Auszug - Wie weiter mit dem Haus in der Kameruner Str. 5?  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0751/V Wie weiter mit dem Haus in der Kameruner Str. 5?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Stimmen die Berichte, dass in dem Haus in der Kameruner Str. 5 zwischen 150 bis 250 Menschen wohnen? Wie viel Bewohner sind offiziell in diesem Haus gemeldet?
  2. Welche effektiven Maßnahmen wurden Seitens des Bezirksamtes gegen die andauernde Lärmbelästigung, Probleme des Brandschutzes und gegen das erhöhte Müllaufkommen im und vor dem Haus in der Kameruner Str. 5 auf den Weg gebracht?
  3. Wurde die Möglichkeit von baulichen Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Kameruner Str. geprüft, um die Raserei in dieser Nebenstraße eindämmen zu können?
  4. Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurde Kontakt mit dem Vermieter des Hauses durch das Bezirksamt aufgenommen?
  5. Was hat das Bezirksamt vor zu tun, um die zerschlagenen Fenster, die losen Dachziegel und die deutlich erkennbaren raushängenden Kabel zu beseitigen?
  6. Welche nächsten Schritte plant das Bezirksamt um die Situation im Haus in der Kameruner Str. 5 unter Kontrolle zu bekommen?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Fritz, sehr geehrter Herr Pieper, die beantworte ich. Sie wundern sich vielleicht, weil wir in diesem Fall, insbesondere das Integrationsbüro in alle Maßnahmen koordiniert hat. Es ist ja vorhin sehr deutlich die Kritik an den Zuständigkeitswirrwarr im Land Berlin und vielleicht sogar auch manchmal im Bezirksamt Mitte geäußert worden. Die Kameruner Straße ist aus meiner Sicht ein Beispiel, wie alle Ämter wirklich sehr gut zusammen arbeiten können vom Jugendamt bis hin zum Integrationsbereich, die Wohnungsaufsicht, das Gesundheitsamt, ich weiß nicht, wer da überhaupt alles aktiv war. Und diese Kameruner Straße ist auch wenn, das hatten wir ja schon bei der Beantwortung zur Gotenburger Straße gehört, die es leider nicht geschafft haben, dieses Objekt zu stabilisieren. Es ist aus meiner Sicht auch ein Beispiel, wie die Behörde alles getan hat, um dieses Wohnhaus wirklich wohnfähig zu halten und gleichzeitig die Menschen, die dort wohnen, die Unterstützung zu geben, die sie  benötigen, damit man eben dort wohnen kann. Aber jetzt ganz konkret zu Ihrer Frage: erste Frage: Im Gebäude Kameruner Str. 5 sind 45 Personen gemeldet. Das war Stand 11. Oktober 2017. Aufgrund der zahlreichen Begehungen ausgeführt, gehen wir davon aus, dass einschließlich des Komplexes Lüderitzstraße rund 100 Menschen dort leben. Zur zweigten Fragen: Nach Prüfung des Ordnungsamtes befindet sich das Müllaufkommen überwiegend im Innenhof auf Privatgelände. Das Bezirksamt hat im August, September 2017 eine Müllbeseitigung beauftragt. Sobald Sperr- oder Elektromüll auf öffentlichem Straßenland festgestellt wird, erfolgt eine Erfassung …und wird direkt an die BSR zur Entsorgung gemeldet. Bei dem am 10. Oktober 2017 erneut durchgeführten Ortsbesichtigung konnten erhebliche Sperrmüll- und auch Hausmüllablagerungen, sowohl aus dem Hof, als auch im Gebäude selbst, festgestellt werden. So, am 12. Oktober waren wir erneut da und haben gesehen, dass es eher alles noch schlimmer geworden und dort wurde dann oder nachdem wurde der Eigentümer nochmals aufgefordert, das zu beseitigen. Denn kam es zu einem verhaltensbedingten Lärm, der in der Regel immer in den Nachtstunden und Abendstunden auftrat und nach den Beschwerden durch das Ordnungsamt bzw. der Polizeiabschnitt aktiv. Die dritte Frage ist zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Kameruner Straße ist eine Straße im untergeordneten Straßennetz, das heißt, wir sind zuständig. Hierbei handelt es sich um einen bereits verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Tempo 30 angeordnet ist. Also von der Anordnungsseite ist da bereits alles getan für eine Verkehrsberuhigung. Als weitere verkehrsberuhigende Maßnahme ist zusätzlich auf der nördlichen Straßenseite der Kameruner Straße das Querparken angeordnet, wodurch wir erfahrungsgemäß eben auch nicht nur die Fahrbahnbreite reduzieren, logisch, das nicht erfahrungsgemäß, sondern das praktisch und faktisch und wir wissen aber, dass dadurch denn in der Regel auch die Geschwindigkeit vermindern wird. Auch der vorhandene Straßenbelag, Kopfsteinpflaster, dient im Allgemeinen einer Geschwindigkeitsreduzierung. Aus diesen Gründen sind dort aus unserer Sicht keine weiteren Maßnahmen bei der Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich. Jetzt zur schwierigsten Frage, warum das eigentlich in einem wirklich schrecklichen Durcheinander ist. Die Frage des Kontaktes mit dem Eigentümer. Im Rahmen der Verwaltungsverfahren des Amtes für Bürgerdienste, des Gesundheitsamtes sowie der Bau- und Wohnungsaufsicht, ich glaube, da ist wirklich jedes Amt daran gewesen, wurden mehrfach Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. In der Regel mussten wir den immer schriftlich, also mündlich, per E-Mail, das hat nicht funktioniert, haben wir das schriftlich auf dem Postweg getan. Und der Eigentümer antwortete dann in der Regel nur nach der zweiten Aufforderung bei Fristsetzung am letzten Tag per Fax. Wenn ich das als schwierige Kontaktaufnahme klassifiziere, ist es sicherlich noch untertrieben. Einladung zu Ortsterminen durch die Bau- und Wohnungsaufsicht, die letzte Ende September, wurden dann immer durch den Eigentümer kurzfristig abgesagt. Also es hieß immer, ja kommen wir und wir besprechen alles und haben großes Interesse auch das Problem zu lösen und dann immer am Morgen abgesagt. Der Integrationsbeauftragte konnte den Eigentümer am 27. Juli das letzte Mal in den Räumen der Caritas sprechen und hatte angeboten, auch über die Vermittlung des Bezirksamtes die Verwaltung dieses Gebäudes einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen. Also nicht Enteignung, sondern um diese praktischen Dinge kümmern sich jetzt eine Wohnungsbaugesellschaft. Da waren wir sehr optimistisch, …. Das hat dann aber doch abgelehnt. Gleichzeitig haben wir ihm angeboten, dass die Stadt dieses Gebäude kauft. Und auch da war er ja ganz offen und dann hat er ab er wieder abgelehnt. Es ist glaub ich eher optimistisch zu sagen, dass es ein schwieriger Verhandlungspartner war. Zur 5. Frage: Bei der am 12. September durchgeführten Besichtigung konnten … Dachziegel nicht festgestellt werden. Die zerbrochenen Fensterscheiben sind im Zuge der Besichtigung am 12. Oktober festgestellt werden konnten und die davon ausgehende Gefahr werden ggf. von amtswegen gegenüber dem Eigentümer zur Beseitigung gefordert. Bei den heraushängenden Kabeln handelt es sich um Kabel einer Telefonanlage, die mit Schwachstrom betrieben wird. Es geht deswegen da keine akute Gefährdung davon aus. 6. und letzte Frage: Wir hatten jetzt schon über die dramatischen Stunden am 10. und 11. Oktober gesprochen und hatten auch gesagt, wie wir dann sehr unkonventionell und auch wirklich auch außerhalb sämtlicher Verwaltungsverfahren und Zuständigkeiten nach einer Betreuung durchgeführt haben. Wir haben gleichzeitig sichergestellt, dass der Berliner Mieterverein bereit ist, die Mieter und Mieterinnen in Abstimmung mit dem Bezirksamt zu betreuen. Dort gab es auch bereits zwei größere Mieterversammlungen. Und rechtzeitig hat das Amt für Bürgerdienste Zweckentfremdung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Und der Vermieter wurde darauf aufgefordert, bei Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 € leerstehende Wohnungen Seitenflügel wieder so her zu stellen, dass sie für Wohnzwecke geeignet sind und ob anderen Zwecken zugeführt werden können. Ein umfassender Informations- und Strategieaustausch zwischen den Fachämtern, sozialen Trägern und dem zuständigen Polizeiabschnitt fand im Juni statt, wo man diese ganzen Schritte vereinbart hat und wird wohl demnächst erneut stattfinden. Wir haben auch am Dienstag dieses Thema ja noch mal auf der Tagesordnung, weil wir auch  überlegen müssen, was machen wir denn jetzt mit dem Gebäude, wenn es doch wieder ggf. illegal durch den Vermieter oder illegal durch Menschen in Beschlag genommen wird. Gibt´s die Möglichkeit, da in einer Ersatzvornahme etwas zu sichern, her zu stellen. Was passiert, wenn´s dann nach 3 Monaten wieder genauso schlimm aussieht. Das werden wir alles noch nicht wissen. Es ist zu konstertieren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Situation ohne Mitwirkung des Eigentümers nicht zu erreichen ist und uns jetzt wirklich die Ideen ausgegangen sind, was wir diesem Eigentümer noch anbieten können. Ja, Enteignung, Beschlagnahmung, haut hier wahrscheinlich nicht hin. Insofern ist es wirklich ein offenes Problem. Was Sie aber gesehen haben, wie imens aufwendig nur so ein einzelner Fall ist, wenn das die Behörde versucht, mit aller Macht in die richtige Richtung zu lenken. Und es ist eben ein Haus von 200.000 im Bezirksamt Mitte. Und das zeigt eben, dass wir nur in Ausnahmefällen dann auch solche Fälle mit der Intensität und mit dem Aufwand verfolgen, betreiben, begleiten können, wie wir es in diesem Fall getan haben. Auch hier ist es uns ja nicht gelungen, eigentlich das Ziel zu erreichen, dass die Menschen dort in guten Wohnverhältnissen mit einem vernünftig arbeitenden Vermieter, Hausverwalter einfach wohnen bleiben können. Die Welt ist im Moment kompliziert in Mitte.

 
 

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