Auszug - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BE: BzStRin Sabine Smentek   

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 4.1
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Das Bezirksamt berichtet, dass es einen steigenden Anteil an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gäbe (heutiger Stand: ca. 4000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; entspricht einen Anteil von ca. 5-7 % der gesamten Flüchtlingsanzahl in Berlin). Die Senatsverwaltung für Jugend sei für die Betreuung und Unterbringung zuständig, da diese Jugendlichen laut Gesetz Kinderschutzfälle darstellen und in Obhut genommen werden müssen. Nach der Abwicklung des Clearingverfahrens werden sie dann per Verteilungsschlüssel auf die jeweiligen Bezirke verteilt (Verteilungsschlüssel Mitte: 8,2%). Des Weiteren wird berichtet, dass die Standards für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge höher seien. Für die Unterbringung nach dem Clearingverfahren wären im Bezirk Mitte 180 Plätze in Wohnungen organisiert, die diese Standards erfüllen würden. Weiterhin gäbe es Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen Wohnungsgesellschaften um weitere Unterkünfte zu ermöglichen. Ferner solle die Kommunikationsstruktur zwischen der Senatsverwaltung für Jungend und den Bezirken zur besseren Verständigung und Problembewältigung optimiert werden. Auf Nachfragen wird berichtet, dass der Bezirk keinen Einfluss auf die Betreiber oder Betreuung der Unterkünfte vor dem Clearingverfahren nehmen könne, da die Erstunterbringung von der Senatsverwaltung vorgenommen würde und diese ihre eigenen Träger bestimme. Für die Unterkünfte nach dem Clearingverfahren im Bezirk Mitte wird berichtet, dass die Betreiber Träger der Jugendhilfe wären und über eine Betriebserlaubnis verfügen. Des Weiteren würden die Jugendlichen für die ersten drei Monate eine Betreuung von 15 Stunden pro Woche erhalten. Anschließend solle diese Zeit im Falle einer erfolgreichen Integration verkürzt werden. Zur Frage über den Schulbesuch der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge fügt das Bezirksamt an, dass hier die Koordinierungsstelle mit geeigneten Fachkräften für jeden Einzelfall hinterfrage, ob es möglich ist den Schulabschluss bis zum Ende des 21. Lebensjahres zu absolvieren. Zur besseren Organisation des Schulbesuchs bestünde zudem das Ziel die Dauer des Clearingverfahrens zu verkürzen.

 
 

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