Auszug - Schulbauoffensive des Landes Berlin – Aktueller Stand BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende, Frau Schrader, begrüßt zu diesem TOP Gäste vom Stadtplanungsamt. In der letzten Sitzung wurde dazu berichtet. Jetzt habe sich das Bezirksamt Mitte zu einem konkreten Schulbauprojekt verständigt.

Herr BzStR Spallek berichtet einleitend zum konkreten Vorhaben in der Reinickendorfer Str. 60/61 (Haus der Gesundheit-HdG). Das HdG stehe noch auf der Fläche. Im Gegensatz zu vielen anderen Vorhaben der Schulbauoffensive sei das BA Mitte hier frühzeitig gestartet. Allen in der BVV sei bekannt, dass es seit einigen Monaten den Auftrag gab, für das Areal an der Ecke Reinickendorfer Straße/Seestraße ein Blockkonzept entwickeln zu lassen und bestimmte Nutzungen als Parameter zu setzen. Es soll dort das SUZ erhalten und auch eine vierzügige Schule mit Turnhalle und Außenflächen entstehen. Das BA möchte, dass der Bereich Stadtplanung prüfe und erarbeiten soll, ob und wie auf dem Areal noch Platz für ein potenzielles Neubauvorhaben für ein Bürodienstgebäude (im Sinne des HdG-Neu) vorgehalten werden könnte. Die ursprüngliche Idee, das HdG abzureißen und Ersatz zu errichten war noch aus der Zeit, wo die Nutzung der Turmstraße 21 noch nicht verabredet war. Der Auftrag wurde an das Büro Jahn, Mack & Partner gegeben, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie unterschiedliche Varianten zu erarbeiten. Das Ergebnis wurde dem Bezirksamt und danach dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Anhand eines Planes zeigt das Papier Varianten auf und lässt Rückschlüsse zu zu folgenden Fragen:
- ob man sich nur auf dem eigenen Grundstück bewege oder könne man auch einen Teil des  angrenzenden Straßenlandes mitnutzen?
- müsse die Geschossigkeit drei oder vier sein oder könne gemischt oder  komplett vier sein?
- wie sei es mit der gemeinsamen Nutzung der Frei- und Außenflächen durch Schule und SUZ?
- welcher Flächenbedarf ergibt sich nach dem neuen Musterraumprogramm für Schule und welche Konsequenzen ergeben sich unter Umständen daraus für das SUZ in seiner derzeitigen Flächennutzung?

Das SUZ soll nicht nur erhalten bleiben, sondern es soll nach Möglichkeit in derselben flächenmäßigen Ausprägung erhalten bleiben und es soll eine Kooperation mit der Schule geprüft werden. Die Frage der Ausschussvorsitzenden, Frau Schrader, ob das geprüft wurde, könne Herr Spallek nicht beantworten. Er habe keine Nachricht erhalten. Auf der Homepage des Bezirksamtes soll das Konzept veröffentlicht werden. Im Nachgang dieser Sitzung werde das Konzept in Form einer Datei dem Schulausschuss zur Verfügung gestellt.

Anschließend teilt Frau Adam, Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, mit, dass der Standort näher untersucht werden sollte. Der BA-Beschluss sehe vor, dass das Stadtplanungsamt die Federführung in dem Vorverfahren in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Schule und FM habe, so dass man gemeinsam das Konzept, welches Herr Scheffer vorstellen werde, erarbeitet habe.

Anschließend berichtet Herr Scheffer von der Firma Jahn, Mack & Partner anhand einer Powerpoint-Präsentation über den aktuellen Stand. Jahn, Mack & Partner habe den Auftrag für ein Blockentwicklungskonzept vom BA Mitte für den Block 094 erhalten.
Herr BzStR Spallek merkt an und vermittelt, als das Ergebnis dem Bezirksamt Mitte vorstellt wurde, wurden zwei unterschiedliche Zahlen vorgelegt (Verlustfläche des SUZ). Er möchte jetzt nicht in die Diskussion eingehen, ob es ein Verlust sei, wenn auf der Fläche gegärtnert werde auch von anderen oder nicht. Die Zahl sei aufgeführt, sollte aber so klein wie möglich sein. leite sich ein Flächenbedarf ab.

Frau BV Linnemann (SPD) meint, dass bei einer fünfzügigen Grundschule das SUZ mehr Fläche verliere, als bei einer vierzügigen Grundschule. Schaue man sich die Entwicklung der Schüler*innenzahlen in Mitte an, sei eine fünfeinhalbzügige Grundschule notwendig, um andere Standorte durch andere Zuschnitte von Schuleinzugsbereichen zu entlasten. Die Frage stelle sich, hier eine Entlastung zu schaffen. Sie fragt nach den Möglichkeiten, ob durchweg viergeschossige Gebäude gebaut werden könnten? Wieviel mehr Schulräume würde dann zur Verfügung stehen? Bis wann könne ermittelt werden, ob ein Bürodienstgebäude notwendig sei? Herr BzStR Spallek vermittelt, dass die Zügigkeit auf einem Bedarfsprogramm basiere, welches das BA mit formuliere und aufstelle, aber auch von der Senatsverwaltung bestätigt werden müsse. Die Senatsverwaltung habe zu verstehen gegeben, dass sie nur bedingt bereit sei, über eine bestimmte Zügigkeit hinaus zu gehen, auch aus pädagogischen Gründen. Schulen sollen nicht zu groß werden. Im Rahmen der Schulbauoffensive sei standardmäßig die Größe auf vierzügig beschränkt plus einer Dreifelderhalle. Alleine das Aufstapeln der Dreifelderhalle auf 2 x 3 sei schon eine Ausnahme. Das BA arbeite daran, um die Erlaubnis und die Finanzierung zu bekommen. Ob man eine Zustimmung erhalten würde, hier mehr als vierzügig zu bauen, könne Herr Spallek nicht sagen.
Er vermittelt weiter, dass an der Möwensee-Schule ein Modularer Ergänzungsbau zum nächsten Schuljahr 2019 geplant sei, um dort zusätzliche Platzkapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Die Schule in der Reinickendorfer Straße 60/61 sei nach Aussage der Senatsverwaltung per heute für die Fertigstellung 2022/2023 geplant.
Das Bürodienstkonzept werde derzeit erarbeitet. Der Entwurf werde Ende September 2018 erwartet und dann zunächst im BA vorgestellt. Wenn die für das Bürodienstgebäude vorgesehene Fläche in den nächsten 4 bis 5 Jahren nicht genutzt werden sollte, sondern für andere Zwecke, wie z.B. für eine temporäre Schulplatzversorgung, zur Verfüg stünde, stelle sich die Frage, was danach geplant sei? So könne sie auch für Havariefälle, zur Schaffung von Baufreiheit oder anderes genutzt werden. Die Senatsverwaltung habe hier ein gehöriges Wort mitzureden. Da der Schulbau sich am neuen Musterraumprogramm zu orientieren habe, sei das BA nicht ganz frei in seiner Entscheidung. Da habe die Senatsverwaltung mitzureden, auch wenn es um die Finanzierung gehe.

Herr BV Lemke (CDU) dankt für die Ausführungen. Er möchte wissen, wo man sich zeitlich gerade befinde? Könne der Schulausschuss Einfluss nehmen? Herr BzStR Spallek könne nicht beantworten, ob der Schulausschuss Einfluss nehmen könne. Das Bezirksamt habe Hinweise und Anregungen gegeben. Die Architekten müssen schauen, welche kreativen Möglichkeiten es dort gebe. Herr Baustadtrat meint, wenn man relativ klare Vorgaben habe und Flächen knapp sind, können auch in der Regel kreative, flexible und überraschende Ergebnisse dabei heraus kommen. Die Senatsverwaltung habe ihn informiert, dass die Formulierungen des Wettbewerbes für März/April 2018 vorgesehen seien bzw. waren und im Anschluss daran von der Wettbewerbsabteilung auf den Weg gebracht werden. Auch habe die Senatsverwaltung ihn darüber informiert, dass die Fertigstellung für 2022/2023 geplant werde. Baubeginn sei für 2020 vorgesehen. Die Erstellung der EVU (einheitliche Vorplanungsunterlage) sei für 2019 angedacht. Das Thema bewege sich also von heute an in 15, 18 Monaten.
Abschließend vermittelt Herr Spallek, dass es einen Baunutzungsplan gebe, der Gemeinbedarfsfläche Krankenhausnutzung vorsehe. Das Stadtplanungsamt prüfe, ob man jetzt tatsächlich noch einen B-Plan aufstellen müsse oder aber ein Gemeinbedarf Schule vorgesehen sei und ob das im Rahmen von Befreiungen ermöglicht werden könnte. Eine Nutzung einer Gemeinbedarfsfläche zu Gemeinbedarfszwecken sei ähnlicher als Geschosswohnungsbau, Gewerbe, Kohlekraftwerk etc.

Herr BV Gün (SPD) fragt nach, ob das BA vorhabe, mehr Container aufzustellen, da immer mehr Kinder eingeschult werden müssen? Herr Spallek dankt für diese Frage und vermittelt, dass das BA an der Möwensee-Grundschule beabsichtige,  2019/2020 einen MEB zu errichten. Damit werden zusätzliche Schulplätze zur Verfügung gestellt. Schaue man sich die Möwensee-Grundschule und die Anna-Lindh-Grundschule an, so weisen beide Schulen im Einschulungsbereich Schnittflächen auf. Jeder Schulplatz helfe. Man denke weiter darüber nach, auf der Stellplatzfläche an der Reinickendorfer Straße 60/61 ggf. auch temporäre Schulplätze (Container) zu verorten. Und man sei dabei, an der Anna-Lindh-Grundschule selbst durch Errichtung von Containerflächen zusätzliche Schulplätze zur Verfügung zu stellen. 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bezieht sich auf die Diskussion zu einer gemeinsamen Nutzung von Flächen durch das SUZ und die neu zu errichtende Schule. Es solle so geplant werden, dass dies möglich wird. Das Thema der gemeinsamen Flächennutzung werde den Schulausschuss weiter begleiten, wenn es um Schulbaumaßnahmen oder Erweiterungsmaßnahmen gehe. Doppelnutzung sollen ermöglicht werden.
In der Debatte sei es auch, Teile des Weges Iranische Straße eventuell in die gesamt zu beplanende Fläche mit einzubeziehen. Sie fragt nach, ob darüber nachgedacht wurde, den breiten Fußweg zur Seestraße hin etwas einzuschränken? Man könnte hier einen Grünzug im Hinblick auf Lärmschutz und Schmutz planen.
Herr Scheffer teilt mit, dass im Rahmen des Wettbewerbs ein kreativer Umgang mit den Außenflächen möglich sei. Er sagt zu, dieser Möglichkeit auch nachzugehen. Wenn das gewollt wird, müsse man das der Wettbewerbsabteilung kommunizieren. Das Büro Jahn, Mack & Partner müsse eine Machbarkeitsprüfung machen, ob das passe. Man nehme dazu als Vorlage das Musterraumprogramm. Man müsse sich das SUZ anschauen. Ein Meter könnte man hinzugeben, aber die Frage stelle sich dann, ob es wirklich Fläche sei, die dem SUZ was bringe. In der Seestraße nach Norden befindet sich ein Baumbestand. Man hatte schon an die Flächen im Süden gedacht, aber die Flächen seien dem Klinikum übertragen worden.
Herr Spallek teilt mit, dass es einen Gedanke gegeben habe, ein Gebäude an der Seestraße im Sinne einer Schallschutzmauer zu etablieren. Vielleicht gebe es Varianten, wo man durch bauliche Ergänzungen für SUZ-Zwecke einen ähnlichen Effekt erzielen könnte. 

Herr BV Konrad (Piraten) meint, die Idee, die ungedeckten Flächen in der Nachbarschaft zu nutzen, finde er gut, fragt aber nach, ob man darüber nachgedacht habe, wie die heutige Ausnutzung sei? Er findet es spannend, wenn gebaut werde, vorn Container aufzubauen, um Probleme zu lösen. Er fragt sich, inwiefern angrenzender Neubau abbildbar sei? In der Stadt sehe man viergeschossige Bauten eher selten. Wurde darüber nachgedacht, ob man das Gebäude fünfgeschossig bauen könnte?
Herr Spallek teilt mit: Aufzüge seien nicht in erster Linie als Transportmedium sondern zur  Herstellung von Barrierefreiheit gedacht. Je höher der Bau, je länger sei der Weg. Die Kinder sollen ja auf der Freifläche sein und nicht im Treppenhaus. Pädagogen meinen, dass das nur bedingt sinnvoll sei, sechsgeschossig zu bauen. Aufzüge seien dafür nicht vorgesehen. Trotzdem könne man die Frage stellen, wenn ein Schenkel viergeschossig sei, warum das Mittelteil nicht auch viergeschossig sein könnte? In der Adalbertstraße führe man auch diese Diskussion. Dort habe man aber zu wenig Platz zur Verfügung und man müsse höher bauen. Angestrebt werde das aber nicht.
Herr Spallek beantwortet die erste Frage wie folgt: Es befindet sich gegenüber die Hanne-Sobeck-Sportanlage, die nachmittags genutzt werde. Man könnte dort vormittags den Schulsport unterbringen. Weitere Fragen dazu müsse man im Wettbewerb untersuchen. Wenn man hier Synergien erzielen könne, sei das sinnvoll. Die zweite Frage beantwortet Herr Spallek wie folgt: Man stelle fest, dass nicht nur in der Nähe von Schulen, sondern tatsächlich auch in Schulen gebaut werde. In vielen Bereichen habe man im unmittelbaren Umfeld von Schulen Bauaktivitäten durch Wohnungsbau. Teilweise habe man aber auch in Schulen selbst Bauaktivitäten. Einen Idealvariante sei das nicht. Die Bedarfe werden steigen. Herr Gün sprach das ein Stück weit an, wie es im Weddinger Norden aussehe. Über den Südosten von Mitte habe man noch gar nicht gesprochen, Man müsse das Primat so ausrichten, dass es ausreichende und rechtzeitige Bereitstellung von Schulplätzen gebe.

Frau Fuhrmann, Leiterin des SUZ Mitte, führt aus, dass es das SUZ am Standort Seestraße seit 60 Jahren gebe. Das SUZ war niemals Thema in der BVV wegen pädagogischer Probleme oder das Unterricht nicht möglich war. Sie glaubt, alle wollen das gleiche, dass für Schüler*innen in Mitte eine sehr gute unterrichtliche Versorgung vorhanden sei. Das SUZ sei ein außerschulisches, aber unterrichtlicher Lernort. Frau Fuhrmann betont, dass die Schüler*innen hier eine optimale Versorgung erhalten. Die Gartenarbeitsschulen wurden vor 100 Jahren von Sozialdemokraten gegründet und haben sich immer verändert. Anschließend verteilt sie 75 Aufnahmen anlässlich des 60 jährigen Bestehens der Einrichtung. Die Feste werden ausgerichtet für die Schüler*innen, die das SUZ besuchen. 10.000 Schüler*innen und auch Kitakinder besuchen das SUZ im Jahr. Sie findet es nicht gut, wenn einige Flächen vom SUZ für andere Nutzer*innen weggenommen werden. Es handele sich um produktive Flächen. Wenn diese in der jetzigen Planungsvariante wegfallen, könne man die Gartenarbeitsschule schließen. Eine AV von 1980 zu den Gartenarbeitsschulen sei ausgelaufen. Dort sei beschrieben, dass eine Gartenarbeitsschule mindestens 10.000 qm haben müsse, um funktionstüchtig zu sein. Man wäre dann unter dieser Quadratmeterzahl. Man müsse mehr darüber reden, wo die Synergieeffekte liegen. Sie bittet die Ausschussmitglieder, sich die Bilder der Kinder anzuschauen, denn all das, was heute angesprochen wurde, seien die gleichen Themen wie Projektlernen, Handlungsorientierung, Bewegung, gesunde Ernährung, Freude und Wohlfühlen. All die kleinen Projekte, die Herr Thietz erwähnte, werden im SUZ realisiert. Das SUZ ist gelebte Biodiversität. Es sollen Umweltbildungszentren in den Bezirken gefördert werden. Der Standort befinde sich im Bezirk Mitte und funktioniere sehr gut.
Frau Fuhrman regt an zu berücksichtigen, dass man Beete habe. Unter Bäumen könne man keine Beete anlegen. Zu überlegen sei, ob man im Rahmen der Planungen für den Schulstandort aus einer starren Grenze etwas „Mäanderndes“ machen könnte.
Abschließend bedankt sie sich beim Bezirk Mitte, dass die Präsentation zur Verfügung gestellt wurde. Auch das SUZ zerbreche sich den Kopf darüber, was machbar sei und was nicht. Sie betont dabei auch Bedarfe des Jugendamtes. Anschließend werden allgemeine Unterlagen zur Ansicht ausgelegt.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt das Bezirksamt, wie nun weiter verfahren werde? Herr Scheffer vermittelte, dass es eine Machbarkeitsstudie sei. Sie fragt nach, welche Möglichkeiten der Schulausschuss im Sinne dessen was heute besprochen wurde, darauf habe, um Einfluss zu nehmen? Herr Spallek teilt aus Sicht des Schul- und Sportamtes mit und weist darauf hin, dass Schulneubau von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen realisiert, geplant und umgesetzt werde. Der Bezirk arbeite zu und sei daran beteiligt. Das Schreiben des Schul- und Sportamtes wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis übermittelt. Danach sei auftragsgemäß für die jetzt anstehende Tranche,  Grundstücke zu benennen, wo Schulbau aus Sicht des Bezirkes, aber auch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Familie dringend notwendig sei. Das seien die Reinickendorfer Straße 60/61 und die Adalbertstraße 53. Im Rahmen dieser Anmeldung hat das Bezirksamt auftragsgemäß natürlich (liege den Ausschussmitgliedern schriftlich vor) darauf hingewiesen, dass für den Schritt Wettbewerbsauslobung die Architekten die Gegebenheiten vor Ort und die jeweiligen Erfordernisse berücksichtigen sollen. Auf die Frage der Senatsverwaltung, ob es Besonderheiten gebe, habe das BA Mitte habe mit Ja geantwortet. Die Senatsverwaltung solle an das SUZ denken, es solle möglichst erhalten bleiben, Kooperationen im Sinne gemeinsamer Nutzungen sind zu prüfen und entsprechende Setzungen sowohl fachlich wie auch inhaltlich vorzunehmen. Auch soll an das Haus der Gesundheit gedacht werden. In der Adalbertstraße müsse die Senatsverwaltung an den Tennisclub denken, dass er erhalten bleibe oder möglichst zu weiten Teilen eine gemeinsame Nutzung von Flächen im Rahmen der Wettbewerbsverfahren mit betrachtet bzw. geprüft werden. Insofern habe das BA Mitte das schon getan. Er könne den Architekten und Planern nicht vorschreiben, wie sie zu denken haben. Auch könne er der Senatsverwaltung nicht vorgeben, was sie dort als Variante als umsetzbar erachte. Er könne an dieser Stelle nur noch mal wiedergeben, das Frau Senatorin Scheres sagte: „ Für Schulneubauten ist grundsätzlich das neue Musterraumprogramm mit der entsprechenden Auswirkung auf die Flächennutzung anzuwenden“. Grundsätzlich anzuwenden heiße auch, dass man im Einzelfall schauen müsse, wie das vereinbar wäre. Was das letztendlich bedeute, könne er nicht sagen. Er würde hier gerne auf die Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen bzw. Bildung, Jugend, Familie hinweisen.

Herr BV Kurt (Grüne) fragt nach, inwiefern das Bezirksamt Einfluss auf die Senatsverwaltung nehmen könnte, bevor abschließend festgelegt werde, welche Variante genommen werde? Man möchte ausschließen, dass dem SUZ seine Flächen genommen werden. Herr Spallek teilt mit, dass im Rahmen des Senatsbeschlusses zur Schulbauoffensive  beschrieben sei, dass zwar die Senatsverwaltungen für die Planung und Umsetzung der Vorhaben zuständig sei, aber für die Kommunikation und Information an die Schulöffentlichkeit der Bezirk zuständig sei. Herr Spallek habe in einer der letzten Ausschusssitzung dem Schulausschuss vermittelt, dass er das persönlich als schwierig erachte. Er sei so etwas wie der „Bote“. Er könne nicht verantworten, was gemacht werde, weil woanders geplant und entschieden werde. Trotzdem darf er es transportieren und auch vorstellen. Das finde er schwierig. Er finde es schade, dass der Senat so eine Aufgabenteilung beschlossen habe (siehe Adalbertstraße Tennisclub). Dem Ausschuss liege ein Schreiben vor, was der Bezirk möchte. Es liege im ureigenen Interesse, die Beschränkungen und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Im Wettbewerbsverfahren sei man auch im Vorfeld eingebunden und man habe Möglichkeiten die Haltung des Bezirksamtes zu artikulieren. Mit welchem Erfolg, könne er nicht abschätzen, weil dieses Verfahren, wie es jetzt laufe, gänzlich in Berlin zum ersten Mal angeschoben wurde. Am 18.12.2017 habe er im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Bildung gesagt, dass Mitte bestimmte Interessen hege. Ihm wurde entgegen gehalten, das neue Musterraumprogramm soll grundsätzlich angewendet werden. Was das im Einzelfall bedeute, an welcher Stelle und wieviel davon abgewichen werde, könne er nicht mitteilen, denn da befinde man sich noch gar nicht. Das werde in der Adalbertstraße massiver treffen, als das SUZ. Man sollte herausarbeiten und begründen lassen, warum bestimmte Varianten in den vom BA und vom Schulausschuss gewünschten Konstellationen vielleicht doch nicht so gehen.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bedankt sich im Namen des Schulausschusses für die Berichte und für die Beantwortung der gestellten Fragen. Sie hält fest, dass man sich nicht am Ende einer Debatte, sondern am Anfang einer Debatte befinde. Die BVV und auch der Schulausschuss bittet, dass das Bezirksamt berichtet, um auf dem Laufenden zu sein.

Die Präsentation wird den Schulausschussmitgliedern übermittelt.

Abschließend vermittelt Frau Schrader, dass der TOP Schulbauoffensive nicht abgeschlossen sei, sondern er werde zur nächsten Sitzung vertagt. Auch möchte man sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema Sanierungsfahrplan auseinander setzen. Die nächste Sitzung wird am 12.04.2018 stattfinden. Frau Schrader wird sich bemühen, der Einladung in der Ernst-Reuter-Schule zu folgen.

 
 

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