Auszug - Mietverlangen für muttersprachlichen Konsularunterricht  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0795/V Mietverlangen für muttersprachlichen Konsularunterricht
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Nedim Bayat 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Was sind die konkreten Gründe, die das Bezirksamt dazu veranlasst haben, von der bisherigen Praxis der kostenlosen Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten abzuweichen und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft diese Maßnahme?

Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Bayat, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte für das Bezirksamt, das in eigener Zuständigkeit ihre Anfrage wie folgt: Ich glaub, wir haben, wenn ich mich recht erinnere oder mir jetzt einbilde, auch im letzten Schulausschuss darüber Auskunft gegeben und insbesondere und ergänzend ist ja auch für diejenigen hinreichend über den Vorgang berichtet worden. Natürlich beantworte ich Ihre Frage dennoch und … ergänzend, weil das eine oder andere Detail vielleicht noch nicht bekanntgegeben wurde. Bereits im Jahr 2015, ich meine, es war im Oktober, wurde das Thema im Bezirksamt diskutiert, war auch Gegenstand einer Beschlussfassung. Das hieraus resultierende Ergebnis war die definitive Erwägung eines Nutzungsentgeltes. Die Entscheidungsgrundlage war insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Form, dass alle Angebote außerhalb des Schulunterrichtes in Räumen der Schulen entgeltpflichtig sind, es sei denn, sie würden von Anbietern durchgeführt werden, die ihre Natur bereits Kriterien, für die Entgeltüberlassung gemäß Bezirksamtsbeschluss 10 53 und Bezugnahme auf die Anlage 3 entsprechen. Spezifisch der Bezirksamtsbeschluss, der über die Nutzung der Entgeltordnung für Räume und Freiflächen im Bezirk Mitte von Berlin beschreibt, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen in der Anlage 3, wo die Absätze aufgeführt, die reichen von 100prozentiger Avisierung, zum Beispiel BVV-Fraktionen über 50 %, aber schreibt eben auch, wer keine …erhält. Konsulate gehören nicht dazu, zu den aritiert werden, im Rahmen dieser Entgeltordnung

  1. Welcher weiterer Unterricht in der Muttersprache wird durch ausländische Konsulate im Bezirk Mitte durchgeführt und welche Schulen sind hiervon betroffen?

Herr BzStR Spallek antwortet: Hier muss ich gestehen, ist die Antwort auch für mich überraschend. Warum? Sie sprechen ja offenbar den Konsulatsunterricht der Türkischen Republik an, die ja an mehreren Schulen über einen längeren Zeitraum wiederum beantragt von der Senatsverwaltung durch zu führen. Im Antrag ist, gemäß unserer geltenden Nutzungs- und Entgeltverordnung besprochen worden, dass wir auf dieser Grundlage keine Gründe eingesehen haben, aber das damit verbundene Entgelt genommen haben. Und darum hat sich grad der Streit entfacht. Nichts desto trotz: Deswegen findet derzeit in meiner Situation kein Konsulatsunterricht der Türkischen Republik statt, auch bei Bescheid unter dem jederzeitigen Widerruf erlassen wurde, dass das entsprechende Entgelt vor Nutzungsbeginn zu zahlen sei. Ich hatte in der letzten Zeit gefragt, ob ein Geldeingang zu verzeichnen ist. Das wurde vom Fachamt verneint. Ich gehe davon aus, dass immer noch kein Geld eingegangen ist. Unabhängig davon, jetzt kommt das Überraschende: Gemäß neuen Informationen wird an der Grundschule Neues Tor und an der Grundschule am Koppenplatz seit Beginn des laufenden Schuljahres herkunftssprachliche Ergänzungsunterricht angeboten. An diesen beiden Standorten wurden von den jeweiligen Schulleitungen eigenständig Kooperationsverträge für den entsprechenden Konsulaten getroffen. Das betrifft eine Kooperationsvereinbarung mit dem, ich verkürz das jetzt mal, mit der Botschaft von Portugal und es betrifft, das war die Grundschule Neues Tor (weil Sie auch fragten, welche Schule, welchen Unterricht). Und es ist für, es müsste, kann ich mal nachschauen, für die Republik Italien die Grundschule am Koppenplatz sein. Sie fragen weiter:

  1. Was beabsichtigt das Bezirksamt zu tun, um den muttersprachlichen Sprachunterricht im Bezirk sicherzustellen?

Herr BzStR Spallek antwortet: Jetzt kommt wieder die Berliner Zuständigkeitsantwort. Die Planung und Gestaltung der Unterrichtsinhalte sind Thema oder in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, weil es sich hier um eine sogenannte innere Schulangelegenheit handelt. Kommt konkret bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung Umsetzungen Hilfestellungen leisten. Wie und in welcher Form müsste man dann schauen. Ich glaube aber auch, dass durch die Diskussion, über die eben klar geworden ist, die Senatorin hat sich dazu mittlerweile auch geäert, dass sie den Bedarf sieht, hier über in staatlicher Zuständigkeit stattfindende Angebote zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen. Planung gilt für mich, warum das in den letzten 5-7 Jahren nicht geschehen ist? Können Sie Frau Scheres selber fragen, aber da es eine schulinnere Angelegenheit ist und wir hier „nur als“ der Mieter auftreten, sind wir natürlich in diesem Sinne auch an unsere geltende Entgeltordnung, Nutzungsverordnung gebunden. Das haben wir getan. Und die Frage, die Sie vielleicht noch nicht gestellt haben, gestellt haben rden vor weg zu nehmen, weil ich ja selber davon überrascht war, davon betroffen war bei der Abfrage: Gibt es denn eventuell, obwohl wir es uns gar nicht vorstellen können, über die aktuelle Diskussion hinaus, die wir ja sehr intensiv geführt haben, etwa weitere Kooperationen, von denen wir keine Kenntnis haben, dass aus Ihrer Fragestellung heraus ist zwar genannt worden, hat uns zum Einen überrascht und zum anderen wird das Gegenstand einer internen Erörterung sein. Auf welcher Grundlage? Denn nach unserem Verständnis ist das Bezirksamt Mitte Verwalter der Räume. Uns sind weitere Nutzungen der Räume …dem Bezirksamt abzustimmen und durch das Bezirksamt zu genehmigen. Nach meinem ersten Eindruck hat diese Abstimmung im Vorfeld von den 2 genannten Schulen vielleicht so nicht stattgefunden. Ich möchte aus meiner Erfahrung des letzten Jahres nichts ausschließen, aber, ich hab bisher keine positive Kenntnis, dass es vorher ein Abstimmungsbedarf bzw. eine Abstimmung gegeben hätte oder letztendlich sag ja, könnt ihr bzw. logischer Weise hätte ja dann das Bezirksamt selber die Kooperationsvereinbarung oder Überlassung erklären müssen. Und da die …Schule und jeweiliger Botschaft bzw. vom Senat getroffen wurde scheint es so zu sein, dass das Bezirksamt davon nicht vorab in Kenntnis gesetzt wurde. Ob das auf Überlassung von Wert ist, die wir nachträglich anzeigen oder ähnliches, das wird dann erst die Zeit zeigen. Dazu sind auch für mich Informationen … die es dann erhalten immer eine Überraschung…

Herr BV Bayat (SPD) fragt nach: Herr Spallek vielen Dank für die Antwort. Sie sehen, was so eine Anfrage manchmal für eine Überraschung noch im Bezirksamt noch in der Verwaltung vorkommen können. Im Ausschuss sieht es ja da, läuft, aber es läuft halt anders. Die Frage ging ja deswegen rein, weil das Mietverlagen parallel zu den Medienberichten plötzlich auftauchte, und es wundert mich persönlich, warum plötzlich in dieser Diskussion um den Konsularunterricht, insbesondere im türkischen Bereich, das ist das eine. Sie haben auch die 1. Frage etwas ausweichend beantwortet. Die letzte Frage ging dahinein, wenn das Türkische Konsulat hier in dem Falle kein Unterricht mehr anbietet, wäre es natürlich für die Integration, für die Sprachbildung, wichtig, muttersprachlichen Unterricht auch anzubieten. Jetzt gehe ich nicht davon aus, dass es direkt eine Schule ist, sondern auch außerhalb der Schule ist. Weil, bei uns in Mitte wäre es wichtig. Dahingehend war meine Frage, ob Sie sich hier etwas darunter vorstellen könnten, ob das was angedacht ist? Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Bayat, sehr geehrte Damen und Herren, das geht nicht, wie auch der Botschaftsrat bzw. stellvertretende Generalkonsul versucht hat, zu generieren, zu unterstellen, da es aufgrund der aktuellen politischen Spannungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkischen Republik belegen, dass gerade jetzt das Thema aufkommt, habe ich hoffentlich Ihnen belegen können, nachdem dieses Thema ja nicht erst seit Anfang des Jahres diskutiert wird, sondern das Bezirksamt Mitte bereits im November 2015 einen entsprechenden Bescheid für einen … wurde. Ich glaube, das nächste Mal im Mai 2016 deutlich vor diesen zunehmenden Spannungen, die für alle, glaube ich nicht besonders förderlich sind, ohne jetzt, wie man in Folgestandpunkt zu wollen, …den Bezirksbürgermeister sich auch mit dieser Frage täglich auseinander gesetzt hat. Warum jetzt damals getroffene Festlegungen hier auch im Bezirksamtsprotokoll notiert ist, der Beschluss gefasst wurde oderd letztendlich auch in einen, ich nenne es mal Bescheid oder in einer Bestätigung zur Nutzungsüberlastung, wo ein Entgelt festgesetzt ist, warum dieses dann letztendlich damals nicht eingetrieben wurde und nachgehalten wurde, ist vielleicht mannigfaltig, hat vielleicht damit zu tun, dass das Schulamt für lange Zeit ohne Leitung war (wechselnde Leitung, die Mitarbeiter krank waren, der Personalübergänge und ähnliches). Ist ja wirklich einer Begründung, aber eben auch der Weg dafür, dass es jetzt nicht einfach mal wo die anderen im August oder September belegt hat, die ärgern wir jetzt mal, sondern eine konsequente Fortführung der Gestaltung aus dem Jahre 2015. Das nur zum Vorlauf. Auf Ihre Frage, da werden Sie jetzt vielleicht ein bisschen entuscht sein. Da kann ich Ihnen natürlich relativ kurz beantworten. Das Schulamt nicht. Ich sehe es nicht als Aufgabe des Schulamtes an, hier muttersprachlichen Ergänzungsunterricht anzubieten. Habe gerade formuliert, dass wir uns hier als Raumverwalter sehen, als Hausverwalter, als Schulverwalter. Aber nicht in dieser Fragestellung. Ich weiß, dass bei der Senatsverwaltung über Alternativen nachgedacht wird. Ich weiß, dass andere Bezirke auch Varianten überlegen. Die betreffen aber alle das Schulamt. Ich für meine Zuständigkeit sehe mich an den geltenden Bezirksamtsbeschlüssen gebunden und werde wenn für muttersprachliche Ergänzungsunterricht Räume zur Verfügung gestellt werden, die gemäß der geltenden Nutzungs- und Entgeltverordnung tun. Unabhängig davon, ob es die Türkische Republik, Portugal oder Italien sind. Das ist was ich meinte. Seit gestern ich, persönlich. Nicht aber, weil wir in einer komischen Lage sind. nämlich belegen zu können, dass es keine Rechtsspeziale ist, das es nur darum geht, die Türkische Republik hier zu diskriminieren oder ungleich zu behandeln, sondern gerade weil wir 2015 im Bezirksmt festgelegt haben, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten muss, finde ich es sehr, wie soll ich es formulieren? Finde ich es nicht förderlich, wenn dann 2 einzelne Schulen solche Kooperationsvereinbarungen abschließen. Warum? Dann könnten es 51 weitere ja vielleicht auch tun. Also, da muss man schon mal sagen, wer denn so etwas macht, machen kann und machen sollte, die Entscheidung trifft, damit auf der anderen Seite nicht genau das passiert, was wir vermeiden wollten, dass hier versucht wird zu sagen, hier werden gleiche ungleich behandelt. Nein. Also auch wenn´s die Portugiesische Botschaft ist bzw. Konsulat oder Italiens, dann haben wir nach den gleichen Regeln behandelt zu werden, wie alle anderen auch. Und wenn sie eben schulische Räume nutzen wollen, dann nach der geltenden Nutzungs- und Entgeltverordnung. Und auch das ist ein Punkt, warum ich mit beiden Schulen noch mal reden muss, wie die zu der Auffassung gekommen sind, hier wieder zu einer solchen Vereinbarung zu beschließen und auf welcher Grundlage und ob sie überhaupt „ermächtigt“ sind. Mehr kann ich ja nicht sagen. Ich persönlich schließe das aus. Und auch das wird ein Punkt sein, worüber wir dann reden müssen, wie wir künftig miteinander umgehen. Weil nicht so der Eindruck entstehen soll, die Türken werden ausgeschoben und die Portugiesen und Italiener die können weiter machen. Das machen wir mal schön hinter der Ecke, weil es keiner mitkriegt. Genau das ist nicht das Thema. Alle oder keiner. Und dazu haben wir eine klare Haltung.

 
 

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