Auszug - Haushalt 2016 / 2017  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 07.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Nach einführenden Worten von Herrn Schwanhäer und Frau Smentek erläutert und erklärt Herr Dehnert anhand einer Präsentation die Übersicht zu den Ansätzen und Ausgaben pro Kapitel, die Normierung 2016, die Leistungen für § 16 SGB VIII und Familienzentren, die KLR-Daten 2010 bis 2014 für Jugendförderung, Jugendsozialarbeit und Familienförderung, die budgetierten und normierbaren Produkte und das Transferbudget (Anlage 2).

Nach Beantwortung einer Frage zum HzE-Budget durch Herrn Dehnert erläutert er die Mehrbedarfe des Jugendbereichs für die Jahre 2016 und 2017 (Anlage 3).

Weitere Fragen zur Ersatzbeschaffung von IT-Technik, zu anderen Transfers (§ 16 Familienhilfen, § 28 Erziehungs- und Familienberatung freier Träger SGB VIII, fallunspezifische Arbeit ), zur Ko-Finanzierung ESF-Programm, zu Ausbildungsentgelten für Praktikantinnen / Praktikanten und Volontärinnen / Volontäre und zu eventuellen Einsparungen bei Fehlbedarfen werden von Frau Smentek, Herrn Dehnert, Herrn Beckmann und Frau Goral beantwortet.

Nach Diskussion hinsichtlich der Finanzierung einer Praktikantenstelle im Rahmen der praktischen Ausbildung im RSD führt Herr Schwanhäußer aus, dass dieser Punkt anders benannt werden sollte. Wenn es an dieser Stelle kein Fehlbedarf ist, sondern ein Mehrbedarf, dann sollte man diesen auch beantragen, aber separat und an einer anderen Stelle, damit alle anderen Dinge ausdrücklich Fehlbedarfe bleiben. Er schlägt vor, aus der vorliegenden Übersicht der Beschlussvorlagen den Punkt 10 herauszunehmen und als separate Beschlussvorlage zu behandeln.

 

Nach weiterer Diskussion betreffend die Finanzierung einer Praktikantenstelle verweist Herr Schwanhäer auf die Position 1 (Keine weiteren Übertragungen von JFE an freie Träger) und 13 (Sicherung des kommunalen Pflegekinderdienstes (PKD)) der Übersicht der Beschlussvorlagen und bittet um Meinungsbildung. Frau Körper bittet, dass die Positionen, die nicht direkt mit dem Haushalt zu tun haben, also die Positionen 1 und 13, aus den Beschlussvorlagen herausgenommen werden. Die Aufstellung des Eckwertebeschlusses zum Haushalt erfolgt durch das Bezirksamt, nicht durch die BVV. Anders sieht dies bei den eben genannten Positionen 1 und 13 aus. Hier wäre die BVV Ansprechpartner. Man möchte auch die Gelegenheit erhalten, sich innerhalb der Fraktion zu diesen Positionen zu beraten.

Herr Schwanhäer stellt fest, dass man über einige Positionen heute abstimmen könnte. Folgende redaktionelle Änderung müsste vorgenommen werden: "Der Jugendhilfeausschuss fordert die BVV auf,   " wird geändert in: "Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses .".

Herr Schwanhäer schlägt vor, dass er die einzelnen Positionen vorliest und dann fragt, ob dazu Diskussionsbedarfe oder Fragen bestehen. Wenn diese abgearbeitet sind, werden die Positionen dann zur Abstimmung gestellt.

Er beginnt mit Position 2:

Tarifsteigerungen

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen", für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII 242.900 ?r das Jahr 2016 und 332.000 ?r das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden für tarifgerechte Steigerungen der Personalausgaben benötigt. Die freien Träger haben nach SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf den gleichen Maßstab in der Finanzierung ihrer Leistungen wie der öffentliche Träger. Tarifsteigerungen sind damit zwingend zu finanzieren, wenn es zu keiner Verringerung des Angebotes kommen soll.

Da es hierzu keinen Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 3 vor:

Steigerungen der Betriebskosten

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen", für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII 27.000 ?r das Jahr 2016 und 33.000 ?r das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden für die Steigerungen bei den Betriebskosten in den durch die freien Träger betriebenen Einrichtungen benötigt. Den Betriebskosten liegen Verträge und Abrechnungen zugrunde. Auch bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten sind selbst bei gleichbleibendem Verbrauch durch Kostensteigerungen z.B. Strom zusätzliche Mittel nötig. Steigerungen in den Betriebskosten sind damit zwingend zu finanzieren, wenn es zu keiner Verringerung des Angebotes kommen soll.

 

Frau Körper glaubt nicht, dass es notwendig ist, hier als Ausschuss des Jugendamtes zu beschließen. Dies ist keine fachliche Frage der Jugendhilfe, sondern eine Frage, wie man mit Betriebskosten generell umgeht und welche Maßnahmen man ergreifen kann, um die jetzt bestehenden Fehlbedarfe zu decken.

Frau Smentek erklärt, dass auf alle Betriebskosten eine einprozentige Steigerung angenommen wurde. Außerdem gibt es einen Sondertatbestand. Für die Folgejahre muss in diesem Titel für eine Einrichtung zusätzlich die Zahlung für Betriebskosten untergebracht werden, und zwar für das Zille-Haus. Es war bisher nicht an einen freien Träger übertragen. Deswegen wurden die Betriebskosten aus einem anderen Titel finanziert. Durch die Übertragung ergibt sich nunmehr ein zusätzlicher Bedarf.

Nach Diskussion zum Für und Wider zum Antrag hinsichtlich der Steigerungen der Betriebskosten, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.

Herr Schwanhäußer liest die Position 4 vor:

Erstausstattung Olof-Palme-Jugendzentrum

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses für die Erstausstattung des neu gebauten Olof-Palme- Jugendzentrums im Haushaltsjahr 2016 einen Betrag von 10.000 ? zur Verfügung zu stellen, um die Einrichtung angemessen mit pädagogischem Material auszustatten.

 

Eine Nachfrage hinsichtlich der Infrastrukturkosten für diese Einrichtung wird von Herrn Dehnert beantwortet. Frau Walther ist der Meinung, dass es sich hierbei um die gleiche Kategorie wie bei den Praktikanten handelt. Es handelt sich hierbei um etwas zusätzliches Neues, also kein Fehlbedarf. Herr Schwanhäer schlägt vor, jetzt zwar hierüber abzustimmen, aber den Antrag in die Kategorie "Mehrbedarfe" anzusiedeln.

Da es hierzu keine Einwände gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen. Eine stellvertretende Bürgerdeputierte, die bei dem Träger tätig ist, der den Zuschlag für die Übertragung dieser Einrichtung erhalten hat, hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 5 vor:

 

Finanzierung von durch Verträgen bereits gebundener Mittel

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zur Finanzierung von Vertragsleistungen jährlich 48.400 ? zusätzlich gegenüber den IST-Ausgaben des Jahres 2014 zur Verfügung zu stellen. Das Jugendamt ist durch geschlossene Verträge gebunden. Diese Verträge sind zwingend notwendig für die Leistungserbringung.

 

Da es hierzu keinen Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 6 vor:

 

Qualitätssicherung im Bereich Personal

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zur Finanzierung von Fortbildung, Coaching, Supervision, Teamentwicklung und zur Qualifizierung von neu eingestellten Beschäftigten jährlich 15.000 ? zusätzlich gegenüber den IST-Ausgaben des Jahres 2014 zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Walther führt aus, dass aus ihrer Sicht der Betrag in Höhe von 15.000 ? für die Qualitätssicherung im Bereich Personal ziemlich niedrig ist. Man kommt überein, dass dieser Antrag später als Mehrbedarfsantrag mit einer jährlichen Summe von 20.000 ? nochmals aufgerufen wird.

 

Da es hierzu keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 7 vor:

Ersatzbeschaffung IT-Technik

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 für Ersatzbeschaffungen von PCs, Monitoren und Druckern 180.000 ?r das Jahr 2016 und 125.000 ?r das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Wegen der Haushaltssperren und geringen Mittelzuweisungen konnte in den letzten Jahren Ersatzbeschaffungen nur in sehr geringem Umfang durchgeführt werden. Über die Jahre hat sich damit ein Berg an Ersatzbeschaffungen aufgestaut.

 

Frau Denizchte wissen, ob in anderen Ämtern auch dieses Problem vorhanden ist und ob man dies mit den anderen Ämtern absprechen müsste. Also nicht nur eine Ersatzbeschaffung für das Jugendamt. Hierzu antwortet Frau Smentek, dass es zum Thema IT-Technik ämterübergreifend eine Abfrage zu den Bedarfen gegeben hat und es gibt von allen Ämtern die entsprechenden Anmeldungen. Sie findet es unterstützend für dieses Aufgabenfeld der Jugendhilfe, wenn dies hier deutlich gemacht wird.

Da es hierzu keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 8 vor:

 

Finanzierung von fallunspezifischer Arbeit (FuA), Leistungen nach § 16 SGB VIII sowie Kostensatzsteigerungen bei der externen Erziehungs- und Familienberatung (EFB)

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen" bzw. "T-Rest", für die Leistungen nach §§ 16 und 28 SGB VIII sowie fallunspezifische Arbeit 61.156 ? ?r das Jahr 2016 und 70.800 ?r das Jahr 2017 zur Vergung zu stellen.

 

Frau Goral erläutert, wozu die Mittel für die fallunspezifischer Arbeit (FuA) verwendet werden.

Da es hierzu keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwaner über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 9 vor:

 

Ko-Finanzierung der ESF-Mittel / Bundesmittel

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zur Ko-Finanzierung der eingeworbenen ESF-/Bundesmittel jährlich 20.000 ? zur Verfügung zu stellen.

Frau Deniz weist darauf hin, dass in vielen ESF-Programmen auch eine Ko-Finanzierung ohne Geldflussglich ist. Sie bittet um die Prüfung, ob es für dieses Programm möglich ist.

 

Frau Smentek macht folgenden Verfahrensvorschlag: Wenn dieser Antrag heute beschlossen wird und im Nachgang wird festgestellt, dass die Ko-Finanzierung nicht in bar geleistet wird, dann wird man möglicherweise nachrangig darum kämpfen, hier diese Barmittel zu bekommen.

Da es hierzu keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Position 10 wird übersprungen.

Herr Schwanhäer liest die Position 11 vor:

 

Mittel der politischen Bildung

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 jeweils 5.500 ? zusätzlich gegenüber dem IST des Jahres 2014 für die politische Bildungsarbeit und Begegnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Da es hierzu keinen Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 12 vor:

 

Maßnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte unterstützt den Beschluss der Jugendstadträt_innen und den Beschluss des LJHA zu den Maßnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter.

 

r das Jugendamt Mitte werden nach den Bemessungsgrößen der oben genannten Beschlüsse insgesamt 24,1 mehr Stellen in den Bereichen Regionaler Sozialer Dienst (RSD), Kitagutscheinstelle und Elterngeldstelle benötigt. Werden diese Bereiche nicht auskömmlich aufgestockt, werden die gesetzlichen Aufgaben nicht bzw. nicht in angemessener Weise erllt. Die Auswirkungen sind Lange Warte- und Schließzeiten in der Elterngeld- und Kitagutscheinstelle als auch unzureichende Beratung. Im RSD fehlende qualifizierte Beratungen, passgenaue Hilfeplanungen und abgestimmte Sicherungskonzepte in der Kinderschutzarbeit.

 

Herr Schwanhäer fragt, ob es zu diesem Antrag Gesprächsbedarf gibt. Sollte dies der Fall sein, würde er den Antrag eher vertagen wollen. Wenn nämlich jetzt hierüber ausführlich diskutiert wird, hätte man keine Zeit mehr für die restlichen Anträge. Auf entsprechende Nachfrage sieht er keinen Bedarf an einer Diskussion undsst über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Frau Deniz bittetr ihre Fraktion nochmals, die Anträge zu den Positionen 1 und 13 heute nicht zur Abstimmung zu stellen, da sie erst in der SPD-Fraktion beraten werden sollen.

Die Anträge werden auf die Tagesordnung der nächsten JHA-Sitzung gesetzt.

Es folgen nunmehr die Mehrbedarfsanträge.

Herr Schwanhäer liest die Position 6 vor:

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 den Mehrbedarf zur Finanzierung von Fortbildung, Coaching, Supervision, Teamentwicklung und zur Qualifizierung von neu eingestellten Beschäftigten hrlich 20.000 ? zusätzlich gegenüber den IST-Ausgaben des Jahres 2014 zur Verfügung zu stellen.

 

Nach Einwand von Frau Körper hinsichtlich des Antragtextes liest Herr Schwanhäer den geänderten Antrag vor:

 

Mehrbedarf zur Qualitätssicherung im Bereich Personal

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 für den Mehrbedarf zur Finanzierung von Fortbildung, Coaching, Supervision, Teamentwicklung und zur Qualifizierung von neu eingestellten Beschäftigten jährlich 20.000 ? zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Da es hierzu keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt, lässt Herr Schwanhäer über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig angenommen.

Herr Schwanhäer liest die Position 10 vor:

 

Finanzierung einer Praktikantenstelle im Rahmen der praktischen Ausbildung im RSD

 

Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt zur Finanzierung einer Stelle für Berufspraktikanten zusätzliche Mittel zu Verfügung zu stellen. Für Haushaltsjahr 2016 werden dafür 26.500 ? und 27.200 ?r 2017 benötigt.

 

Herr Schwanhäer sst über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

 
 

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