Auszug - Milieuschutz Mitte - Bisherige Erfahrungen (z. B.: Anträge, Abwendungsvereinbarungen, Anwendung des Vorkaufsrechtes) - Beobachtungsgebiete BE: BA Mitte   

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Herr Klette (stellv. Fachbereichsleiter Stadtplanung) berichtet über den neuen Internetauftritt. Noch offene Anfragen der Bezirksverordneten werden schnellstmöglich abgearbeitet. Auf einige dieser Anfragen werde heute eingegangen, z.B. die Information von Bürgern und Mietern mittels Flyer in einfacher Sprache. Die Genehmigungspraxis unterscheide sich von anderen Bezirksämtern und sei hinsichtlich der Kriterien zum zeitgemäßen Ausstattungsstandard restriktiver. Unabhängig von den durch die BVV beschlossenen Genehmigungskriterien werden in Mitte nur folgende Maßnahmen auflagenfrei – d.h. ohne Verordnungsmieten genehmigt: der erstmaliger Einbau eines modernen Bades/ WC, die erstmalige Installation einer modernen Heizungsanlage, der Austausch von Einfachfenstern durch Isolierfenster sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen der EnEV. Alle anderen Maßnahmen werden in der Regel nur in Verbindung mit der Einhaltung der Verordnungsmieten genehmigt und überschreiten in der Regel nicht die von der BVV beschlossenen Kriterien. Insofern sei die Nichtveröffentlichung der Kriterien im  Amtsblatt zu begrüßen, da somit eine restriktivere Genehmigungspraxis erfolgen kann. Hauptkriterium bei der Genehmigungsbeurteilung sind insofern die gebietsspezifischen Mietspiegel (Verordnungsmieten). Alle Maßnahmen- außer den o.g. auflagenfrei zu genehmigenden -  bei deren Umlage die Grenzen des jeweiligen gebietsspezifischen Mietspiegels nicht eingehalten werden, werden abgelehnt, bzw. der Eigentümer muss Umlageverzicht leisten. Geplante Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung müssen vom Eigentümer/Antragsteller im Rahmen eines „Maßnahmenplan zur Energetischen Gebäudesanierung“ beantragt werden (siehe Anlage 2). Hierzu werden Energiegutachten vom Antragsteller angefordert, die mit dem Maßnahmeplan abgeglichen werden. Die Bearbeitung eines Antrages bedarf zwischen 20-30 Arbeitsstunden eines/r Mitarbeiter*in. Die Beratung der Mieter beginne mit der Kenntnisnahme eines Bauvorhabens und der Einbindung der Mieterberatung.

 

Frau Foltis (Stadtplanungsamt Mitte) stellt die statistische Erfassung der vergangenen 16 Monate vor (siehe Anlage 2). 130 Anträge sind bearbeitet oder in Arbeit.

 

Auf Nachfrage Herrn BV Draegers erläutert Frau Foltis, dass die im Stadtplanungsamt mit der Bearbeitung von Anträgen in Milieuschutzgebieten betrauten Mitarbeiter*innen auch Stadtplaner*innen seien und als solche alle erforderlichen planungsrechtlichen Stellungnahmen zu Bauanträgen verfassen. Somit erhalten sie automatisch auch diejenigen Anträge zur Kenntnis, die für Milieuschutzgebiete gestellt werden.

 

Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden gibt es den Konsens zwischen den Ausschussmitgliedern und BzStR Gothe, dass das Bezirksamt dem Ausschuss jeweils halbjährlich eine Statistik zu den Milieuschutzgebieten vorlegt.

 

Frau Wallroth (Mieterberatung Prenzlauer Berg) berichtet kurz über die Erfahrungen und die Mieterberatungsstatistik ihres Büros:

-          Mieterberatung hat 2 Büros (1x Moabit, 1x Wedding)

-          328 Haushalte wurden beraten

-          Für 3 große Vorhaben wurden Mieterversammlungen durchgeführt

-          104 Mieteranschreiben wurden verfasst

-          1.000 Flyer wurden erneut in ca. 100 Haushalte verteilte

 

Herr Bausch (BüDep der Fraktion Bü90/Die Grünen) erkundigt sich, ob von den Mietern berichtet werde, dass es im Nachgang zur Erteilung einer Baugenehmigung und Prüfung der Baumaßnahmen Abweichungen geben könne. Das wird bestätigt.

 

Frau Foltis berichtet, dass die Eigentümer die Einhaltung der Auflagen mittels eines Fragebogens nachweisen. Eine Vor-Ort-Begehung, um die Umsetzung bewilligter Maßnahmen zu prüfen, erfolgt nicht. Nach ca. einem Jahr veranlasst der FB Stadtplanung die Kontrolle der Mietverträge bzw. die Einhaltung der Modernisierungsankündigung durch die Mieterberatung.

 

Die Frage von Herrn Dreager nach der Praxis des Genehmigungsverfahrens wird dahingehend beantwortet, dass die Bauanträge bei der Bauaufsicht eingehen, von dort an das Stadtplanungsamt zur städtebaulichen Beurteilung und dem Fachbereich Stadtplanung zur Prüfung gemäß § 172 BauGB weitergeleitet werden.

 

Herr BV Schug erkundigt sich nach ersten Fällen des Vorkaufsrechts. Herr Klette (Stadtplanungsamt Mitte) berichtet, dass der Prüfprozess bei Anträgen im Milieuschutz-  und  Sanierungsgebiet eine diesbezügliche Prüfung sicherstelle. ,In den Fällen, in denen sich beide Kulissen  überschneiden, können  Spekulationen ausgeschlossen werden.  Kaufverträge werden in Milieuschutzgebieten jedoch nicht dezidiert geprüft. Das Konzept der Senatsverwaltung zur Wahrnehmung der Vorkaufsrechte werde auf das Bezirksamt übersetzt, d.h., Zuständigkeiten geklärt und Prozesse definiert, um im Bedarfsfall zu gewährleisten, dass die 2-Monatsfrist zur Prüfung und Umsetzung des Vorkaufsrechtes eingehalten wird.

 

Beobachtungsgebiete

Herr Klette berichtet, dass Untersuchungen für zehn Beobachtungsgebiete in zwei Losen ausgeschrieben wurden (Soldiner Kiez und Tiergarten Süd, einschließlich der Spandauer Vorstadt, Rosenthaler Vorstadt).

Zeitschienen:

-          11.10.2017:              Eröffnung der Angebote und Auswahl der Büros

-          11/2017 - 04/2018 : Bearbeitung

-          03/2018:                   Vorstellung erster Ergebnisse im Ausschuss

 

Herr BzStR Gothe wird am 22.11.2017 zur Auswahl des Büros berichten.

 

 
 

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