Auszug - Vorstellung des Entwurfs der Leitlinien der Bürgerbeteiligung im BA Mitte von Berlin; BE: Frau Patz-Drüke (Leiterin der OE Sozialraumorientierte Planungskoordination)  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanangement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung]
TOP: Ö 6.1
Gremium: Soziale Stadt [Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK] Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende Kociolek begrüßt zu diesem Thema Frau Patz-Drüke (Leiterin der OE Sozialraumorientierte Planungskoordination)

Frau Patz-Drüke begrüßt drei Arbeitsgruppenmittglieder. BV Bertermann (90/Grüne), Herrn Kilian vom Soldiner Kiez und Frau Dr. Euler vom STK Alex / Reg.

 

Zur Ausgangslage: Es wurde mit einem Bericht zur Entwicklung der Bürgerbeteiligungskultur begonnen. Das war eine Bestandsaufnahme, was uns andere bundesdeutsche Kommunen empfehlen. Integriert ist auch eine kurze Übersicht zu den Bürgerbeteiligungsverfahren in den einzelnen Fachämtern. Dieser Bericht wurde im November 2015 veröffentlicht. Dieser endete mit der Frage ob im Ausschuss bzw. der BVV auch Interesse besteht Leitlinien zu entwickeln. Erfreulicher Weise war dies der Fall. Daraufhin gab es im April 2016 den Beschluss die Leitlinien zu entwickeln und Zebralog als Dienstleister zu beauftragen, der dieses Verfahren mit uns gemeinsam durchführt. Die Arbeitsgruppe wurde dann eingerichtet. Von jeder BVV-Fraktion war je ein Vertreter / eine Vertreterin Mitglied. Weiterhin waren Vertreter der relevanten Fachämter des Bezirksamts vertreten. Und es wurde ein großer Aufruf über mein.berlin.de gestartet an BürgerInnen, die gern mitarbeiten wollen. Erfreulicher Weise haben sich auch viele BürgerInnen dafür beworben. Zebralog hat dann nach Geschlecht und Alter ausgewählt bzw. gelost.

Wir sind berlinweit damit der erste und einzige Bezirk, der angefangen hat Leitlinien zu entwickeln. Das ist erfreulicherweise nun in der Koalitionsvereinbarung des Landes Berlin aufgenommen worden. Es besteht inzwischen ein enger Austausch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die unser Know-How nun gern nutzen möchte.

 

Die Entwicklung stellte sich in fünf Sitzungen von September 2016 bis Februar 2017 der AG Leitlinien dar. Es sind die Einzelrückmeldungen von den AG-Mitgliedern eingeflossen, Interviews mit Interessenvertretungen. Es gab eine öffentliche Bürgerwerkstatt im November 2016. Es nahmen rund 100 Leute daran teil. Weiterhin gab es die Rückmeldung des Quartiersmanagement bzgl. Erfahrungsberichte mit Bürgerbeteiligungen und es gab über mein.berlin.de einen öffentlichen Dialog, welcher dann ebenfalls über Zebralog ausgewertet wurde.

 

Die wichtigsten Punkte sind alle im Entwurf zu finden.

In der Präambel heißt es, dass es ein gemeinsames Projekt ist, was sehr wichtig ist. Es ist ein Bürgerbeteiligung- und Partizipationsverfahren von der Bürgerschaft der Politik und der Verwaltung.

 

Die Leitlinien schaffen einen verlässlichen Rahmen und eine verbindliche Grundlage und klar Regelungen und sie müssen natürlich von allen Beteiligten gelebt werden

 

Ein Kapitel widmet sich dem Verständnis von Bürgerbeteiligung. Ergebnisoffene Prozesse werden aus anderen Kommunen empfohlen, frühzeitig in die Beteiligung gehen, den Rahmen deutlich zu kommunizieren (welche Möglichkeit der Mitwirkung gibt es?). Alle Bevölkerungsgruppen sollen erreicht werden, Dialogbereitschaft, Fairness, Konsens, Kompromisse, Verbindlichkeit. Nicht zu vergessen sind natürlich die personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen.

 

Die Vorhabenliste ist ein ganz wichtiges Element im Rahmen der Leitlinien. Die Vorhabenliste ist ein Informationsangebot und besteht aus Steckbriefen mit den Informationen „Worum geht es?“Wie sind die Gesamtkosten?“Wo findet die Maßnahme statt?“ und es soll vermerkt werden ob eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist oder nicht. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde sich dann geeinigt, welche Maßnahmen in die Vorhabenliste aufgenommen werden sollen. Das Optimum wären gesamtbezirkliche Ziele, Entwicklungsplanung, öffentliche Bauvorhaben, Vorhaben mit gesetzlicher Bürgerbeteiligung, Öffnung und Schließung öffentlicher Einrichtungen, verkehrliche Vorhaben und die Stadtteilkasse sowie Ankauf / Abgabe öffentlicher Grundstücke und die Etablierung von Gebietskulissen.

 

Beteiligungsinitiierung ist auch ein spannender Punkt. Da kann Beteiligung von Seiten der BürgerInnen angeregt werden. Zum einem zu Vorhaben, bei denen keine Beteiligung vorgesehen ist. Diese Anregung kann an das Büro für Bürgerbeteiligung übermittelt werden, an die Stadtteilkoordination, beim Thema Kinder und Jugendlichen betrifft es die Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung und auch direkt an die Fachverwaltung. Es ist auch möglich die Anregung an die BVV zu übermitteln via Einwohnerfragestunde oder direkt an den Bezirksverordneten des Vertrauens.

Letztlich trifft die Beschlussfassung immer das Bezirksamt anhand von Kriterien, die dort auch explizit mit aufgeführt sind.

 

Die zweite Möglichkeit ist, Vorhaben, die noch nicht auf der Vorhabenliste auftauchen, per kurzer Beschreibung an die BVV (Bezeichnung des Vorhabens, Hintergründe, räumliche Lage) und die BVV selbst gibt dann wieder ihrerseits ein Ersuchen an das Bezirksamt, wie es nach dem Bezirksverwaltungsgesetz vorgeschrieben ist. Das Bezirksamt trifft dann eine Entscheidung.

 

Es gibt auch eine Möglichkeit zum Widerspruch. Es kann ein Beteiligungsantrag mit konkreten Angaben an die BVV gestellt werden. Wenn es sich auf den Stadtteil bezieht sind 500 Unterschriften vorzubringen. Wenn es über den Stadtteil hinaus geht müssen es 1000 Unterschriften sein.

 

Inspiriert dazu haben andere Kommunen und in der Umsetzung wird sich dann zeigen, wie realistisch das ist.

 

Die Bekanntmachung des Beteiligungsverfahren ist auch explizit geregelt. Die üblichen Öffentlichkeitswege wie Internet, Newsletter usw. Wichtig ist, dass das Bezirksamt versucht die Informationen ganz aktiv an die BürgerInnen und Akteure heranzutragen. Das aber ihrerseits auch die BürgerInnen in der Verantwortung stehen sich frühzeitig zu informieren.

 

Wir begegnen uns im ernst gemeinten Dialog mit Dialogregeln (ausreden lassen) auf Augenhöhe.

Die Verwaltung unterstützt diese Lernprozesse. Ganz wichtig ist auch, dass alle Beteiligten am Ende

des Beteiligungsverfahrens die Lösungen akzeptieren, die vielleicht von den eigenen Wünschen

abweichen.

 

Im weiteren Fokus dieser Leitlinien steht das Beteiligungskonzept. Für jedes Beteiligungsverfahren

sollte vom Durchzuführenden ein Konzept erstellt werden. Daraus muss klar hervorgehen, was das

Ziel ist, was sind die Rahmenbedingungen, was ist möglich, wer hat welche Rolle?

Wenn möglich, sollte es immer eine externe Prozessbegleitung geben um Neutralität

und methodischer Kompetenz zu gewährleisten.

 

Die Ergebnisssicherung ist sehr wichtig. Diese müssen dokumentiert und an das Bezirksamt

gegeben werden wie auch an die Teilnehmenden des Verfahrens und an die BVV.

 

Verbindlichkeit ist ein ganz wichtiger Punkt.

 

Ablehnungen müssen begründet und nachvollziehbar dargelegt werden.

 

Reflektion wird es in Form von Feddbackbögen nach Veranstaltungen geben, die dann auch

zuverlässig ausgewertet werden und ggf. die Leitlinien weiter entwickelt werden.

 

Zur Umsetzung der Leitlinien wurde eine Organisationsstruktur überlegt. Eine ganz zentrale

Rolle hat dabei das Büro für Bürgerbeteiligung. Dort soll die Vorhabenliste zunächst geführt werden.

Das Büro ist Ansprechpartner für die Fachämter und die BürgerInnen. Fortbildungen und

Schulungen zum Thema Bürgerbeteiligung / Leitlinien müssen organisiert werden.

Auch für die Weiterentwicklung der Leitlinien ist das Büro verantwortlich.

Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle geben.

 

Der letzte Punkt sind die Ressourcen. Um all das umzusetzen werden natürlich personelle

und finanzielle sowie zeitliche Ressourcen benötigt. Die Vorhabenliste muss erstellt werden, das

Büro für Bürgerbeteiligung muss eingerichtet werden. Auch in den einzelnen Fachämtern muss es

einen Ansprechpartner für den Bereich Bürgerbeteiligung geben, der wiederumr das Büro auch

Ansprechpartner ist. Ggf. Beauftragung externer Dienstleister bei großen Prozessen. Vorbereitung,

Durchführung, Nachbereitung von Beteiligungsverfahren, einschließlich der Erstellung von

Beteiligungskonzepten. Für Fortbildung und Qualifizierungen werden Ressourcen benötigt und

auch für die Öffentlichkeitsarbeit.

Es muss geprüft werden, ob das über vorhandene Ressourcen abgedeckt werden kann oder muss

man da zusätzliche Mittel einplanen? In Mitte gibt es viele Förderkulissen, somit auch viele

Beteiligungsverfahren und die können über die bereit gestellten Drittmittel finanziert werden.

 

BzBm von Dassel ergänzt hierzu, dass es im bereits geplanten Haushalt keine weiteren

Ressourcen gibt, aber sie sich bereits in der Vorbereitung des Doppelhaushalts befinden. Einigkeit

besteht darin, dass das Büro für Bürgerbeteiligung eine weitere Stelle benötigt und das diese bei

der Sozialräumlichen Planungskoordination angesiedelt sein soll.

Eine momentan schwer zu beantwortende Frage ist, wie viele zusätzliche Ressourcen benötigt

werden um beispielsweise eine Vorhabenliste mit den Steckbriefen zu erstellen und in den

Ämtern auch die Bürgerbeteiligung so zu gestalten, wie wir sie uns vorstellen.

Davon dürfte das Straßen- und Grünflächenamt betroffen sein. Man wird von dem Amt nicht

erwarten können, dass sie das noch nebenbei machen. Dafür wird also auch eine weitere Stelle

gebraucht. Bei allem Weiteren ist man sich unsicher und möchte die weiteren Diskussionen in den

Fachausschüssen abwarten. Trotzdem wird erst mal gestartet.

Der Senat gibt die benötigten Stellen unter Auflagen frei. Erst wenn dies geschehen ist wissen wir,

was für Ressourcen zur Verfügung haben.

 

BV Bertermann (90/Grüne) regt an, dass sich in erster Linie das Bezirksamt ein Bild der benötigten Stellen machen sollte, denn das Bezirksamt stellt die Bedarfe fest, nicht die Ausschüsse. Es muss entschieden werden, ob eine Diskussion in den Ausschüssen sinnvoll ist.

 

BzBm von Dassel erklärt, dass es bereits eine Zusage für zwei Stellen gibt. Schlussendliche Entscheidungskraft, wie die Stellen verteilt oder ob noch weitere benötigt werden, obliegt der BVV und die bleibt abzuwarten.

 

BV Bertermann (Bü90/Grüne) fragt, ob für externe Dienstleister auch extra Ressourcen eingeplant werden?

 

Frau Patz-Drüke erklärt, dass mehr Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und weitere Formate angemeldet sind. Für 2019 sind unter anderem auch schon Mittel für eine mögliche Evaluation berücksichtigt. Die einzelnen Fachämter haben dann die Aufgabe einzuschätzen ob sie, neben den bereits finanzierten Maßnahmen aus dem Förderprogramm, für eigene Beteiligungsmaßnahmen extra Mittel benötigen.

 

BD Keller (Die Linke) möchte gern wissen bei welchen Vorhaben keine Bürgerbeteiligungen vorgesehen sind (evtl. anhand von Beispielen) und wer entscheidet das?

 

BzBm von Dassel sagt, das alle Vorhaben auf die Vorhabenliste kommen. Nur bei Fragen wie „Wie viele behindertengerechte Fahrstühle werden im Gebäude X benötigt?“ oder „welcher Straßenbelag wird verwendet um den Bürgersteig in Straße X den Anforderungen anzupassen?“ wird nicht per Bürgerbeteiligung entschieden. Ausgeschlossen ist eine Bürgerbeteiligung auch, wenn Gefahr im Verzug ist.

 

Grundsätzlich können sich alle BürgerInnen über die Vorhabenliste mit ihrer Meinung beteiligen. Auch aufgrund der Reaktionen der Bürger wird dann entschieden, ob es ein Vorhaben mit Bürgerbeteiligung ist oder über die BVV beschlossen wird.

 

BV Mayer (Die Linke) fragt, in welchem Sprachstil die Internetseite zu lesen sein wird?

 

Der Vorsitzende Herr Kociolek verweist dazu auf Seite 13 des Entwurfs der Leitlinien zur rgerbeteiligung und zitiert: Ansprachen und Kommunikation im Beteiligungsverfahren sollen in möglichst leicht verständlicher Sprache erfolgen.  

 

 

 
 

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