Auszug - Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 7.1
Gremium: Soziales und Gesundheit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0974/V Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Es wird eine geänderte Fassung eingebracht, die der Vorsitzende, Herr Lötzer, abstimmen lässt.

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

bei Verhängung einer Sperre des Hauses, Ersatzwohnungen für die darin lebenden Menschen zur Verfügung zu stellen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Bewohnbarkeit des Hauses wieder herzustellen, um das Gebäude dem Zweck Wohnen zeitnah zurückzuführen.
Sollten dem Bezirksamt die hierfür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, soll es sich frühzeitig bei der zuständigen Senatsverwaltung um Amtshilfe bemühen und nach Möglichkeit mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft kooperieren.
Parallel dazu soll die Enteignung des Hauses geprüft werden sowie die Geltendmachung der aufgelaufenen Kosten gegenüber dem Eigentümer.


Begründung:

Die Menschen im Haus leben derzeit ohne Heizung, ohne Wasser und ohne Strom. Die Wohnungen wurden zimmerweise und zu überhöhten Preisen vermietet.

Nicht nur das Fehlen an bezahlbarem Wohnraum, sondern auch Rassismus auf dem Wohnungsmarkt machen es vielen kaum möglich, eine Wohnung zu angemessenen Preisen und in entsprechender Größe zu finden. Manche werden daher in prekäre Wohnsituationen gezwungen. Eigentümer, die solche Situationen ausnutzen und sich an der Notlage der Menschen bereichern, sollten keine Eigentümer sein. Wir fordern die Wiederherstellung der Wohnräume für ein menschenwürdiges Wohnumfeld der Menschen.

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1 GG Abs. 1)

 

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Art. 14 GG Abs. 2)

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).

Die Fraktion der FDP ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 
 

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