Auszug - Integrationskurse und BAMF BE: N.N. (Regionalkoordination)  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:16 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Ketzel (Regionalkoordination) stellt Frau Gehan vor, die zusammen mit ihr den Bezirk Mitte betreut. Anschließend berichtet sie über das BAMF mit seinen Strukturen und Aufgaben. Neben Asyl und Integration sei man auch für die Migration, Migrationsforschung, die Verwaltung des Ausländerzentralregister und die Radikalisierungsprävention zuständig. In der Außenstelle Berlin gebe es seit 2005 eine Koordinationsstelle für Integration. Man sei für alle Bezirke mit Ausnahme von Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick verantwortlich, da diese von Brandenburg aus betreut werden. In Berlin gebe es 101 Sprachkursträger, die vom BAMF betreut werden. Die Aufgaben hierbei seien die Verwaltungs- und Kursprüfung. Weitere Betreuungen gebe es in Form von Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdiensten.

 

Frau Ketzer gibt einen Überblick über die Integrationssprachkursen und deren unterschiedliche Varianten:

 

Intensivsprachkurse mit 400 Stunden und zusätzlich 30 Stunden Orientierungskurs. Diese sind für Teilnehmer gedacht, die bereits Deutsch können, Akademiker oder besonders schnell Lernende. Diese Kurse werden jedoch selten angeboten, da es sich immer wieder herausstellt, dass das Zielniveau B1 nach der angesetzten Stundenzahl von vielen nicht erreicht werde.

Allgemeiner Integrationssprachkurs mit 600 Stunden und zusätzlich 100 Stunden Orientierungskurs. Dieser sei 2016 im Bereich Orientierung von 60 auf 100 Stunden aufgestockt worden.

Zusätzlich werden noch Spezialkurse wie derrderkurs, Jugendintegrationskurs, Elternkurs, Frauenkurs und den Alphakurs mit jeweils 900 Stunden angeboten.

 

r alle Kurse (außer dem Alphakurs) finde nach der vorgegeben Stundenanzahl der sogenannte Deutschtest für Zuwanderer statt. Dieser wurde speziell entwickelt, da die früher abgelegte telc Prüfung von vielen nicht geschafft worden sei. Der Deutschtest für Zuwanderer befinde sich zwischen Sprachniveau A2 und B1. Auf dem Zertifikat werde jedoch das Sprachniveau B1 festgehalten.

 

Dem Anschließend käme nach 100 Stunden Orientierungskurs der Multiple Choice Test Leben in Deutschland. Damit dieser Test auch als Einbürgerungstest anerkannt werden kann,ssen 15 von 33 Punkten erreicht werden. Bei einem Nichtbestehen könne man einen Wiederholungsantrag stellen. Bei weiterem Nichtbestehen gebe es die Möglichkeit, an einem Berufssprachkurs teilzunehmen (Sprachniveau von A1-C2). Beim Bestehen der beiden Tests gebe es vom BAMF das Zertifikat Integrationskurs.

 

Als Problem sieht Frau Ketzel, dass die Anzahl der Analphabeten, die einen Kurs besuchen, sich stark häufen würde. Sie ist froh, dass es Träger gebe die auch diese in ihre Sprachkurse aufnehme. Frau Ketzer informiert abschließend, dass 80% der Teilnehmer von den Kosten befreit seien. EU Bürger beispielsweise müssten die Kosten tragen und könnten nach bestandenem Zertifikat einen Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrages (50%) stellen. Frau Ketzel verteilt Flyer zum BAMF und beantwortet im Nachgang Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau BV Linnemann (SPD) möchte wissen, wie man sich eine Kursprüfung vorzustellen habe. Frau Ketzel erklärt, dass man prinzipiell unangekündigt bei den Trägern erscheine. Man prüfe dann, ob die Kursprogression richtig sei, wie viele Teilnehmer die Kurse haben, wer unentschuldigt fehle, ob Teilnahmelisten ordentlich geführt werden, alle Unterschriften vorhanden sind und ob die richtigen Lehrbücher benutzt werden. Außerdem finden in den Pausen Befragungen von Kursteilnehmern statt. Bei der Verwaltungsprüfungssen beispielsweise die Originalzulassung und Einstufungstests vorgelegt werden.

 

Frau BV Linnemann (SPD) fragt, ob es keine glichkeit gebe Spezialkurse r Analphabeten bereitzustellen. Frau Ketzel erklärt, dass man bereits Alphakurse habe, bei der die Teilnehmer vorher eingestuft werden. Es falle auf, dass es wenig Primäranalphabeten gebe und die Mehrzahl funktionale Analphabeten seien. Der größte Teil käme aus der Türkei/ Ostanatolien, die nur ein paar Jahre die Schule besucht hätten. Im letzten Jahr habe man das Alpha-Bündnis Berlin Mitte gegründet, dessen Ziel es sei, die Situation von Funktionalen Analphabeten zu verbessern.

 

Frau BD Karci (die Linke) möchte wissen, wie die Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung aussehe.

Frau Ketzel erklärt, dass man mit Herr Germershausen (Integrationsbeauftragter des Senats von Berlin) zusammenarbeite und regelmäßige Sitzungen stattfindenrden. Zusätzlich arbeite man mit dem Jobcenter zusammen und nehme am Integrationsbeirat teil.

 

Frau BD Karci (die Linke) bittet darum, die Auswahlkriterien für Träger der Integrationskurse näher zu erläutern. Frau Ketzel informiert, dass die Kriterien zum 01.01.2018 verschärft wurden. Das K.O.-Kriterium, dass ein Qualitätszertifikat vorliegen muss, wurde neu hinzugefügt. Weitere Kriterien seien u.a. die Größe der Unterrichtsräume (mind. 2 für 20 Teilnehmer), aktive Kooperation mit anderen Kursträgern (und deren Dokumentation), eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz, eine Schufa-Auskunft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Sprachvermittlung r Erwachsenen. Die Zulassung habe dann für drei Jahre Bestand.

 

Frau BD Karci (die Linke) erkundigt sich darüber, ob die Träger bei der Unterrichtsgestaltung und der Klassengröße mitentscheidenrfen. Frau Ketzel verneint dies und erklärt, dass die Träger Vorgaben einzuhalten haben. Bei der Teilnehmerzahl gebe es Höchstgrenzen, an die sie sich halten müssen. Für die Unterrichtsgestaltung gebe es keinen Lehrplan, aber ein Konzept in dessen Rahmen man sich bewegen müsse.


Herr BV Lötzer (die Linke) bittet um Erläuterung, wer die Kurse und deren Qualität evaluiert. Frau Ketzel berichtet, dass die Firma Ramboll im Auftrag des Bundes Gutachten erstellt. Die Abschlussberichte stünden auf dem Internetauftritt des BAMF zur Verfügung.

 

Herr BV Wehlus (AfD) möchte wissen ob eine altersmäßige Differenzierung stattfinde. Frau Ketzel verneint dies und merkt an, dass man versuche Ältere in Spezialkursen unterzubringen, da Intensiv- und Allgemeinkurse teilweise ungeeignet seien.

 

Frau Gehan berichtet über Zahlen und Besonderheiten der Integrationskurse. Sie erklärt, dass sie eng mit dem LAF zusammenarbeite und sich wöchentlich mit diesem treffe. Das LAF verpflichtet Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive seit August 2017 (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) an Integrationskursen teilzunehmen. Diese vom LAF Verpflichtenden nehmen so auch am Pilotprojekt „Zentrale Einstufung an der neu eingerichteten Test-und Meldestelle Berlin“ teil. Dabei wird zentral ein Einstufungstest durchgeführt, dem aufbauend ein individuelles Angebot herausgesucht und empfohlen, welches aber nicht nutzen werden muss.

 

In Mitte allein gebe es 25 Kursträger für Integrationskurse. In Berlin gab es letztes Jahre 30.000 Teilnehmer und 1.010 begonnene Kurse. In Mitte verteilten sich die Kurse wie folgt: Allgemein 55,6%, Alphakurse 29,6%, Frauen-und Elternkurse 6,6% Jugendintegrationskurse 5,6%, Zeitschriftlernerkurse 2,6%. Die Prüfung legten im vergangenen Jahr 3.490 Teilnehmer ab, davon schafften 48,85% B1, 40,78% A2 und 10,37% blieben unter A2.

 
 

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