Auszug - Menschen Museum - Prüfung der Einwilligungserklärungen
Herr BzStR Gothe antwortet: In der Tat ist es so, dass die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes den Eindruck erweckt hat, als hätte die Behörde schuldhaft und nicht ausreichend ermittelt. Das ist allerdings ein Vorwurf, der nicht zutrifft. Der vermeintliche Vorwurf des Verwaltungsgerichts trifft deshalb nicht zu, weil die schriftliche Urteilsbegründung die inzwischen vorliegt, diesen Sachverhalt auch richtig stellt, indem erklärt wird, dass das Verhalten der Behörde konsequent und in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung steht. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg am 10.12.2015 und das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2016 die Rechtsauffassung des Bezirks bestätigt hatten, wonach die Ausstellung genehmigungspflichtig aber nicht genehmigungsfähig ist, ändert die Betreiber*in ihre Rechts[…] und behauptete, die Ausstellung sei überarbeitet worden und der Rechtsprechung angepasst worden. Daraufhin besichtigten Vertreter des Bezirksamtes, sowohl Mitarbeiter des Gesundheitsamtes als auch des Rechtsamtes im September 2016 die Ausstellung und stellten fest, dass keines der Ganzkörperplastinate weder einer konkreten Person noch einer Einwilligungserklärung zuordenbar war. Bei den stichprobenartig genommenen Einwilligungserklärungen der Teilplastinate wurden mehr Fragen aufgeworfen als Klarheit geschaffen. Auch der neue Betreiber konnte die erforderliche Genehmigung daher nicht erhalten.
Herr BzStR Gothe antwortet: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiber*in keiner Bestattungsrechtlichen Genehmigung einer Behörde bedarf, sodass hier auch keine Genehmigung erteilt werden braucht. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts muss die Plastinierung und die Ausstellung menschlicher Leichen demnach ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das Rechtsamt und der Bezirk teilt diese Auffassung nicht, da dies mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den grundgesetzlich garantierten postmortalen Persönlichkeitsschutz nicht vereinbar ist.
Herr BzStR Gothe antwortet: Nach unseren Erkenntnissen gab es auf dem Gelände der Charité niemals eine solche Ausstellung. Die Wanderausstellung „Körperwelten“ fand in den vergangenen Jahren 3x im ehemaligen Postbahnhof am Ostbahnhof und in Friedrichshain-Kreuzberg statt. Zur Prüfung von wirksamen Einwilligungserklärungen kam es damaligen Erkenntnissen […] Bezirksamt Mitte jedoch nicht. |
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