Auszug - Sexistische und diskriminierende Werbung in Mitte und Stellungnahme des Frauenbeirates BE: Gleichstellungsbeauftragte im Bezirksamt Mitte von Berlin, Kerstin Drobick
Frau Drobick berichtet mithilfe von beispielhaften Bildern über Werbung, in der die Darstellung und Pose der abgebildeten Personen mit dem zu bewerbenden Produkt nicht zusammenhänge. Zur Bewertung, ob eine Diskriminierung in der Werbung vorliege, sollte ein Kriterienkatalog erstellt werden. Der Frauenbeirat empfiehlt dem Ausschuss, die DS anzunehmen und schlägt zudem Ergänzungen zum Text vor. Die Ergänzungsvorschläge sind den Ausschussmitgliedern im Vorfeld mit der Stellungnahme des Frauenbeirates übersandt worden und beinhalten Definitionsvorschläge zum Begriff „Diskriminierung“ in der Werbung. Zudem wird empfohlen, eine Jury einzusetzen, die aus Mitarbeitern der verschiedenen Fachämter zusammengesetzt ist. Für Bremen gebe es seit dem 04.04.2017 das Verbot, diskriminierende Werbung im öffentlichen Raum anzubringen.
Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern nach der Sitzung zur Verfügung gestellt. Bezug genommen werde auf die DS 0153/V der Fraktion Die Linke, mit Anschluss der Fraktion Bü90/Die Grünen, die sich ein Vorgehen des Bezirksamtes wünschen. Der Bezirksbürgermeister habe den Frauenbeirat gebeten, zu dieser Drucksache Stellung zu beziehen. Die DS 0154/V wird unter TOP 3.1 behandelt und abgestimmt.
Herr BV Dr. Pathe merkt an, dass aus germanistischer Sicht die Verwendung der Sternchenschreiberei unsinnig sei. Weiter kritisiert er, dass die Sternchenschreiberei, wenn durchgeführt, konsequent anzuwenden sei. In der Stellungnahme seien die Worte 'Prostituierte' und 'Freier‘ nicht mit Sternchen geschrieben. Frau Drobick erläutert, dass „Prostituierte“ beide Geschlechter beinhalte, während „Freier“ tatsächlich auf das männliche Geschlecht bezogen sei, da der Anteil der Frauen, die sexuelle Dienstleistung in Anspruch nehme, gegen Null gehe, bzw. nicht beziffert werde. Herr BzBm von Dassel berichtet, dass im Bezirk Mitte an mehr als 2.000 Flächen Werbung angebracht werden könne. Das Bezirksamt vermiete keine eigenen Flächen. Ab dem 01.01.2019 werden die Werberechte voraussichtlich durch die Senatsverwaltung vergeben, was den Einfluss der Bezirke mindern würde.
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