Auszug - AmMa 65 – Wie kann der Vorkauf gelingen?  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0950/V AmMa 65 – Wie kann der Vorkauf gelingen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wann wird die Abwendungsvereinbarung an den Käufer der Amsterdamer Str.14/ Malplaquetstraße 25 versendet?

Herr BzStR Gothe antwortet: „Wir beabsichtigen die Abwendungsvereinbarung Anfang Januar 2018 auszustellen. Den Entwurf habe ich dabei. Es setzt jedoch voraus, dass ein Dritter da ist, der das Haus erwerben möchte. Nur dann kann dem Käufer eine Abwendungsvereinbarung vorgehalten werden. Aktuell gibt es zwei potenzielle Kandidaten, die WBM und ein Stiftungsmodell, das die Mieterschaft selbst „an Land gezogen“ hat, die das Bezirksamt zum Kauf für das Land überzeugen möchte.“

 

  1.                 Was beinhaltet die Abwendungsvereinbarung?

Herr BzStR Gothe antwortet: „Die Inhalte lehnen sich an die Abwendungsvereinbarung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg an. In den nächsten 20 Jahren, bzw. mindestens während des Bestehens des Milieuschutzgebiets, keine Umwandlung erfolgen darf, der Abriss nicht vorgenommen werden darf, dass energetische Sanierungsmaßnahmen bald durchgeführt werden, dazu eine Rechgtspflicht besteht. Das Bezirksamt werde noch aufnehmen, dass bei Leerstand oder bei Wiedervermietung die Verordnungs[…] eingehalten werden müssen, weiter, dass die kiezüblichen Verordnungsmieten im Fall von Modernisierung eingehalten werden müssen, welche Maßnahmen durchgeführt werden können und im Umkehrschluss, auf welche Maßnahmen kein Recht besteht.“

 

  1.                 Kann der Zeitplan zu Anwendung des Vorkaufsrechtes eingehalten werden?

Herr BzStR Gothe antwortet: „Der Zeitplanm zur Anwendung des Vorkaufsrechts kann definitiv eingehalten werden. Die Verwaltung hat ergänzt, dass Einhaltung des Zeitplans unter Berücksichtigung der außerordneltich beschränkten Ressourcen glich sei, unter der Voraussetzung, dass diese nicht für die Beantwortung von Anfragen reduziert werden [mit einem Augenzwinkern].“

  1. Wie steht das Bezirksamt zu einem Modell der Selbstorganisation durch die Mieter*innen nach einem erfolgreichen Vorkauf des Hauses?

Herr BzStR Gothe antwortet: „r den interessanten Fall, dass sowohl die WBM als auch die Stiftung das Vorkaufsrecht ausüben wollen, würde das Bezirksamt auf die Stiftung zugehen.“

 

Frau BV Meyer von der Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass die Betroffenen zum Teil falsch informiert würden, dass ihre Hoffnung genommen wird, durch die Anwendung des Vorkaufsrechts, die Verdrängung aus den Wohnungen abwenden zu können, so z.B. in der Hochstädter Straße, Reinickendorfer Straße, Schulstraße, und weitere. Diese seien verschlafen worden. Ihre Anfragen, die bereits seit Monaten noch nicht beantwortet seien, stehen weiterhin aus. Sie äert ihren Unmut darüber, dass die Hinweise und Anfragen mit Scherzen kommentiert werden. Komme man den gestellten Aufgaben nach, könne man scherzhaft antworten, andernfalls sollten die Scherze besser ausbleiben.

 
 

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