Auszug - "Aktuelles zu Leerständen"
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BzStaRin Frau Dr. Obermeyer berichtet, dass es 158 Amtsermittlungsverfahren bezüglich eines nicht genehmigten Leerstandes gebe und 475 Verfahren bei denen es Anträge auf Genehmigungen eines Leerstandes gebe, deren Berechtigung geprüft werde. Auf Nachfrage von Herrn Bertermann (Grüne) merkt Frau BzStaRin Dr. Obermeyer an, dass es schwierig sei jedem einzelnen Hinweis auf Leerstand nachzugehen, da es über 2000 Antragsverfahren zu prüfen gebe und derzeit 400 Klagen sowie 1400 Widerspruchsverfahren im Umlauf seien. Des Weiteren müssten die Ressourcen beachtet werden, da bei jeder Prüfung auf Zweckentfremdung von Wohnräumen ein Verfahren eingeleitet werde, was auch bezahlt werden müsse. Herr Bertermann würde sich hinsichtlich der Leerstände eine Übersicht wünschen, aus der hervorgeht, wie viele Zweckentfremdungen genehmigt wurden und welche Begründung damit einhergeht. Das Bezirksamt sichert zu den Ausschussmitgliedern dahingehend eine Liste zukommen zu lassen. Herr Rinner (Amtsleitung Bürgerdienste) ergänzt, dass im Regelfall eine Genehmigung erteilt werde, sobald der Verfügungsberechtigte eine Absicht zur Sanierung äußert. Somit würden in der Statistik nahezu alle Anträge als positiv beschieden werden.
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