Auszug - Bezirksamt Mitte als attraktiver Arbeitgeber  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

BzBm von Dassel erläutert anhand einer Präsentation die Vorhaben des Bezirksamts, auch im Vergleich mit anderen Behörden, ein attraktiverer Arbeitsgeber zu werden und somit dem Personalengpass Herr zu werden.

Das Bezirksamt ist insofern kein attraktiver Arbeitgeber, da die Hardfacts (Bezahlung, Karrierechancen, Ausstattung des Arbeitsplatzes) eher weiter hinten als weiter vorn liegen.

Die neue Koalition hat sich vorgenommen innerhalb der kommenden vier Jahre wieder auf den Durchschnitt der anderen Länder in Punkto Bezahlung zu kommen.

 

Als Anfänger im öffentlichen Dienst wird das Gehalt anhand einer Erfahrungsstufe eingruppiert. Lange hat die Verwaltung jeden Einsteiger mit Erfahrungsstufe I eingestuft, egal wie viel Berufserfahrung derjenige/diejenige im gleichen Beruf außerhalb der Verwaltung vorweisen konnte.

Um Konkurrenzfähig zu werden ist dies inzwischen bereits sehr viel flexibler als eben beschrieben.

 

Ähnlich verhält es sich mit der Büroausstattung bzw. den kompletten Verwaltungsgebäuden. Unsere Gebäude sind nicht dem heutigen Standard entsprechend ausgestattet (Toiletten, Teeküchen, …). Auch das muss und wird besser werden, allerdings werden wir den Vorsprung, den die freie Wirtschaft hat und teilweise auch Bundesbehörden haben, nicht aufholen können.

 

r viele ist es auch essentiell ein großes Büro zur Alleinnutzung zu haben (was auch schon in den Bewerbungsgesprächen erfragt wird). Unsere Möglichkeiten sind da leider sehr begrenzt. Leider muss auch immer wieder in den Büros verdichtet werden, um alle Beschäftigten unterbringen zu können.

 

In den letzten sechs Monaten wurden, im Rahmen von Attraktivitätssteigerung, neue Beschäftigte gemeinsam eingeladen und offiziell willkommen geheißen.

 

Geplant ist auch ein Vorabeinstellungstest, um zu filtern, wer wirklich für diese Stelle geeignet ist. Dadurch wird dann evtl. nur noch ein Drittel aller in Frage kommender Bewerber eingeladen und der Bewerbungsprozess an sich verkürzt sich immens, wodurch dann auch der Bewerber inzwischen nicht schon bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben haben könnte.

 

Es gab schon in der Vergangenheit eine gute Ausbildungsbroschüre, die weiterhin überarbeitet und optimiert wurde.

 

Auch wird es zukünftig einen Slogan und einen Imagefilm für das Bezirksamt Mitte geben. Ebenso gehen wir mit der Zeit und twittern Stellenangebote. Ob das den gewünschten Erfolg bringt wird sich zeigen, es ist auf jeden Fall erst mal eine andere Ansprache als übers Amtsblatt.

 

Das Bezirksamt ist grundsätzlich sehr viel transparenter seinen Mitarbeitern ggü geworden als bisher. Im Intranet werden die Angestellten über Werdegänge und dem aktuellen Stand der Dinge informiert. Darüber hinaus gibt es ein Postfach „Aufgehorcht“, wo jeder Mitarbeiter anonym seine Sorgen mitteilen kann und es wird auch gut genutzt. Diese Mails werden ernst genommen, besprochen und zielorientiert bearbeitet.

 

BV Dr. Briest fragt, wie es mit der Akquise von Quereinsteigern aussieht?

BzBm von Dassel informiert darüber, dass dies momentan in den Ämtern noch verschieden gehandhabt wird.

Es muss dafür ein geordnetes Verfahren gefunden werden „was können wir anbieten?“. Schon in der Stellenausschreibung muss enthalten sein, welche Aus- und auch Fortbildungen wir dazu anbieten können.

 

Der Vorsteher Herr Schug möchte wissen, wie der Übergang vom Ausbildungsverhältnis ins Beschäftigungsverhältnis im Amt geregelt ist.

BzBm von Dassel sagt, dass nicht jeder Auszubildende automatisch nach der Ausbildung übernommen wird. Das möchte das BA nicht. Ein gewisser Notendurchschnitt ist erforderlich, wobei das BA aufgrund des Personalmangels davon abweicht.

Die Ausgelernten können dann auf eine E5-Stelle gesetzt werden. Höhergruppierte freie Stellen

BV Schrader (Die Linke) fragt, ob es auch dann eine Auschreibungspflicht einer Stelle gibt, wenn ein Azubi nach einem befristeten Arbeitsverhlätniss im BA nach seiner Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf der gleichen Stelle übergeht?

BzBm von Dassel bejaht dies. Alle befristete Stellen werden auf Grundlage einer E5 vergeben. Unbefristete Stellen steigen bei einer E6 ein und unterliegen somit der Ausschreibungspflicht.

 

BV Fritz (CDU) erfragt, ob es für Bewerber (intern und auch extern) die Möglichkeit einer Hospitation gibt.

BzBm von Dassel erklärt, dass es diese Möglichkeit gibt, allerdings ist eine Hospitation auf drei Tage begrenzt.

 

 
 

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