Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 2.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister von Dassel:

-          Am 16.06.2017 wurde die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Moabit eröffnet, in der Frauen und Männer gleichberechtigt beten dürfen. Gegen die Gründerin Seyran Ates hat es massive Bedrohungen gegeben. Herr BzBm von Dassel betont, dass eine Debatte zum demokratischen Miteinander gehört; Bedrohungen jedoch straftaten seien, gegen die vorgegangen werden müsse.

 

-          Der Hauptausschuss des ABH habe einstimmig beschlossen, das Bezirksamt Mitte für die Verspätung des BzStR Spallek mit einer Strafe von 50.000,- € im Rahmen des Auflagenbeschlusses zu ahnden. Da weiteren Bezirke ebenfalls eine solche Strafe verhängt worden seien, ohne die Gründe der Verpätung zu erfragen und zu bewerten, werden sich die Bezirksbürgermeister zusammenschließen und das Abgeordnetenhaus bitten, die Regelung zu überprüfen.

 

-          Dem Personlakörper des Bezirksamtes Mitte werden derzeit in sämtlichen Medien mangelnde Motivation und Bereitschaft unterstellt. Das Bezirksamt stelle jedoch Überlastungen als Folge der der Personaleinsparungen in den vergangenen Jahren fest. Die Mitarbeiter nehmen die Bürgeranliegen ernst, müssten teilweise jedoch widersprüchliche Angaben bearbeiten. Maßgeblich sei das Allgemeinwohl. Die Kommunikation zwischen Bürger und Mitarbeiter werde optimiert. Das Bezirksamt Mitte habe als erstes die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung beschlossen.

 

Herr BV Rauskolb von der Fraktion der CDU verweist auf die Regelung des Berichtsumfangs in der Geschäftsordnung der BVV Mitte.

 

 

Herr Bezirksstadtrat Gothe:

Bezugnahme zum Beschluss „Keine Bebauung am Leipziger Platz ohne Wohnanteil“, zu dem bis zum 22.06.2017 der Bericht erbeten wurde.:

Das Bezirksamt wurde gebeten, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, den Eigentümer dazu zu bewegen, auf dem nicht beabauten Grundstück am Potsdamer Platz einen Wohnanteil zu errichten und den Antrag bis dahin nicht zu bescheiden. Nach geltender Rechtslage war die Baugenehmigung zu erteilen, wurde vom Eigentümer jedoch noch nicht in Empfang genommen. Es habe regen Schriftverkehr mit dem Eigentümer und dem Vorhabenträger gegeben, bzw. mit den Bevollmächtigten und den Stellvertretern der genannten Investment AG aus Luxenburg. Der eigentliche Eigentümer sei bisher nicht zu ermitteln gewesen. Im Rahmen eines Termins kommende Woche werde es eventuell ein erstes Treffen und damit Kennenlernen geben.

 

 
 

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