Auszug - Obdachlosigkeit vermeiden, Wohnen in der Kameruner Str. 5 sichern
Herr BzStR Gothe erklärt, dass er aus diesem Antrag den Auftrag ableitet, zusammen mit Frau Dr. Obermeyer weitere Überlegungen anzustellen, die auf den Änderungen des Zweckentfremdungsgesetzes basieren.
Die Fraktion die Linke legt ein Austauschblatt als Tischvorlage vor. Der zur Abstimmung stehende neue Text soll heißen: „Das Bezirksamt wird ersucht, bei Verhängung einer Sperre des Hauses, Ersatzwohnungen für die darin lebenden Menschen zur Verfügung zu stellen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu verhindern_Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht1 die Bewohnbarkeit des Hauses wieder herzustellen, um das Gebäude dem Zweck Wohnen zeitnah zurückzuführen. Sollten dem Bezirksamt die hierfür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, soll es sich frühzeitig bei der zuständigen Senatsverwaltung um Amtshilfe bemühen und nach Möglichkeit mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft kooperieren. Parallel dazu soll die Enteignung des Hauses geprüft werden.“
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des in dieser Form geänderten Antrages (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
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