Auszug - Änderungen an den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung durch das Bezirksamt  

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0532/V Änderungen an den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung durch das Bezirksamt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Änderungen hat das Bezirksamt an den Leitlinien für Bürgerbeteiligung nach dem gemeinsamen Prozess der Erarbeitung im Bezirk Mitte vorgenommen?
  2. Welche Begründungen gibt es für die Änderungen?
  3. Wie und wo wurden die Änderungen transparent und öffentlich dargestellt?

Herr BzStR Gothe antwortet: „ In der Tat ist es so, dass es Änderungen gegeben hat in den rgerleitlinien. Herr BzBm von Dassel hat eine Synopse im Ältestenrat zur Verfügung gestellt. Da es allen vorliegt, wird es nicht ausführlich dargestellt. Es sind nicht nur redaktionelle Änderungen oder Erläuterungen bzw. Erklärungen, die sich selbst erklären, es gab schon auch ein paar inhaltliche Änderungen. So wurde beispielsweise bei den Entwicklungsplanungen, die einer Bürgerbeteiligung unterzogen werden sollen, die Schulentwicklungsplanung herausgestrichen, weil wir im Bezirksamt der Auffassung waren, dass das ein zu komplexer Vorgang ist, das heißt, der Vorgang kompliziert genug ist und sich eine Bürgerbeteiligung im Prozess schwer realisieren lässt. Das ist etwas, das die Verwaltung leisten muss. Der Prozess an sich ist schwer genug, wie Sie wissen, und das mit einer Bürgerbeteiligung zu kombinieren, erscheint schwierig. Auch bei den öffentlichen Bauvorhaben ist ein Begriff ersetzt worden. Die Schulsanierung. Auch da denken wir, wenn eine Schule in Teilen saniert wird, dann geht das zu weit, das einer Bürgerbeteiligung zu unterziehen. Wir haben aber statt dessen die Begriffe Schulumbau, Schulerweiterungsbau, sowie Schulbau-Neubaumaßnahmen dort mit aufgenommen, weil uns die von der Bedeutung her dann auch so wichtig erscheinen, dass es uns schon richtig erscheint, dort eine Bürgerbeteiligung zu versuchen. Wir haben außerdem beim Ankauf oder der Abgabe von Grundstücken konkretisiert und eine Mindestgrößenordnung des Grundstücks eingeführt von mindestens 750 qm. Auch das erscheint uns richtig. In der Tat ist es so,dass relativ häufig kleine Grundstücksschnipsel noch veräert werden, um z.B. Flächen zu arrondieren, die einer baulichen Verwertung zugeführt werden sollen. Das ist dann häufig so, dass man noch Schnipsel von Grundstücken findet, die dann einem Grundstück zugeordnet werden sollten, das geschieht dann auch. Es erscheint uns sinnvoll, dort eine Mindestgröße einzuführen. Bei der Frage der Einwohnereingabe oder -frage haben wir tatsächlich nochmal diese Unterscheidung zwischen 1000 Unterschriften und 500 Unterschriften vereinheitlicht zu 1000 Unterschriften, nach einer Debatte im Bezirksamt und auf Empfehlung des Rechtsamtes erschien uns das sinnvoll. Ich weiß, dass die Vorlage nun schon ausführlich in der BVV vorab diskutiert worden ist und dass es ein bisschen unglücklich ist, dass sich im BA-Beschlussverfahren noch Änderungen ergeben, das kann aber geschehen. Es kommt zum Schwur, wenn der BA-Beschluss ansteht. Es geht noch einmal in die Ämter, es kommen Mitzeichnungsvorbehalte, die im Bezirksamt verhandelt werden und wir sind dann immer bemüht im Sinne der Konensfindung,glichst alle im Bezirksamt mitzunehmen und somit auch diese Mitzeichnungsvorbehalte zu berücksichtigen. Deshalb kam es zu einigen Änderungen, die Sie als BVV zwingen, das zu würdigen und nicht einfach zu beschließen.

Herr BV Urchs von der Fraktion DIE LINKE hebt postiv hervor, dass der Bezirk Mitte eine Vorreiterrolle bei der Bürgerbeteiligung einlegt. Wichtig sei es auch, die Theorie mit Leben zu erfüllen. Die hier vorgetragenen Änderungen gehen nach eigener Auffassung in die Richtung der Reduzierung der Beteiligungsmöglichkeiten. Zu überdenken sei zudem die Grenze der sogenannten Grundstücksschnipsel, da im Stadtzentrum die Grundstücke, die knapp unter der Grenze liegen, dennoch ein millionenhohes Finanzvolumen umfassen können. Die Grenze sollte daher gesenkt werden. Der Hinweis, die Bürgerbeteiligung erfolge vor Projektbeginn, sollte nicht als Gegenargument verwendet werden, die Bürgerbeteiligung zu verhindern, weil Projekte bereits starteten. Die Unterscheidung nach der Anzahl der Unterschriften war bewusst gewählt, je nach Betroffenheit (gesamter Bezirk oder Stadtteil). Auch das werde sich auf die Reduzierung der Bürgerbeteiligung auswirken. Der Prozess werde in der laufenden Umsetzung evaluiert werden müssen, ggf. mit Nachsteuerungen. Weshalb diese bereits im Vorfeld erfolgen, sei nicht nachvollziehbar.

 

Herrr BzStR Gothe antwortet dazu, dass die Tendenz richtig erkannt sei, juristische Argumente aber dafür sprachen. Es sei dennoch ein großes Werk, das sich auf die Ressourcen im Bezirksamt auswirken werde. Es sollte gelebt und nicht trocken abgearbeitet werden.

 
 

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