Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 2.2
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:17 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

BzBm von Dassel berichtet, dass sich die Verwirrungen um die Zukunft der Notunterkunft Alt Moabit gelegt hat.

BzStR Gothe berichtete bereits in der BVV aus Oktober 2017, dass Diese nun kurzfristig freigezogen wird und evtl. auch nicht mehr zu einer Gemeinschaftsunterkunftr Flüchtlinge umgebaut werden soll.

In der letzten Steuerungsrunde für Geflüchtete war Referatsleiter Unterbringung beim LAF, Herr Hilboldt, anwesend. Er hat noch mal klar gestellt, das der Freizug kurzfristig erfolgt. Um Alt Moabit für die bevorstehene Kälteperiode ggf. noch als Kältehilfestandort zu nutzen wird überlegt den Umbau zu einer Gemeinschaftsunterkunft zu verschieben. Die Umbauarbeiten würden demzufolge erst im Frühjahr 2018 beginnen.

 

Am 24.10.2017 wurde die Bezirksverdienstmedaille an die Initiatorin des Projektes Neue Nachbarschaft Moabit verliehen.

 

Ein Ausschussmitglied fragt, wer die Finanzierung für die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchlinge übernimmt und ob dieses Objekt auch als Notunterkunft für Wohnungslose beibehalten werden kann? Wenn nein, was spricht dagegen?

BzBm von Dassel antortet wie folgt: Momentan ist es eine Einrichtung des Landesamtes für Flüchtlinge, die daran festhalten Dies als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge zu nutzen. Die Planung, die Finanzierung und alles Weitere liegt also beim LAF.

Da die Unterbringung für Wohnungslose Aufgabe der Bezirke ist, dieses Objekt aber dem LAF gehört, die sich ausschließlich um Flüchtlinge kümmern, ist die Unterbringung von Wohnungslosen dort nicht möglich.

 

Ebenfalls berichtet BzBm von Dassel aus einem Gespräch in der Steuerungsrunde für Flüchtlinge. Es wurde nachgefragt, wie die Finanzierung von Statten geht, wenn Flüchtlinge in ihrer zugewiesenen Unterkunft Hausverbot bekommen und eine andere Unterkunft aufsuchen müssen?

Die Antwort darauf war, dass das Kontingent zum November 2017 erhöht werden soll.

 

Auch gab der BzBm von Dassel die Information weiter, dass die Flüchtlingsunterkunft in der Lützowstr. geschlossen werden soll. Der Mietvertrag läuft aus und der Eigentümer hat andere Pläne mit dem Objekt.

Durch solche Geschehnisse wird die Möglichkeit Flüchtlinge in Berlin Mitte unterzubringen immer schwieriger bis kaum mehr möglich.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen