Auszug - Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für das Gebiet Nikolaiviertel
Herr BzStR Gothe empfiehlt, den TOP zu vertagen. Zur Motivation und Intention zur Erhaltungssatzung soll eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden, um alle Fragen zu beantworten. Diese wird voraussichtlich im Januar oder Februar 2018 stattfinden. Danach soll die DS erneut im Ausschuss zur Abstimmung gestellt werden.
Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden räumt der Ausschuss jedem/jeder anwesenden Interessenvertreter/in aus dem Nikolaiviertel 3 Minuten Rederecht ein, um die Sachlage zu bewerten.
Herr Kassan (IG Nikolaiviertel) begrüßt den Vorschlag des BzStR, dass sich der Ausschuss erst nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit der Vorlage beschäftigt.
Für Herrn Weitling (Mietervertretung Nikolaiviertel) bestehen folgende Problemlagen und Fragen: - Grundsätzliche Regelungen werden begrüßt - Satzung soll nicht die Innenhofgestaltung blockieren - Klärung der Genehmigungsvorbehalte bei der Sanierung der Innenhoffassaden und der Schaffung von straßenseitig nicht einsehbaren Dachterrassen - Inwieweit besteht die Möglichkeit die Fassaden von 1987 zu verändern? - Welche Möglichkeiten gibt es bei verkehrlichen Veränderungen, z. B. Radwege?
Herr Sommermeier (WBM Bereichsleiter) plädiert dafür, dass die Verordnung nicht die von allen gewünschte Lebendigkeit einschränkt. Das Viertel soll weiterhin lebenswert bleiben. Die Gestaltung der Schaufenster hat einen großen Einfluss auf die Wirkung des Quartiers.
Der TOP wird vertagt.
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