Auszug - Menschen Museum - Prüfung der Einwilligungserklärungen  

 
 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 22:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0713/V Menschen Museum - Prüfung der Einwilligungserklärungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte dem Bezirk vorgeworfen, „nicht ausreichend ermittelt zu haben, ob die Voraussetzungen für eine Untersagung sämtlicher Exponate der Ausstellung gegeben seien“. Wir fragen daher das Bezirksamt: Welche Ermittlungen fanden in welchem Zeitraum unter welchem Personaleinsatz statt?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: In der Tat ist es so, dass die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes den Eindruck erweckt hat, als hätte die Behörde schuldhaft und nicht ausreichend ermittelt. Das ist allerdings ein Vorwurf, der nicht zutrifft. Der vermeintliche Vorwurf des Verwaltungsgerichts trifft deshalb nicht zu, weil die schriftliche Urteilsbegründung die inzwischen vorliegt, diesen Sachverhalt auch richtig stellt, indem erklärt wird, dass das Verhalten der Behörde konsequent und in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung steht. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg am 10.12.2015 und das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2016 die Rechtsauffassung des Bezirks bestätigt hatten, wonach die Ausstellung genehmigungspflichtig aber nicht genehmigungsfähig ist, ändert die Betreiber*in ihre Rechts[…] und behauptete, die Ausstellung sei überarbeitet worden und der Rechtsprechung angepasst worden. Daraufhin besichtigten Vertreter des Bezirksamtes, sowohl Mitarbeiter des Gesundheitsamtes als auch des Rechtsamtes im September 2016 die Ausstellung und stellten fest, dass keines der Ganzkörperplastinate weder einer konkreten Person noch einer Einwilligungserklärung zuordenbar war. Bei den stichprobenartig genommenen Einwilligungserklärungen der Teilplastinate wurden mehr Fragen aufgeworfen als Klarheit geschaffen. Auch der neue Betreiber konnte die erforderliche Genehmigung daher nicht erhalten.

 

  1. Wird die behördliche Genehmigung zur Ausstellung der Plastinate nun doch erteilt und wenn nein, wie begründet das Bezirksamt dies?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiber*in keiner Bestattungsrechtlichen Genehmigung einer Behörde bedarf, sodass hier auch keine Genehmigung erteilt werden braucht. Nach der Rechtsauffassung des Gerichts muss die Plastinierung und die Ausstellung menschlicher Leichen demnach ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das Rechtsamt und der Bezirk teilt diese Auffassung nicht, da dies mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den grundgesetzlich garantierten postmortalen Persönlichkeitsschutz nicht vereinbar ist.

 

  1. Wurde die behördliche Genehmigung erteilt, sofern diese erforderlich war, als die Ausstellung als „Körperwelten“ noch auf dem Gelände der Charité war?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Nach unseren Erkenntnissen gab es auf dem Gelände der Charité niemals eine solche Ausstellung. Die Wanderausstellung „Körperwelten“ fand in den vergangenen Jahren 3x im ehemaligen Postbahnhof am Ostbahnhof und in Friedrichshain-Kreuzberg statt. Zur Prüfung von wirksamen Einwilligungserklärungen kam es damaligen Erkenntnissen […] Bezirksamt Mitte jedoch nicht.

 
 

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