Auszug - Stand der Fortschreibung des bezirklichen Schulentwicklungsplanes (SEP) BE: Bezirksamt   

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.2
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Einleitend erinnert die Vorsitzende, Frau Schrader, an die erste Sitzung des Schulausschusses im Dezember 2016. Man habe eine Übersicht erhalten, die erläutert wurde. Es wurde mitgeteilt, dass das BA plane, der BVV im 2. Halbjahr 2017 eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorzulegen. Wie sei der Stand? Dieser Beschluss wurde auf der Tagesordnung der kommenden BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme stehen.

 

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass der bezirkliche Schulentwicklungsplan fortgeschrieben werde. 2 wesentliche Punkte werden dort mit einfließen. Einschulungsbereiche habe man geändert bzw. angepasst, was im BA-Beschluss vom 25.04.2017 festgelegt sei. Dieser Beschluss werde in der kommenden BVV auf der Tagesordnung im Rahmen der Kenntnisnahme stehen.

Des Weiteren vermittelt er, dass Daten dem aktuellen Monitoring unterworfen wurden. Diese wurden am 02.05.2017 einer Revision unterzogen. Die Ergebnisse der neuen Einschulungsbereiche und des Datenmonitorings werden jetzt in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes einfließen. Das BA Mitte gehe davon aus, dass dem BA Mitte vor Ende Juni 2017 keine Vorlage eingereicht werden könne.

 

Frau Schrader fragt nach, inwieweit die Schulen bzw. schulischen Gremien im Bezirk Mitte mit einbezogen seien und an den Entscheidungsprozessen mit beteiligt wurden? Ist jeder Schule bekannt, was im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans konkret auf sie zukomme? Herr Spallek meint, dass ihm keine Ergebnisse bekannt seien. Er innere sich, dass im Dezember 2016 Frau Kolvenbach in einer Zusammenfassung vorstellte, dass die dargestellten Maßnahmen mit den betroffenen Schulen vorab abgestimmt bzw. informiert werden sollten. Ihm sei bekannt, dass die Senatsverwaltung im Hinblikck auf modulare Ergänzungsbauten noch nicht entschieden habe. Deren Entscheidungen würden aber noch nicht bekannte Auswirkungen haben. Daher könne man darüber nachdenken, aber habe bisher keine Gewissheit.

 

Herr Thietz vermittelt, dass er an diesen Prozessen beteiligt sei, weil es auch immer um das nötige Personal gehe. Schulen, wo eine Erweiterung bereits beschlossen sei, seien einbezhogen. Doch manches, was im Dezember an Überlegungen vorlag, sei mittelerweile verworfen. Unter anderem auch, weil die Finanzierung fehle oder in der Stadt andere Schwerpunkte gesetzt würden im Hinblick auf Erweiterungsbauten.-Diese Dinge wurden mit den Schulen noch nicht besprochen. Dort, wo relativ schnell etwas geplant sei, z. B. Aufstellung eines MEB, seien die Schulen mit im Boot.

 

Hinsichtlich der Baumaßnahmeplanung wird nachgefragt, ob haushaltärisch damit zu rechnen sei, dass sich gewisse Maßnahmen auf den Haushalt 2018 auswirken? Welche  Maßnahen seien bereits in 2018 geplant? Herr BzStR Spallek meint, dass es keine Baumaßnahme für 2018 gebe. Das BA sei bestrebt, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, dies so frühzeitig auf zu stellen, dass sie nicht erst während des Jahres beschlossen werde, sondern vielleicht zum Anfang des Jahres, idealer Weise zum Ende des Vorjahres. Zur Investitionsplanung teilt er mit, dass einerseits die Baumaßnahmeplanung ein Jahr betreffe, die Investitionsplanung einen Zeitraum von 5 Jahren fasse. Der Hauptausschuss befasse sich derzeit mit der Investitionsplanung.

 
 

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