Auszug - Barrierefrei durch die Hauptstadtmitte
Welche Möglichkeiten hat das SGA? Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Für die Umsetzung von Gehwegabsenkungen werden den Bezirken jährlich Haushaltsmittel aus dem Förderprogramm „Fussverkehrsstrategie für Berlin“ barrierefreie öffentliche Räume der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt. Der Fachbereich Straßenaufsicht/ Straßenunterhaltung vom SGA Mitte stellt jährlich eine eigene Planung der umzusetzenden auf. Die Vorschläge für die entsprechenden Baumaßnahmen werden zum Jahrebeginn durch die Bezirksingenieure auf Grundlage eigens mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung vorabgestimmt festgelegt und danach bei SenVK zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet. Bei der Auftragaufstellung werden insbesondere Bereiche mit hohem Fussgänger*innenaufkommen im Bereich von Einkaufszentren und ÖPNV[…]-pflichtig. Darüberhinaus wird darauf geachtet, dass die einzelnen Maßnahmen möglichst räumlich in einem engen Zusammenhang stehen, um hier Bereiche mit einer durchgehenden Barrierefreiheit zu erzielen. Aktuelle Beschwerden und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern oder Institutionen werden berücksichtigt. Als weiteres Kriterium zur Priorisierung der Maßnahmen dient die vorhandene Bordhöhe. Entsprechend dem Grundsatz „je höher der Bord auftritt, desto größer die Einschränkung für Menschen mit Gehbehinderung“ werden diese Stellen vorrangig im Programm aufgenommen. Neben der Umsetzung des Förderprogramms ist das SGA als gem. §7 Abs. 2 Berliner Straßengesetzt gehalten, iIm Rahmen seiner Leistungsfähigkeit, die öffentlichen Straßen zu bauen und zu unterhalten, zu verbessern und zu verändern, dass im regelmäßig Verkehrsbedürfnis auch von Menschen mit Behinderung genüge getan wird. Insofern werden auch keine der bezirklichen Straßenerhaltungsmittel für Maßnahmen der Bordabsenkung verwendet. Einmal das Sonderprogramm, zum anderen Bezirksmittel. Die Priorisierung der Maßnahmen richtet sich dabei ebenfalls an die vorab beschriebenen Kriterien, also möglichst zusammenhängende Gebiete schaffen, Umsteigesituationen im öffentlichen Raum oder für Einkaufszentren. Im Zusammenhang mit der geplanten Gehwegsanierung werden die vorhandenen Bord[…] regelmäßig berücksichtigt und ebenaflls angepasst.“
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Die Baumaßanhmen werden in Bezug auf die Vorgaben der Ausführungsvorschriften des schon zitierten § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege geplant und ausgeführt. Wie ich eben bereits beschrieben habe, ist der Baulastträger verpflichtet, die öffentlichen Straßen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit so zu bauen, dass auch die Belange von dem Straßenverkehr besonders gefährderten Personen sowie von Menschen mit Behinderungen […], das sind auch gefährderte Personen, wie z.B. […]. Die vertragerechte Ausführung der Arbeiten wird dann durch die vom SGA beauftragten Straßenbauunternehmern ausgeführt. Diese wird durch die eigenen Außendienstmitarbeiter des SGA überwacht und die Ausführung dadurch sichergestellt. Das Ordnungsamt ist bei diesen Maßnahmen nicht an der Durchführung beteiligt, erteilt hierfür aber die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für notwendige Baustellenabsicherung, sofern es denn erforderlich ist.
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Eine derartige Übersicht liegt dem SGA nicht vor. Hierzu bedarf eines flächendeckenden, rechnergestützten Erhaltungsmanagementssystems. In der letzten BVV habe ich zum Entwicklungsstand dieses Managementssystems schriftlich Auskunft gegeben. Da sind Senatsverwaltungen und Bezirksverwaltungen dabei, es zu harmonisieren und weiterzuentwickeln. Entsprechend der Forderung des Abgeordnetenhauses und des Rechnungshofes wird an genau an diesem Erhaltungsmanagementssystem zur zeit gearbeitet, auch mit Unterstützung der Senatsverwaltung. Die Straßenbefahrung wird flächendeckend durchgeführt, um einen Status zu ermitteln und diesen auch zu kartieren. Ziel ist es, dass wir im Jahr 2020 in Berlin ein derartiges lauffähiges Programm haben, was eine solche Überwachung und Transparenz ermöglicht.“
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Das Bezirksamt Mitte arbeitet auf Grundlage des Landesgleichberechtigungsgesetzes. Ein Behindertenbeirat, der gem. § 7 des Landesgleichberechtigungsgesetzes das Bezirksamt, die BVV sowie die Behindertenbauftragte berät. Die Arbeit dieses Gremiums wird durch die Behindertenbeauftragte, die als Geschäftsführerin […], unterstützt. Die Förderung der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, z.B. „barrierefreies Bauen“, „Bundesteilhabegesetzt“ o.ä., liegt wiederum in der Zuständigkeit der jeweiligen Ämter. Ein Landesprogramm „Barrierefreiheit“ existiert nach Wissen der Behindertenbeauftragten nicht. Das Bezirksamt fordert im Rahmen des Masterplans bezirklicher Integrations[…] 2016/2017 das Projekt „Brücken ins Hilfesystem“, mit 45.000,- €. Diese Förderung wird auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Die Arbeit von Mobilitätsdienste, Prioritätensetzung bei der Maßnahmebewilligung des Jobcenters sichert Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten den Fortbestand der Angebote.“
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Die Bauordnung Berlin regelt in § 50 die Anforderungen an die Barrierefreiheit konkret und verbindlich. Das Stadtplanungsamt bezieht bei alten Projekten, wie z.B. das Poststaion, Sachverständige für barrierefreies Bauen ein, um konkrete Bedarfe […] Leitsystem und deren Umsetzung zu verwirklichen. Die Behindertenbeuaftragte ist keine Sachverständige für barrierefreies Bauen. Sie berät Planungen und diskutiert Lösungsvarianten im Rahmen von Erfahrungen und Grundlagen der Vorgaben. Sie gibt bei Einbeziehung oder nach Kenntnisnahmen Stellungnahmen zu Bauvorhaben ab und nimmt im Rahmen der Mitwirkung innerhalb der AG […] Einfluss auf die Beachtung der Durchsetzung von Barrierefreiheit. Da ist sie natürlich ein nicht zu ersetzender Gesprächspartner, der einen sehr großen Erfahrungsschatz hat und weiß, was in anderen Bezirken in anderen Zusammenhängen getan wird, was möglich ist und kann somit kreative Ideen einbringen. Im Stadtentwicklungsamt achtet die Bauaufsicht auf die Barrierefreiheit bei Bauprojekten. Bei öffentlichen Gebäuden ist das jeweils planende Amt für die Barrierefreiheit verantwortlich.
Frau BzStRätin Weißler antwortet: „Das Bezirksamt stellt bereits bei der Planung von Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenland sicher, dass die Belange der Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dazu gibt es eine regelmäßige Kommunikation und die Abstimmung mit den Behindertenverbänden. Bei der Werbetafel handelt es sich hier um eine dauerhafte Sondernutzung, welche im Zuge der Baumaßnahmen nicht entfernt wurde.
Frau BV Dietzsch von der Fraktion der FDP erkundigt sich zur Klärung des Sachverhalts, dass die Verantwortung des barrierefreien Bauens auf sämtliche Ämter verteilt sei, auf Erfahrungen basiere und nicht bei einer Person liege, die alle Bereiche überwacht. Frau BzStRätin Weißler bestätigt dies.
Herr BV Torno von der Fraktion der AfD richtet sich an Frau BV Dr. Briest mit einem Zitat von Evelyn Beatrice Hall: „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.", nimmt Bezug auf die verabschiedende Rede Frau Dr. Briests und kommentiert, ihre Worte seien nicht durchdacht. Auf diese Große Anfrage beziehend berichtet er, dass die Fraktion der AfD einen ähnlich gesinnten Antrag einreichte unter der DS 0705/V, der im gestrigen Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen abgelehnt wurde. An Frau BzStRätin Weißler richtet er die Frage, wie das SGA sicherstelle, dass die in der AV Geh- und Radwege geregelten 30cm nicht überschritten werden.
Herr BV Schneider von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert, dass seine Fraktion in der vergangenen Wahlperiode beantragt hatte, die systematische Absenkung der Bordsteine vorzunehmen, um an nötigen Stellen die Barrierefreiheit sicherzustellen und plädiert weiterhin für dieses Vorgehen. Er erkundigt sich nach der Anzahl der bereits erfolgten Umsetzungen.
Frau BzStRätin Weißler erklärt, dass nicht nur eine Einzelperson berät. Die Förderung über die Förderprogramme setzt die Einhaltung konkreter Kriterien voraus, sowie der Regelungen aus der Bauordnung. Der Beirat sei grundsätzlich ein guter Kommunikator. Die Anzahl der Umsetzungen sei ad hoc nicht bekannt.
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