Auszug - Prostituiertenschutzgesetz zügig umsetzen
Im Vorfeld erklärt BzBm Herr von Dassel, dass das Prostituiertenschutzgesetz viele Facetten habe. Genehmigungs- und Ordnungsrechtlich bestünde es aus einer gesundheitlichen Pflichtberatung für alle Prostituierten. Diese Beratung finde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg statt. Darüber hinaus gebe es noch eine, von der gesundheitlichen Pflichtberatung getrennte, allgemeine Beratung, die das Steuerrecht und die Kriminalitätsprävention beinhalte und auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg stattfinde. Die Zuständigkeiten für die Prostitutionsstätten lägen ausschließlich bei dem Ordnungsamt des Bezirkes, in dem die Prostitutionsstätte liegt. Es liegt zudem ein Schreiben der Senatsgesundheitsverwaltung zu offenen Fragen der Bezirke hinsichtlich dieses Themas vor. Herr BzBm Herr von Dassel sichert zu, dieses Schreiben an die Ausschussmitglieder weiter zu leiten. Viele Fragen blieben jedoch noch ungeklärt. Frau Cegla (CDU) erwähnt abschließend, dass die Idee des Antrages der Schutz der Prostituierten sei, der durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes verbessert werden könne. Zudem solle versucht werden die im Bereich der Prostitution stattfindende Begleitkriminalität einzudämmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Änderungsantrages (4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU und 1 Enthaltung der Fraktion der AFD.
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