Auszug - Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt BE: Dr. Rüdiger Reiff (Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung), Dr. Gisela Rüß (Transparency International Deutschland e.V), Luise Geisler-Ortmann (Rechtsamt BA)   

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Transparenz und Bürgerbeteiligung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 29.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:18 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Dr. Reiff beginnt seinen Vortrag und erklärt was Korruption ist und für wem die einzelnen Gesetze gelten. Für die Verordneten gelten zwei Gesetzte, als Mandatsträger § 108 e StGB (hauptsächlich) und als Amtsträger der §§ 331 ff. StGB. Herr Dr. Reiff führt weiter aus, dass klare Regeln einer Korruption entgegen wirken, so sind Limits für den Wert eines Geschenkes hilfreich bei der Beurteilung eines Deliktes. Für Amtsträger in Berlin gilt: Geschenke bis 10 €nnen nach Anzeige behalten werden. Geschenke die teurer sind und der höflichkeitshalber angenommen wurden, müssen abgegeben werden. Andere Geschenke sind von Amtsträgern des Landes Berlin abzulehnen.

Herr Mahr (SPD) fragt ob die Annahme von Eintrittskarten bereits Korruption sei. Herr Dr. Reiff beantwortet und führt aus, dass die Annahme von Eintrittskarten im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit im angemessenen Rahmen möglich ist.

Herr Dr. Reiff stellt im Zusammenhang das Webbasierte Hinweisgebesystem vor. Hier können Hinweise Anonym hinterlegt werden.

Im Anschluss erläutert Frau Dr. Rüß, welche Maßnahmen zur Prävention im Amt getroffen werden sollten.

 
 

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