Abs. 1)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Art. 14 GG Abs. 2)
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD). Die Fraktion der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend. |
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