Auszug - „Mit Kindern Kasse machen“? – intensiv pädagogische Maßnahmen im Ausland
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Ja, in der Zuständigkeit des Jugendamtes Mitte haben wir aktuell zwei solcher intensiv pädagogischen Maßnahmen. Das ist einmal die Betreuung eines Kindes in der Pflegefamilie. Da ist die Pflegefamilie nach Brüssel verzogen und wird jetzt aufgrund dessen im Ausland betreut. Das andere ist eine weniger langfristige bis lang angedachte Maßnahme, die jetzt auf ein viertel Jahr geplant ist und in Spanien stattfindet. Da wird dann, natürlich in so einem gewissen Turnus, wie das bei Eingriffen zur Erziehung, geprüft wie die Maßnahme weiter geführt wird.
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Die Träger werden ausgewählt nach den Erfahrungen die man mit ihnen hat, bei bestimmten Hilfeangeboten. Es gibt auch eine bezirksübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Hilfe zur Erziehung“, die sich darüber austauscht, welcher Träger in was sozusagen gut ist und welche Hilfen anbieten kann. In der Regel wird eine Entscheidung für eine solche Hilfe, die ja auch die Begleitung der Hilfe und die Hilfeplanung ein bisschen erschwert, immer dann getroffen, wenn es keine Hilfemöglichkeit innerhalb Berlins oder im Berliner Umland gibt. Das ist so der Hintergrund. Es sind häufig Kinder betroffen, das ist aber jetzt weniger vom Auslandsbezug abhängig als von der intensivpädagogischen Maßnahme, auch die unter auch psychiatrischen Auffälligkeiten leiden, wo man wirklich sehr gründlich auch darüber nachdenken muss, welche pädagogische Maßnahme hier helfen kann. Kontrollen werden natürlich auch bei solchen Maßnahmen durchgeführt. In der Regel alle 2 – 3 Monate, das obliegt natürlich zunächst mal dem Träger, das Jugendamt bleibt aber involviert. Wir nutzen da aber auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten, es werden z.B. Hilfekonferenzen per Skype gemacht. Auch die Beschwerdemöglichkeit für diejenigen, die die Hilfe bekommen, muss ja erhalten bleiben und kann insofern telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder auch per Skype erfolgen. In manchen Fällen fährt auch die zuständige Sozialarbeiterin, der zuständige Sozialarbeiter, des Jugendamtes dort hin.
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